Abbruch-, Demontage- und Schadstoffmaßnahmen

Stadt Mannheim vertreten durch das Nationaltheater Mannheim als Eigenbetrieb der Stadt Mannheim

Das Nationaltheater am Goetheplatz in Mannheim soll wegen erheblicher Gebrauchsspuren aus dem jahrelangen Betrieb generalsaniert werden. Im Rahmen der Generalsanierung sollen Leistungen wie folgt vergeben werden:
Abbruch-, Demontage- und Schadstoffmaßnahmen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-03-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-03-30 Auftragsbekanntmachung
2022-07-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-02-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-04-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-02-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-02-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-03-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-04-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-04-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-04-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-04-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-03-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
Referenznummer: NTM-01-10.002-VE3.010
Kurze Beschreibung:
Das Nationaltheater am Goetheplatz in Mannheim soll wegen erheblicher Gebrauchsspuren aus dem jahrelangen Betrieb generalsaniert werden. Im Rahmen der Generalsanierung sollen Leistungen wie folgt vergeben werden: Abbruch-, Demontage- und Schadstoffmaßnahmen
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Mannheim vertreten durch das Nationaltheater Mannheim als Eigenbetrieb der Stadt Mannheim
Postanschrift: Mozartstraße 9
Postleitzahl: 68161
Postort: Mannheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.kapellmann.de 🌏
E-Mail: michael.wolters@kapellmann.de 📧
Telefon: +49 30399769-43 📞
Fax: +49 30399769-91 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYVRUY8/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYVRUY8 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-30 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-04 📅
Datum des Beginns: 2022-11-07 📅
Datum des Endes: 2025-08-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 066-173244
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 028-070266
ABl. S-Ausgabe: 66
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVRUY8

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Nationaltheater am Goetheplatz in Mannheim soll wegen erheblicher Gebrauchsspuren aus dem jahrelangen Betrieb generalsaniert werden. Im Rahmen der Generalsanierung sollen Leistungen wie folgt vergeben werden:
Abbruch-, Demontage- und Schadstoffmaßnahmen
Geschätzter Gesamtwert: 3 706 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung sind unter anderem
- Abbruch-, Entrümpelungsarbeiten nebst Abtransport und Entsorgung
- Rückbau und Demontage der TGA
- Abbruch-, Demontage- und Schadstoffmaßnahmen - Schadstoffsanierung
- Abbruch Bühnentechnik und vorbereitende Maßnahmen
- Bühnenholz-Entsorgung
- Metallbauarbeiten Demontage Brandschutztore
Vorgesehener Baubeginn der Baumaßnahme: 01.08.2022
Geplante Fertigstellung der Baumaßnahme: 21.01.2027
Vorgesehener Beginn der hier gegenständlichen Arbeiten:
07.11.2022
Vorgesehene Fertigstellung der hier gegenständlichen Arbeiten:
08.08.2025
Geplante Fertigstellung der Hauptarbeiten: 10.11.2023
Nacharbeiten Anteil Schadstoffentsorgung: 03.03.2025 -
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 706 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Mannheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung über Registereintragungen,
2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder die Erklärung, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
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3. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
4. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
5. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen und liegt außerdem den Vergabeunterlagen bei.
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Verfügt der Bieter nicht über eine PQ-Eintragung gilt: In Bezug auf die Nr. 1-5 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) erforderlich.
Das Formblatt 124 ist vorsorglich und für diesen Fall beigefügt.
Ferner sind mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
6. Verpflichtungserklärung zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz BW,
7. Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen,
8. Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten.
9. Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222.
10. unbesetzt.
Die Erklärungen zu Ziff. 6-10 sind gesondert zu unterschreiben und einzureichen.
Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
11. die Erklärungen gem. Nr. 1-5 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft,
12. die Verpflichtungserklärung Arbeitnehmer-Entsendegesetz BW für andere Unternehmen.
13. Aufgliederung der Einheitspreise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, kann die Vergabestelle dem Bieter aufgeben, die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen.
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot abzugeben ist:
14. die Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
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Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
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Verfügt der Bieter nicht über eine PQ-Eintragung gilt: In Bezug auf die Nr. 14 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) erforderlich.
Das Formblatt 124 ist vorsorglich und für diesen Fall beigefügt.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
15. Die Erklärung gem. Nr. 14 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen. Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Mindeststandards:
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
Jahresumsatz gesamt in den Jahren 2019, 2020 und 2021 im Durchschnitt mindestens 8 Mio EUR,
Jahresumsatz Abbrucharbeiten in den Jahren 2019, 2020 und 2021 im Durchschnitt mindestens 6 Mio EUR,
Jahresumsatz Schadstoffentsorgung in den Jahren 2019, 2020 und 2021 im Durchschnitt mindestens 2 Mio EUR
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot abzugeben ist:
16. Erklärung, dass in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden,
17. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen,
18. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
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Verfügt der Bieter nicht über eine PQ-Eintragung gilt: In Bezug auf die Nr. 16-17 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) und in Bezug auf Nr. 18 durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatt VHB 235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen) erforderlich.
