Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten
bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit.
a) VOB/A).
- Angaben zu Arbeitskräften, insbesondere eine Erklärung
darüber, dass die für die Ausführung der Leistung
erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. (vgl. § 6a EU
Nr. 3 lit. g) VOB/A).
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen
Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen
angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die
mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über
die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt
(vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. b) VOB/A).,
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter
Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (vgl. §
6a EU Nr. 3 lit. i) VOB/A).
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- Bescheinigungen zu vergleichbaren Leistungen über die
ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung
an ein den Vergabeunterlagen beigefügtes Muster (vgl. 3103
HVA B-StB Referenzbescheinigung 08-19).
- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden
Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen
gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für
erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von
Arbeitsstellen an Straßen, insbesondere Bundesautobahnen
(MVAS 99)"
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert
nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen
Leitungspersonal.
Benennung der Unterauftragnehmer.
- Nachweis der Qualifikation des ausführenden Personals
gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen
und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING)"; bei
inländischen Bietern wird eine Bescheinigung des
Ausbildungsbeirats "Schutz und Instandsetzung im Betonbau"
beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein e.V.
(SIVVSchein- Schützen, Instandsetzen, Verbinden und
Verstärken); bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger
Qualifikationsnachweis verlangt
- Nachweis der Qualifikation des Kolonnenführers gemäß den
"Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und
Richtlinien für Ingenieurbauten, Teil 4 Stahlbau,
Stahlverbundbau, Abschnitt 3 Korrosionsschutz von
Stahlbauten" (ZTV-ING): Dieser Nachweis darf nicht älter als 3
Jahre sein. Dazu ist: bei inländischen Bietern eine
Bescheinigung des Ausbildungsbeirates des
Bundesverbandes Korrosionsschutz e. V. (KOR - Schein); bei
ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger
Qualifikationsnachweis verlangt