Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Nachweis der Eignung durch:
-Angabe der Zahl, der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
- Benennung der Eignungsleiher technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Vorlage drei geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot
- entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung",
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Veriens für
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt ist nach Aufforderung zur Bestätigung der Erklärung vorzulegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregister, Eintragung in die
Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (gilt auch für andere Unternehmer)
Eigenerklärung zu Russlandsanktionen
Weitere Einzelnachweise (auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle vorzulegen):
- Benennung der Unterauftragnehmer,
- Benennung der Eignungsleiher technische und berufliche Leistungsfähigkeit,
- Benennung der Eignungsleiher wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe,
- Verpflichtunsgerklärung für Leistungen anderer Unternehmen,
- Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherng von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS)",
- Gefordertes Begutachtungsschreiben der BASt gemäß Abschnitt 3.1 der TL-Transportable Schutzeinrichtungen,
- Nachweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle geforderten "Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeugrückhaltesystemen in Deutschland", veröffentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch Einzelnachweis oder Bezugnahme auf ie von der BASt veröffentlichte "Technische Übersichtsliste für Fahrzeugrückhaltesysteme in Deutschland"