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Das Formblatt 124 ist vorsorglich und für diesen Fall beigefügt.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
19. Die Erklärungen gem. Nr. 16-17 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
20. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen. Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
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Mindeststandards:
- Die Zulassung des Unternehmens nach Ziffer 3.1 TRGS 519 für Arbeiten mit schwach gebundenem Asbest
- Nachweis der Sachkunde nach TRGS 524 für Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5% der Auftragssumme. Die Bürgschaft ist von einem Kreditinstitut oder Kreditversicherer gem. § 17 Abs. 2 VOB/B zu stellen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-04-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Rechtsanwälte Kapellmann und Partner mbB
Internetadresse: www.kapellmann.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YYVRUY8/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind ebenfalls spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
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Quelle: OJS 2022/S 066-173244 (2022-03-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3 706 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-07-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 147-419745
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 066-173244
ABl. S-Ausgabe: 147
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVR111

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-22 📅
Name: Proklima GmbH
Postanschrift: Nordostpark 76
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland 🇩🇪
Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: http://proklima.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1179978.68 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 16
Quelle: OJS 2022/S 147-419745 (2022-07-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabenummer: NTM-01-10.002-VE3.010
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten 📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 3 706 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: NTM-01-10.002-VE3.010
Titel: Abbruch-, Demontage- und Schadstoffmaßnahmen
Beschreibung der Beschaffung:
Das Nationaltheater am Goetheplatz in Mannheim soll wegen erheblicher Gebrauchsspuren aus dem jahrelangen Betrieb generalsaniert werden. Im Rahmen der Generalsanierung sollen Leistungen wie folgt vergeben werden: Abbruch-, Demontage- und Schadstoffmaßnahmen Gegenstand der Leistung sind unter anderem - Abbruch-, Entrümpelungsarbeiten nebst Abtransport und Entsorgung - Rückbau und Demontage der TGA - Abbruch-, Demontage- und Schadstoffmaßnahmen - Schadstoffsanierung - Abbruch Bühnentechnik und vorbereitende Maßnahmen - Bühnenholz-Entsorgung - Metallbauarbeiten Demontage Brandschutztore Vorgesehener Baubeginn der Baumaßnahme: 01.08.2022 Geplante Fertigstellung der Baumaßnahme: 21.01.2027 Vorgesehener Beginn der hier gegenständlichen Arbeiten: 07.11.2022 Vorgesehene Fertigstellung der hier gegenständlichen Arbeiten: 08.08.2025 Geplante Fertigstellung der Hauptarbeiten: 10.11.2023 Nacharbeiten Anteil Schadstoffentsorgung: 03.03.2025 - 08.08.2025
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Art des Vertrags: Bauleistung
Dauer
Datum des Beginns: 2022-11-07 📅
Datum des Endes: 2025-08-08 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: NTM-01-10.002-VE3.010
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-22 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1179978.68 EUR 💰
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: Abbruch-, Demontage- und Schadstoffmaßnahmen
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Proklima GmbH

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Stadt Mannheim vertreten durch das Nationaltheater Mannheim als Eigenbetrieb der Stadt Mannheim
Nationale Registrierungsnummer: DE 143845211
Postanschrift: Mozartstraße 9
Postleitzahl: 68161
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Rechtsanwälte Kapellmann und Partner mbB, RA Tobias Freiberg
E-Mail: tobias.freiberg@kapellmann.de 📧
Telefon: +49 30399769-47 📞

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind ebenfalls spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
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Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Trotz der nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen der Grundlagenermittung durchgeführten Schadstoffbeprobungen im Bestand sind die nun zusätzlich vorgefundenen Schadstoffbelastungen innerhalb und außerhalb des Gebäudes und der dadurch generell kurzfristig erforderliche Handlungsbedarf zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf der Baustelle in der auftretenden Form im Vorfeld nicht absehbar gewesen (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Ausbau Gussasphalt mit anhafteten KMF - Da die ordnungsgemäße Entsorgung des Materials unklar ist, wurde das ausgebaute Material in Bigbags verpackt und auf der Baustelle zwischengelagert. die PCB Beschichtung wurde im Vorfeld nicht abgefräst. Die Entsorgung des Gussasphaltes als KMF und PCB haltige Abfälle war im ursprünglich beauftragten Leistungsverzeichnis nicht vorgesehen. Der Auftrag wurde mit dem Nachtrag 13 um diese zusätzlichen Leistungen erweitert. Der Wert dieser Auftragsänderung beträgt 73.495,25 Euro netto. Der Gesamtauftragswert vor dieser Änderung beträgt 1.314.636,01 Euro netto. Der Gesamtauftragswert nach dieser Änderung beträgt 1.388.131,26 Euro netto.
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Quelle: OJS 2024/S 039-114754 (2024-02-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-04-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 3 706 000 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1179978.68 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Trotz der nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen der Grundlagenermittung durchgeführten Schadstoffbeprobungen im Bestand sind die nun zusätzlich vorgefundenen Schadstoffbelastungen innerhalb und außerhalb des Gebäudes und der dadurch generell kurzfristig erforderliche Handlungsbedarf zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf der Baustelle in der auftretenden Form im Vorfeld nicht absehbar gewesen (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB).
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Im Rahmen der Baustellenbegehung wurden Beschädigungen an den im Bestand verbauten Asbestzement Fensterbänken festgestellt. Übder diese kann es zur Freisetzung von Asbestfasern kommen. Da diese Beschädigungen an fast allen begutachteten Fensterbänken festgestellt wurden, wurde beschlossen sämtliche Asbestzement Fensterbänke in den aufgehenden Geschossen E0 - E3 auszubauen und zu entsorgen. Im Untergeschoss wurden schadstoffbelastete Materialien in Form von PCB und PAK haltigen Anstrich gefunden. Weiterhin wurde im E3 ein PCB haltiger Farbanstrich am Boden und an Maschinenfundamenten festgestellt. Zur Umsetzung der gesamtheitlichen Schadstoffsanierung sollen diese ebenfalls entfernt werden. Der Ausbau asbesthaltiger Fensterbänke war im ursprünglich beauftragten Leistungsverzeichnis nicht vorgesehen. Der Auftrag wurde mit dem Nachtrag 17 um diese zusätzlichen Leistungen erweitert. Der Wert dieser Auftragsänderung beträgt 37.621,80 Euro netto. Der Gesamtauftragswert vor dieser Änderung beträgt 1.388.131,26 Euro netto. Der Gesamtauftragswert nach dieser Änderung beträgt 1.425.753,06 Euro netto.
