Beschreibung der Beschaffung
Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 1992/1993 beinhaltete unter anderem die Verlängerung der BAB14 von der BAB2 nördlich von Magdeburg über Salzwedel in Richtung Lüneburg als Maßnahme des Weiteren Bedarfs.
Das Bauwerk 67A, das die zukünftige Neubaustrecke der BAB14 am Bau-km 3 + 921,635 quert, den Graben Nr. B 007 überführt und gleichzeitig der Fledermaus- und Amphibienquerung dient, soll als integrales Einfeld-Bauwerk mit einer lichten Weite von ≥ 8,50 m, einer Nutzbreite von ≥ 28,60 m und einem Kreuzungswinkel von 65,64 gon ausgeführt werden.
Die Brücke, die den Graben Nr. B 010 am Bau-km 4 + 250,016 überquert und gleichzeitig der Fledermaus- und Amphibienquerung dient, soll als integrales Einfeld-Bauwerk 68A mit einer lichten Weite von ≥ 5,20, einer Nutzbreite von ≥ 28,60 m und einem Kreuzungswinkel von 88,06 gon ausgeführt werden.
Das Bauwerk 69A kreuzt die zukünftige BAB 14 am Bau-km 4 + 413,401, überführt den Graben Nr. B 009 und erfüllt gleichzeitig die Amphibienquerungsfunktion. Es soll als integrales Einfeld-Bauwerk mit einer lichten Weite von ≥ 5,70, einer Nutzbreite von ≥ 28,60 m und einem Kreuzungswinkel von 87,22 gon ausgeführt werden.
Das Bauwerk 70A, das den Wirtschaftsweg Schinner Weg und die Gräben Nr. B 011 und B 000 018d am Bau-km 4 + 634,872 überführt und gleichzeitig der Fledermaus- und Amphibienquerung dient, soll als integrales Einfeld-Bauwerk mit einer lichten Weite von ≥ 16,50, einer Nutzbreite von ≥ 28,60 m und einem Kreuzungswinkel von 88,61 gon errichtet werden.
Die Brücke, die den Graben Nr. B (Speckgraben) am Bau-km 6 + 266,177 überquert und gleichzeitig der Fledermaus-, Otter- und Wildquerung dient, soll als integrales Einfeld-Bauwerk 71A mit einer lichten Weite von ≥ 18,80, einer Nutzbreite von ≥ 28,60 m und einem Kreuzungswinkel von 58,25 gon ausgeführt werden.
Die Überbauten werden als Stahlbetontragwerke auf der Grundlage eines vorliegenden Gestaltungskonzeptes errichtet. Die Bemessung erfolgt nach DIN EN 1991-2 in Verbindung mit dem Allgemeinen Rundschreiben (ARS) 22/2012.
Der Übergang von den Bauwerken zum Straßendamm erfolgt durch die Anordnung von Schrägflügeln.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind:
• Objektplanung Ingenieurbau (Leistungen der Leistungsphasen 1-6),
•Tragwerksplanung (Leistungen der Leistungsphasen 2-6) und
Folgende Besonderen / Zusätzlichen Leistungen sind auszuführen:
• Detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen: Die Planungdes Traggerüstes einschließlich Gründung im Zuge der Leistungsphase 3 ist Bestandteil der Planung.
• Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung
• Erstellung eines Baufeldplanes mit Darstellung:
- der Baugruben, Verbauten, Bodenverbesserungen im Hinterfüllbereich, Einleitstellen für Wasserhaltung,
- der Baufeldgrenzen für das Bauwerk,
- der Baufeldzufahrten,
-Anlagen Dritter, Grunderwerbsgrenzen, Baustraßen der Gesamtmaßnahme
• Abstimmung mit dem für die Planung der Schutzwand beauftragten Planer zu Art
und Lage der Verankerung
• Erstellen von Bestandszeichnungen und Bestandsübersichtszeichnungen entsprechend ZTV-ING
• Statisch-konstruktive Bemessung der Verankerung von Schutzwänden
• Bemessung nach STANAG 2021 für MLC
Die gemäß AKVS ermittelten Baukosten betragen für
- BW 67A 1,930 Mio. EUR brutto
- BW 68A 1,289 Mio. EUR brutto
- BW 69A 1,283 Mio. EUR brutto
- BW 70A 2,074 Mio. EUR brutto und für
- BW 71A 2,396 Mio. EUR brutto
Die Bauarbeiten für die Bauwerke 67A, 68A, 69A sollen am 24.04.2024 und für die Bauwerke 70A und 71A am 15.01.2024 beginnen.
Bis zum 20.12.2024 sollen alle 5 Bauwerke fertiggestellt sein.