Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben, die mit
der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Auf Verlangen der Vergabe stelle sind für die Beurteilung der
Eignung vorzulegen (Formblatt 124 EU):
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und
andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils
bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder
beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das
Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde. Auf Verlangen
wird der Insolvenzplan vorgelegt.
Erklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6 e VOB / A vorliegen, die die
Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nicht:
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegestz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz.
Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Ab einer Geldsumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GewO beim Bundesamt für
Justiz anfordern Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unter fällt,
Ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, werden Unbedenklichkeitsbescheinigungen der tariflichen
Sozialkasse, des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG vorgelegt.
Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft (sofern dies nicht Verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen
Versicherungsträgers) mit Angaben der Lohnsummen vorgelegt.