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Quelle: OJS 2024/S 070-206799 (2024-04-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1179978.68 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Das Nationaltheater am Goetheplatz in Mannheim soll wegen erheblicher Gebrauchsspuren aus dem jahrelangen Betrieb generalsaniert werden. Im Rahmen der Generalsanierung sollen Leistungen wie folgt vergeben werden: Abbruch-, Demontage- und Schadstoffmaßnahmen Gegenstand der Leistung sind unter anderem - Abbruch-, Entrümpelungsarbeiten nebst Abtransport und Entsorgung - Rückbau und Demontage der TGA - Abbruch-, Demontage- und Schadstoffmaßnahmen - Schadstoffsanierung - Abbruch Bühnentechnik und vorbereitende Maßnahmen - Bühnenholz-Entsorgung - Metallbauarbeiten Demontage Brandschutztore Vorgesehener Baubeginn der Baumaßnahme: 01.08.2022 Geplante Fertigstellung der Baumaßnahme: 03/2028 Vorgesehener Beginn der hier gegenständlichen Arbeiten: 07.11.2022 Vorgesehene Fertigstellung der hier gegenständlichen Arbeiten: 08.08.2025
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Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1179978.68 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Proklima GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 1 888 62501
Postanschrift: Nordostpark 76
Postleitzahl: Nürnberg
Postort: 90411
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Trotz der nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen der Grundlagenermittung durchgeführten Schadstoffbeprobungen im Bestand sind die nun zusätzlich vorgefundenen Schadstoffbelastungen innerhalb und außerhalb des Gebäudes und der dadurch generell kurzfristig erforderliche Handlungsbedarf zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf der Baustelle in der auftretenden Form im Vorfeld nicht absehbar gewesen (§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
I.) Im Rahmen der Rückbaumaßnahmen in den aufgehenden Geschossen (Ebene 0 bis Ebene 3) wurde eine PCB-haltige Beschichtung des Gußasphalt-Bodenbelags in Höhe von 3.500m² festgestellt. Auf Basis durchgeführter Deklarationsanalysen konnte die relevante PCB-Belastung (>50mg/kg) auf die Gußasphalt-Oberfläche des Gußasphalts mittels Bodenfräse entfernt und getrennt (als POP-Abfall) von dem darunterliegenden Gußasphalt entsorgt werden, um so die Entsorgungskosten zu minimieren. Für die Entfernung der Beschichtung wurden die Positionen 0N.18.0001 und 0N.18.0002 abgerufen. II.) In den aufgehenden Geschossen (Ebene 0 bis Ebene 3) ist im Zuge der Sanierung der Abbruch von Porenbetonwänden geplant. An diesen Wänden wurde ein PCB-haltiger Farbanstrich (<50 mg/kg) in Höhe von 4.630,00m² festgestellt, welcher unterschiedlich tief in den Porenbeton eingedrungen ist. Diese Wände müssen jetzt unter den Bedingungen der PCB-Richtlinie ausgebaut werden (Pos. 0N.18.0003) III.) Die Ausführung der Arbeiten zum Rückbau der erforderlichen Leistungen kann nicht erbracht werden, ohne die zuvor genannten Leistungen auszuführen, so dass diese als Nachtrag zu beauftragen sind. Andernfalls müssten Leistungen die bereits im Auftrag enthalten waren teilgekündigt und neu vergeben werden, was zu erheblichen Zusatzkosten und zu einer unverhältnismäßigen Bauzeitverlängerung führen würde. Die zusätzlichen Leistungen gründen auf einer Abweichung zwischen Bau-Soll, welche durch einem Fachgutachter ermittelt wurde, und Bau-Ist, welche während der Ausführung festgestellt wurde. Der Bauherr hat das Bau-Soll im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht von einem Fachgutachter ermitteln lassen. Der Gesamtcharakter des Auftrags wird nicht verändert. IV.) Der Auftrag wurde mit dem Nachtrag 18 um die zuvor beschriebenen Mehrmengen und Zusatzleistungen erweitert. Der Wert dieser Auftragsänderung beträgt 343.277,00 Euro netto. Der Gesamtauftragswert inkl. bereits Nachträge beträgt vor dieser Änderung 1.425.753,06 Euro netto. Der Gesamtauftragswert nach dieser Änderung beträgt 1.769.030,06 Euro netto.
