Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Einreichung eines Dokuments, aus dem die vollständigen Informationen des Bieters hervorgehen.
Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied die entsprechenden Informationen einzureichen.
Zu den Informationen gehören vor allem:
Vollständiger Name,
gesetzliche Vertreter,
vollständige Adresse,
Internetadresse,
Ansprechpartner inkl. Telefonnummer und
E-Mailadresse.
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder bei ausländischen Unternehmen vergleichbare Informationen (nicht älter als 3 Monate bezogen auf das Datum der Einreichung des Teilnahmeantrags).
Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied den entsprechenden Auszug aus dem Handelsregister einzureichen.
- Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB nicht vorliegen.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben.
-Darstellung der Unternehmensorganisation:
Rechtsform des Bieters,
Angabe, ob die Rechtsform des Bieters Teil einer Unternehmensgruppe ist
Unternehmensorganigramm
Unternehmensstandorte
ggf. Bieterstruktur
Nachweis über Mitarbeiterzahl von mindestens 4 FTE (Vollzeitäquivalenten)
Bei einer Bewerbergemeinschaft bezieht sich diese Darstellung nicht auf jedes einzelne Unternehmen, sondern auf die Organisation innerhalb des entsprechenden Konsortiums.
- Erklärung bzw. Auflistung der aus Sicht des Bewerbers vorhandenen Hauptleistungen bei denen beabsichtigt wird, Subunternehmer einzusetzen.
- Im Falle einer Konsortialbildung ist der Konsortialführer als Kontaktstelle für den Auftraggeber und als Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Auch nach evtl. Auftragsvergabe wird nur der einmal benannte Konsortialführer als Kontaktstelle und Vertreter des Konsortiums akzeptiert. Ein Wechsel des Konsortialführers wird nicht akzeptiert. Im Falle, dass sich verschiedene Bieter zu einem Konsortium zusammenschließen, wird seitens des Auftraggebers nur eine gesamtschuldnerische Haftung des Konsortiums akzeptiert. Es ist eine gemeinsame Erklärung aller Konsortialmitglieder abzugeben, aus der hervorgeht, dass alle Mitglieder des Konsortiums als Gesamtschuldner haften.
- Liegt ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vor?
Es ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) hochzuladen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 12 Monate sein.
- Liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes vor?
Wenn ja, ist diese hochzuladen.
Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied den entsprechenden Auszug einzureichen.
Bewerber aus EU-Ländern, in denen dieser Nachweis nicht erteilt wird, haben gleichwertige Nachweise zuführen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine staatlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Ist dies nicht möglich, bitten wir um stichhaltige Begründung in einem separaten Dokument.
Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 12 Monate sein.