Das Vergabeverfahren wird einfach und für die Bewerber/Bieter kostenlos über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport ELViS abgewickelt. Um an diesem Vergabeverfahren teilnehmen zu können, registrieren Sie sich bitte kostenlos unter
https://www.subreport.de.
Erste Informationen sowie Unterstützung bei der Anmeldung erhalten Sie hier:
Subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln,
Tel.: +49 (0)2 21/9 85 78-23, Fax: +49 (0)2 21/9 85 78-66, E-Mail:
info@subreport.de,
Internet:
www.subreport.de Nach erfolgreicher Registrierung können die hinterlegten Informations- und Vergabeunterlagen heruntergeladen werden.
Link:
https://www.subreport.de/E27234973.
Nicht fristgerecht eingegangene, unvollständige und/oder formal nicht ordnungsgemäße Angebote bleiben unberücksichtigt. Fristgerecht bedeutet die Einreichung des vollständigen und unterschriebenen Angebots mit allen geforderten Unterlagen zum benannten Termin.
Fehlende oder falsche Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Fragen können via Bieterkommungikation/Nachrichten ausschließlich elektronisch über
www.subreport.de/E27234973 und bis 7 Tage vor der Angebotsabgabefrist gestellt werden.
Zur Wahrung des gleichen Informationsstandes aller Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften werden die anonymisierten Fragen und Antworten ausschließlich über subreport.de veröffentlicht. Es liegt in der Verantwortung des Bewerbers, sich über ergänzende Informationen in regelmäßigen Abständen zu informieren.
Nebenangebote sind nicht zugelassen. Mit dem Angebotsdeckblatt (FB 633) ist ein detailliertes Angebot auf Geschäftspapier und das Preisblatt abzugeben.
Das Angebot muss sämtliche Preise und eine ausführliche Beschreibung zum Angebotsumfang sowie zum Liefer-/ Leistungszeitraum enthalten. Dadurch muss belegt werden, dass die Vorgaben der Leistungsbeschreibung eingehalten werden.
Das Angebot muss alle (sonstigen) geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sowie rechtsverbindlich unterschrieben sein.
Unvollständige Angebote werden ausgeschlossen.
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers / Bieters Unklarheiten oder sind diese zur Vertragsausführung unwirtschaftlich, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder sind die Leistungen objektiv so nicht ausführbar, so hat der Bewerber / Bieter die ausschreibende Stelle unverzüglich schriftlich auf dieses und die erkennbaren Folgen hinzuweisen.
Der Einwand, dass sich der Bewerber / Bieter über den Umfang der Leistung oder die Art und Weise der Ausführung nicht genügend informieren konnte, ist ausgeschlossen.
Unzulässig sind den Wettbewerb beschränkende Absprachen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen über die Abgabe bzw. Nichtabgabe von Angeboten und über die zu fordernden Preise.
Das Angebot kann nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist geändert, berichtigt oder zurückgezogen werden.
Vom Ablauf der Angebotsfrist an bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
Das Angebot sowie alle Anlagen und die geforderten Nachweise müssen in sämtlichen Teilen in deutscher oder englischer Sprache vorliegen. Anderssprachige Unterlagen werden nicht gewertet; es sei denn, es liegt eine beglaubigte Übersetzung bei.
Sämtliche Preisangaben sind in EURO netto, d. h. ohne USt, zu machen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Ungenauigkeiten oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich – spätestens sieben Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe - schriftlich darauf hinzuweisen.
Die Bieter sind verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Unterlagen unverzüglich zu überprüfen. Nur so verbleibt der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bietern im Rahmen der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen. Anfragen per Email werden nicht beantwortet.