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Quelle: OJS 2025/S 042-134791 (2025-02-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1179978.68 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1179978.68 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Trotz der nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen der Grundlagenermittlung durchgeführten Schadstoffbeprobungen im Bestand sind die nun zusätzlich vorgefundenen Schadstoffbelastungen innerhalb und außerhalb des Gebäudes und der dadurch generell kurzfristig erforderliche Handlungsbedarf zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf der Baustelle in der auftretenden Form im Vorfeld nicht absehbar gewesen (§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
I.) Im Rahmen der Rückbaumaßnahme im Ballettsaal wurden unter dem Parkett schadstoffbelastete Materialien in Form von Dachbahnen entdeckt mit aufliegender Dämmung aus KMF. Zur Umsetzung der gesamtheitlichen Schadstoffsanierung müssen diese ebenfalls vollständig mit ausgebaut werden. II.) Beim Rückbau der mineralischen Massen ist Bauschutt angefallen, welcher als Material der Deponieklasse DK I eingestuft wurde. Die Entsorgung von DK I-Material ist im LV nicht vorgesehen. Für die Entsorgung als DK I anstatt von Z0 ist daher eine Zulage zur Position 01.03.0004 erforderlich. III.) Im Rahmen der Rückbaumaßnahmen wurde zudem festgestellt, dass die Entsorgung von Brandschutztüren (Stahl) im ursprünglich ausgeschriebenen LV nicht vorgesehen ist. Zur Umsetzung der gesamtheitlichen Schadstoffsanierung müssen diese aber nicht nur, wie im LV ausgeschrieben (Pos. 03.01.0041 und 03.01.0042), ausgebaut sondern auch entsorgt werden. IV.) Die Ausführung der Arbeiten zum Rückbau kann nicht erbracht werden, ohne die zuvor genannten Leistungen auszuführen, so dass diese als Nachtrag zu beauftragen sind. Andernfalls müssten Leistungen, die bereits im Auftrag enthalten waren, teilgekündigt und neu vergeben werden, was zu erheblichen Zusatzkosten und zu unverhältnismäßigen Bauzeitverlängerungen führen würde. Die zusätzlichen Leistungen gründen auf eine Abweichung zwischen Bau-Soll, welche durch einen Fachgutachter ermittelt wurde, und Bau-Ist, welche während der Ausführung festgestellt wurde. Der Bauherr hat das Bau-Soll im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht von einem Fachgutachter ermitteln lassen. Der Gesamtcharakter des Auftrags wird nicht verändert. V.) Der Auftrag wurde mit dem Nachtrag 15 um die zuvor beschriebenen Mehrmengen und Zusatzleistungen erweitert. Der Wert dieser Auftragsänderung beträgt 51.377,85 Euro netto. Der Gesamtauftragswert inkl. bereits Nachträge beträgt vor dieser Änderung 1.769.030,06 Euro netto. Der Gesamtauftragswert nach dieser Änderung beträgt 1.820.407,91 Euro netto.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 043-136845 (2025-02-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-03-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1179978.68 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1179978.68 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Trotz der nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen der Grundlagenermittlung durchgeführten Schadstoffbeprobungen im Bestand sind die nun zusätzlich vorgefundenen Schadstoffbelastungen innerhalb und außerhalb des Gebäudes und der dadurch generell kurzfristig erforderliche Handlungsbedarf zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf der Baustelle in der auftretenden Form im Vorfeld nicht absehbar gewesen (§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
I.) Im Rahmen der Rückbaumaßnahme ist in den aufgehenden Geschossen (Ebene 0 bis Ebene 3) der Abbruch von Porenbetonwänden geplant. An diesen Wänden wurde PCB festgestellt. Die PCB-haltigen Porenbeton-Wände (600t) sind zu entfernen. Die Entsorgung dieser zurückzubauenden Wände als PCB-haltige Abfälle (POP- Abfälle) ist im ursprünglichen LV nicht vorgesehen, wodurch hierfür nachträgliche Positionen erforderlich werden. II.) Die Ausführung der Arbeiten zum Rückbau der erforderlichen Leistungen kann nicht erbracht werden, ohne die zuvor genannten Leistungen auszuführen, so dass diese als Nachtrag zu beauftragen sind. Andernfalls müssten Leistungen, die bereits im Auftrag enthalten waren teilgekündigt und neu vergeben werden, was zu erheblichen Zusatzkosten und zu einer unverhältnismäßigen Bauzeitverlängerung führen würde. Die zusätzlichen Leistungen gründen auf einer Abweichung zwischen Bau-Soll, welche durch einem Fachgutachter ermittelt wurde, und Bau-Ist, welche während der Ausführung festgestellt wurde. Der Bauherr hat das Bau-Soll im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht von einem Fachgutachter ermitteln lassen. Der Gesamtcharakter des Auftrags wird nicht verändert. IV.) Der Auftrag wurde mit dem Nachtrag 16 um die zuvor beschriebenen Zusatzleistungen erweitert. Der Wert dieser Auftragsänderung beträgt 660.544,70 Euro netto. Der Gesamtauftragswert inkl. bereits beauftragter Nachträge beträgt vor dieser Änderung 1.769.030,06 Euro netto. Der Gesamtauftragswert nach dieser Änderung beträgt 2.429.574,76 Euro netto.
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Quelle: OJS 2025/S 052-165549 (2025-03-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1179978.68 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1179978.68 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge der Generalsanierung ergaben sich zusätzliche Leistungen, die zu einer wesentlichen Änderung des ursprünglich vergebenen Auftrags gem. § 132 Abs. 1 GWB führten. Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB war die Beauftragung des Bestandsauftragnehmers mit den notwendig gewordenen Leistungen, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, zulässig, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Die nachstehend ausgefürhte Auftragsänderung ist zudem aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, so dass die ausschreibungsfreie Beauftragung des Bestandsauftragnehmers auch gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB zulässig ist. Der Gesamtcharakter des Auftrags wird durch die Auftragsänderung nicht verändert. Die Erhöhung der Auftragssumme durch die Auftragsänderung liegt unter 50% der ursprünglichen Auftragssumme (§ 132 Abs. 2 Satz 2 GWB).
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
I.) Im Zuge der fortlaufenden Planung sollen Photovoltaikanlagen auf den erforderlichen Flachdächern installiert werden. Um keine zusätzlichen Maßnahmen in der späteren Bauphase ergreifen zu müssen, wurden die Dächer bereits während der Abbrucharbeiten untersucht. Bei der Voruntersuchung wurden die Flachdächer des Pavillons sowie die Dächer der Pforte und des LKW-Aufzugs auf der Seite der Hebelstraße auf Schadstoffe und mögliche statische Mängel hin analysiert. Ziel dieser Untersuchung war es, notwendige Maßnahmen bereits vor Beginn der eigentlichen Fertigstellung (Rohbau/Innenarbeiten/TGA) umzusetzen. Diese Bereiche wurden in der Ausschreibung bislang nicht berücksichtigt, da die Planung der Photovoltaikanlagen erst während der Generalsanierung vertieft wurde. Bei der Begutachtung wurden folgende Schadstoffbelastungen festgestellt: • Pavillon (Hauptdach): Asbesthaltige Dachbahnen (mehrlagig), PAK-haltige Dampfsperre • Pavillon (Zwischendach zum Hauptgebäude): Asbesthaltige Dachbahnen (mehrlagig), asbest- und PAK-haltige Dampfsperre • Pforte: PAK-haltige Dachbahnen und Dampfsperre • LKW-Aufzug: PAK-haltige Dachbahnen und Dampfsperre II.) Die Sanierung des Pavillons-Zwischendachs erfolgt aufgrund der erforderlichen Fräsarbeiten an der asbestbelasteten Dampfsperre in einem abgeschotteten Sanierungsbereich mit Schleusen und Unterdruckhaltung (Pos. 0N.54.0001 – 10). Vor Beginn der Sanierung sind die Dachbekiesung und die darunterliegende PE-Folie auf allen Dachbereichen auszubauen (Pos. 0N.54.0011 – 0N.54.0012). Im Bereich des Zwischendachs müssen zusätzlich die umlaufenden WDVS-Dämmplatten entfernt werden, da die darunterliegende Dampfsperre über die Betonattika verklebt wurde (Pos. 0N.54.0013). Die Demontage der Attikaverblechung des Pavillons-Hauptdachs erfolgt im Sanierungsbereich, da die asbesthaltigen Dachbahnen auf die Bleche geschweißt wurden. Um die Bleche recyceln zu können, ist die Entfernung von Restanhaftungen erforderlich (Pos. 0N.54.0014). Die Demontage der asbesthaltigen Dachbahnen, der Dämmung aus PU-Schaum, der asbesthaltigen Dampfsperre (Zwischendach) sowie das Entfernen von Restanhaftungen ist in den Pos. 0N.54.0015 – 0N.54.0020 abgebildet. Die Demontage der ausschließlich PAK-belasteten Dachbahnen sowie des PU-Schaums (Dächer der Pforte und des LKW-Aufzugs auf der Seite der Hebelstraße) erfolgt über die Pos. 0N.54.0021 und 0N.54.0023, die der PAK-belasteten Dampfsperren (Hauptdach Pavillon, Pforte und LKW-Aufzug) über die Pos. 0N.54.0022. Restanhaftungen der asbestfreien Dampfsperre werden über die Pos. 0N.54.0024 und 0N.54.0025 entfernt. Die Asbestsanierungsbereiche im Pavillon sind nach erfolgter Sanierung zu reinigen und die Oberflächen mit Restfaserbindemittel zu behandeln (Pos. 0N.54.0026 – 27). Eine Freimessung der Raumluft ist nur für den Sanierungsbereich des Zwischendachs erforderlich (Pos. 0N.54.0028). Die Entsorgung der asbesthaltigen Dachpappe erfolgt als Mehrmenge über die Pos. 03.02.0006 des Haupt-LVs (Pos. 0N.54.0029). Die Asbestarbeiten an den Pavillon-Dächern sind dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt im Voraus anzuzeigen (Pos. 0N.54.0030). Die Ausführung der Maßnahme ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass die im Nachtrag aufgeführten Leistungen erbracht werden. Mithin werden Bauleistungen erforderlich, die nicht in den ursprünglich vorgelegten Vergabeunterlagen berücksichtigt wurden. Diese zusätzlichen Leistungen stellen eine wesentliche Änderung des ursprünglichen Auftrags dar. III.) Ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen ist nicht möglich (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB). Dem beauftragten Gewerk stehen bereits die fachlich erforderlichen Mitarbeiter, Arbeitsmittel und Betriebsmittel (Schleusen, Gebläse, Radlader, Maschinen, Geräte etc.) auf der Baustelle zur Verfügung und können bei Bedarf kurzfristig ergänzt oder beschafft werden. Zudem ist mit erheblichen Schwierigkeiten im Ablauf sowie mit erheblichen Zusatzkosten zu rechnen. Weitere BE-Maßnahmen sind auf der stark begrenzten Baustellenfläche nicht zumutbar und könnten zusätzliche Lagerungskosten nach sich ziehen. Aufgrund der laufenden Aushub- und Rohbauarbeiten in den Baugruben für Werkstätten, Stimmzimmer, OPS und Chorprobe sind die vorhandenen BE-Flächen bereits für baubegleitende Gewerke belegt. Es stehen daher keine weiteren Möglichkeiten für zusätzliche Baustelleneinrichtungen zur Verfügung. Des Weiteren würden jegliche Behinderungen von Folgearbeiten einen erheblichen Verzug der Gesamtmaßnahme zur Folge haben. Die durch diese Behinderungen entstehenden erheblichen Zusatzkosten, wie beispielsweise für zusätzliche BE-Maßnahmen auf der bereits stark begrenzten Baustellenfläche oder für die Anmietung von Lagerräumen, sowie die daraus resultieredem Verzögerungen bei den Folgegewerken, könnten zu einem erheblichen Verzug der Gesamtmaßnahme führen. Langfristig könnten durch die Verlängerung der Bauzeit zusätzliche Kosten für den öffentlichen Auftraggeber entstehen. IV.) Trotz der nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführten Schadstoffbeprobungen im Bestand im Rahmen der Grundlagenermittlung konnten die nun zusätzlich vorgefundenen Schadstoffbelastungen innerhalb und außerhalb des Gebäudes sowie der dadurch kurzfristig erforderliche Handlungsbedarf zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf der Baustelle in der vorliegenden Form nicht vorhergesehen werden. Der Gesamtcharakter des Auftrags verändert sich durch die Auftragsänderung nicht (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB). V.) Der Auftrag wurde mit dem Nachtrag 54 um die zuvor beschriebenen Leistungen verändert. Der Wert dieser Auftragsänderung beträgt 310.317,01 Euro netto.
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Quelle: OJS 2025/S 079-261936 (2025-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1179978.68 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1179978.68 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge der Generalsanierung ergaben sich zusätzliche Leistungen, die zu einer wesentlichen Änderung des ursprünglich vergebenen Auftrags gem. § 132 Abs. 1 GWB führten. Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB war die Beauftragung des Bestandsauftragnehmers mit den notwendig gewordenen Leistungen, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, zulässig, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Die Erhöhung der Auftragssumme durch die Auftragsänderung liegt unter 50% der ursprünglichen Auftragssumme (§ 132 Abs. 2 Satz 2 GWB).
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
I.) In einem Raum auf dem Baustellengelände befindet sich eine extern genutzte Mittelspannungsschaltanlage. Die Anlage hat eine kritische Bedeutung für die Stromversorgung. Daher ist es von äußerster Wichtigkeit, dass der Betrieb dieser Anlage während der Bauarbeiten nicht unterbrochen wird. Aus diesem Grund erfordert der Umgang mit dem betroffenen Raum durch das Baustellenpersonal eine besonders hohe Sorgfalt und Vorsicht. Der Raum und die dort befindliche Mittelspannungsanlage müssen vor Beginn der Demontagearbeiten ausreichend geschützt und gesichert werden, um jegliche Beeinträchtigung oder Gefährdung des Betriebs zu verhindern. Für die Durchführung der im ursprünglichen Auftrag vorgesehenen Demontagearbeiten an den Leitungen im angrenzenden Bereich ist es erforderlich, dass vorab entsprechende Vorleistungen erbracht werden. Hierzu zählt unter anderem die ordnungsgemäße Sicherstellung und Absicherung des Raumes gemäß den geltenden Vorgaben und Anforderungen. Folgende Leistungen wurden erbracht: 1. Auslegen der OSB-Platten auf bauseits gestelltes Raumgerüst, inkl. staubdichtem Verkleben (NA10 0N.10.0003). 2. Auslegen von PE-Abdeckpapier auf bauseits gestelltes Raumgerüst (NA24 0N.24.0009) 3. Rückbau der Konstruktion (NA10 0N.10.0004) 4. Herstellung eines Zugangstunnels, Konstruktion aus Kantholz-OSB-Platten, staubdicht verklebt (NA47 0N.47.0001) 5. Zulage für den erschwerten Ausbau durch geringe Arbeitshöhe und Transport über Gerüsttreppe (LV Pos. 01.01.0017) II.) Die Beauftragung der vorgenannten Leistungen ist ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens gemäß §132 Abs. 2 S.1 Nr. 2 GWB zulässig. Bei den Leistungen handelt es sich um Bauleistungen, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre zudem mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Nach Titel 02 Rückbau und Demontage Technische Gebäudeausstattung TGA des Hauptleistungsverzeichnisses schuldet der Bestandsauftragnehmer den Rückbau der Leitungen in der Mittelspannungsanlage. Maßnahmen zum Schutz der Mittelspannungsanlage während der Arbeiten waren nicht Teil der Ausschreibung. Gleichwohl sind diese zwingend erforderlich. Folglich wurden nachträglich zusätzliche Leistung erforderlich. Eine Aufteilung der Arbeiten ist objektiv nicht zweckmäßig und nicht zumutbar. Bei mehreren Auftragnehmern käme es im Falle einer Beschädigung der Abdichtung zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Verantwortlichkeit. Einerseits könnte die Abdichtung fehlerhaft errichtet worden sein, andererseits könnte die Abdichtung im Rahmen der Demontage beschädigt worden sein. Eine Beschädigung der Anlage wäre mit hohen Reparaturkosten und Schäden Dritter verbunden. In einer solchen Situation wäre die Aufteilung der Gewährleistung/Verantwortlichkeiten auf mehrere in Betracht kommende Verursacher weder zweckmäßig noch zumutbar. Im Übrigen wäre eine Aufteilung mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden, denn der Abbruch könnte nicht wie geplant fortgesetzt werden. In der Konsequenz würden die Arbeiten verzögert ausgeführt werden. Der öffentliche Auftraggeber müsste die Kosten der Behinderungen und Stillstände tragen. III.) Der Auftrag wurde mit dem Nachtrag 60 um die zuvor beschriebenen Leistungen verändert. Der Wert dieser Auftragsänderung beträgt 18.259,50 Euro netto.
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Quelle: OJS 2025/S 080-263635 (2025-04-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1179978.68 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1179978.68 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge der Generalsanierung ergaben sich zusätzliche Leistungen, die zu einer wesentlichen Änderung des ursprünglich vergebenen Auftrags gem. § 132 Abs. 1 GWB führten. Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB war die Beauftragung des Bestandsauftragnehmers mit den notwendig gewordenen Leistungen, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, zulässig, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Die Erhöhung der Auftragssumme durch die Auftragsänderung liegt unter 50% der ursprünglichen Auftragssumme (§ 132 Abs. 2 Satz 2 GWB).
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
I.) Im Zuge der abgeschlossenen Rückbaumaßnahmen wurden Beschädigungen und Undichtigkeiten an den vorhandenen Einbauteilen festgestellt, die ersetzt werden mussten. Die bestehenden Dacheinbauteile sind für die Strangentlüftung des Sanitärbereichs erforderlich und sollen weiterhin genutzt werden. Allerdings hat sich im Verlauf der Rückbaumaßnahmen herausgestellt, dass die Eternit-Formteile beschädigt wurden und tatsächlich schadstoffbelastend sind (Asbest). Diese Schadstoffe kollidieren mit den ursprünglich verbliebenen Deckeninstallationen im Bestand. Aus diesem Grund müssen die Formteile zurückgebaut werden, da eine weitere Nutzung aufgrund der Schadstoffbelastung nicht mehr möglich ist. II.) Im Rahmen des Ausbaus der Formteile wurden die nachstehend genannten Maßnahmen durchgeführt, um eine sichere und ordnungsgemäße Entsorgung sowie die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu gewährleisten. Ziel der Ausführung sind die Entfernung der Abluftstutzen aus Asbestzement sowie der Gussrohre aus dem Dach (40 Stück) [Pos. 0N.57.0001]. Der erste Schritt bestand darin, die Dachhaut mit der KMF-Dämmung in den Abmessungen 1 m x 1 m zu demontieren. Anschließend wurde eine staubdichte Auffangwanne im 3. OG installiert, um das Entweichen von Staub und Asbestfasern während des Ausbaus zu verhindern. Darüber hinaus wurde eine mobile Abschottung auf dem Dach, mit einer Fläche von 2 m x 2 m errichtet, um die Gefährdung durch Asbeststaub zu minimieren. Im weiteren Verlauf des Verfahrens erfolgte der Ausbau der asbesthaltigen Dachbahnen (0,60 m x 0,60 m). Dies beinhaltet auch die vorsichtige Demontage der Asbestzement- und Gussformteile, die gemäß den geltenden technischen Vorschriften durchgeführt wurden. Restanhaftungen von Asbestmaterialien wurden gemäß den Anforderungen des BT-Verfahrens ausgeführt. Die Arbeitsbereiche wurden anschließend sorgfältig gereinigt, um eine ordnungsgemäße Durchführung der Sanierungsmaßnahmen zu gewährleisten. Alle Abfälle wurden sachgerecht zum Container transportiert. Die Entsorgung erfolgte über die bereits beauftragte LV- und Nachtragspositionen. Die während der ausgeführten Maßnahmen entstandenen Öffnungen wurden mittels OSB Platten verschlossen, um die Gefährdung durch herabfallende Gegenstände oder das Hineinfallen zu minimieren. Zusätzlich wurde eine Abdichtung mit PE-Folie und Silikonband (ca. 1m²) geschlossen. Die Leistung dient als temporäre Lösung, die bis zur endgültigen Ausführung der beauftragten Dritten (Dacherdeckerarbeiten) aufrecht zu erhalten ist [Pos. 0N.57.0002]. Erst nach Umsetzung dieser vorläufigen Sicherheitsmaßnahmen kann mit den eigentlichen Arbeiten auf dem Dach begonnen werden, da diese Maßnahmen zur Wahrung der Arbeitssicherheit erforderlich sind [Pos. 0N.57.0003]. II.) Die Beauftragung der vorgenannten Leistungen ist ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens gemäß §132 Abs. 2 S.1 Nr. 2 GWB zulässig. Bei den Leistungen handelt es sich um Bauleistungen, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre zudem mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Nach Titel 02 Rückbau und Demontage Technische Gebäudeausstattung TGA des Hauptleistungsverzeichnisses schuldet der Auftragnehmer gemäß den Pos. 02.01.0019 – 0022 den Rückbau der Abwasserleitungen. Da die Eternitformteile sich nicht zerstörungsfrei demontieren lassen und die Freisetzung der Asbestfaser droht, muss der Abbruch des Abwasserstrangs im Dachbereich unter Bedingungen der Schadstoffsanierungen durchgeführt werden. Eine Aufteilung der Arbeiten ist nicht möglich. Im Übrigen wäre eine Aufteilung mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten verbunden, denn der Abbruch könnte nicht wie geplant fortgesetzt werden, sodass für das Gewerk Sanitär- und Druckluft keine Baufreiheit für die Neuerrichtung bereitstehen könnte. In der Konsequenz würden die Arbeiten verzögert ausgeführt werden. Der öffentliche Auftraggeber müsste die Kosten der Behinderungen und Stillstände tragen. III.) Der Auftrag wurde mit dem Nachtrag 57 um die zuvor beschriebenen Leistungen verändert. Der Wert dieser Auftragsänderung beträgt 59.397,90 Euro netto.
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Quelle: OJS 2025/S 080-265134 (2025-04-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 1179978.68 EUR 💰

Auftragsvergabe
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1179978.68 EUR 💰

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge der Generalsanierung ergaben sich zusätzliche Leistungen (vgl. nachstehend I.), (1) und (2)), die zu einer wesentlichen Änderung des ursprünglich vergebenen Auftrags gem. § 132 Abs. 1 GWB führten. Nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB war die Beauftragung des Bestandsauftragnehmers mit den nachstehend unter I.), (2) notwendig gewordenen Leistungen, ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens, zulässig, da ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen kann und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre. Die nachstehend unter I.), (1) ausgefürhte Auftragsänderung ist aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die der öffentliche Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte, so dass die ausschreibungsfreie Beauftragung des Bestandsauftragnehmers gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB zulässig ist. Der Gesamtcharakter des Auftrags wird durch die Auftragsänderung nicht verändert. Die Erhöhung der Auftragssumme durch die Auftragsänderung liegt unter 50% der ursprünglichen Auftragssumme (§ 132 Abs. 2 Satz 2 GWB).
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Neuer Wert
Text:
I.) Im Zuge der Generalsanierung wurden zusätzliche Leistungen beim Bestandsauftragnehmer im nachfolgend beschriebenen Umfang erforderlich: (1) Entsorgung Schadstoffe Asbest und KMF: Im Zuge des Ausbaus der Werksteinplatte im Foyer wurden im Untergrund Sandaufschichtungen festgestellt. Diese Sandbeschichtungen wurden mittels eines Saugbaggers entfernt. Die in weiten Teilen des Foyers innerhalb der Leitungsgräben angetroffenen Sandauffüllungen enthalten nachweislich schadstoffbelastete Bestandteile, insbesondere Asbest und KMF wegen der durchlaufenden Rohrleitungen. Unter Berücksichtigung der festgestellten Schadstoffe sind die Auffüllungen im abgeschotteten Sanierungsbereich auszubauen, sicher zu verpacken und abschließend auszuschleusen. Aufgrund der festgestellten Schadstoffbelastung muss der Saugbagger unmittelbar nach dem Einsatz gereinigt werden. Die schadstoffbelasteten Sandaufschichtungen sind entsprechend zu verpacken und ordnungsgemäß zu entsorgen. Um eine Kontamination des anfallenden Regenwassers zu verhindern, wurde unverzüglich ein provisorischerer Wetterschutz installiert, um weitere Beeinträchtigungen zu vermeiden (Position 0N.56.0025-0027). (2) Entsorgung Schadstoffe im Pavillon: Im Zuge der Sanierungsarbeiten an den Flachdächern des Pavillons wurden unterhalb des verlegten Gefälleestrichs zusätzliche Schadstoffe, insbesondere PAK-haltiger Teerkork sowie PAK- und asbesthaltige Dampfsperren, festgestellt. Um eine vollständige Schadstofffreiheit der Pavillondächer zu gewährleisten, ist der Ausbau dieser Materialien vorgesehen (Nachtrag 54). Die Entsorgung der betroffenen Materialien erfolgt gemäß den Positionen 0N.56.0028-34. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen an den betroffenen Dächern wurden bereits im Nachtrag 54 ausgeführt. II.) Trotz der nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen der Grundlagenermittlung durchgeführten Schadstoffbeprobungen im Bestand sind die zusätzlich vorgefundenen Schadstoffbelastungen (vgl. I.), (1)) innerhalb und außerhalb des Gebäudes und der dadurch generell kurzfristig erforderliche Handlungsbedarf zur Sicherstellung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf der Baustelle in der auftretenden Form im Vorfeld für den öffentlichen Auftraggeber nicht absehbar gewesen. Der Gesamtcharakter des Auftrags verändert sich durch die Auftragsänderung nicht (§ 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB). Die Beauftragung der vorstehend unter I.) (2) genannten Leistungen ist ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB zulässig. Bei den Leistungen handelt es sich um Bauleistungen, die nicht in den ursprünglichen Vergabeunterlagen vorgesehen waren. Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht erfolgen. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre zudem mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden. Dem Bestandsauftragnehmer stehen bereits die fachlich erforderlichen Mitarbeiter, Arbeitsmittel und Betriebsmittel (Schleusen, Gebläse, Radlader, Maschinen, Geräte etc.) auf der Baustelle zur Verfügung und können bei Bedarf kurzfristig ergänzt oder beschafft werden. Zudem ist mit erheblichen Schwierigkeiten im Ablauf sowie mit erheblichen Zusatzkosten zu rechnen. Weitere BE-Maßnahmen sind auf der stark begrenzten Baustellenfläche nicht zumutbar und können zusätzliche Lagerungskosten nach sich ziehen. Aufgrund der laufenden Aushub- und Rohbauarbeiten in den Baugruben für Werkstätten, Stimmzimmer, OPS und Chorprobe sind die vorhandenen BE-Flächen bereits für baubegleitende Gewerke belegt. Es stehen daher keine weiteren Möglichkeiten für zusätzliche Baustelleneinrichtungen zur Verfügung. III.) Der Auftrag wurde mit dem Nachtrag 56 um die zuvor beschriebenen Leistungen verändert. Der Wert dieser Auftragsänderung beträgt 235.240,11 Euro netto.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2025/S 081-267436 (2025-04-23)