Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis Erfüllung geforderte Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix (BM), wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe BM) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach erreichter Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen d. vollständigen TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) elektr. über die Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail, Fax oder Kommunikationsbereich der Vergabeplattform ist nicht zulässig);
3) Abschlusserklärungen in Textform bestätigt;
4) Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV;
5) Angabe gem. § 53 (3) VgV, ob für Auftragsgegenstand gewerbl. Schutzrechte bestehen oder beantragt sind;
6) Angabe Art d. Bewerbung (Einzel- oder Gemeinschaftsbewerbung);
7) bei Bewerbergemeinschaften (BG): geforderte Nachweise von allen Mitgliedern und Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung
8) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV, Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer beigefügt (Stufe 2);
9) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt;
10) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.
11) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender und fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB;
12) Nachweis über Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in Handels- oder Partnerschaftsregister gem. § 44 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 6 VgV;
13) Berufshaftpflichtversicherung gemäß Pkt. III.1.2);
14) Mindestreferenzen gem. Pkt. III.1.3);
15) Erklärung zur Erfüllung der geforderten Mindeststandards zur beruflichen Befähigung des Projektteams (Einreichung Nachweise in Stufe 2) gem. Pkt. III.1.3);
16) Nicht deutschspr. Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3)
Techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit; Gesamtgewichtung 100%; davon:
1) Mindestref. A - Abbruchplanung für mehrgeschossige Gebäude (ein oder mehrere Gebäude); 40%, davon:
1.a) erbr. Leistungen der Referenz, 25%;
1.b) Abbruchvolumen in m³, 15%;
2) Mindestref. B - Abbruchplanung für Gebäude (ein oder mehrere Gebäude) in Plattenbauweise Baujahr 1945 bis 1990; 35%, davon:
2.a) erbr. Leistungen der Referenz, 20%;
2.b) Abbruchvolumen in m³, 15%;
3) zusätzl. Ref.; 25 %, davon:
3.a) Ref. Z.1 - Erfahrung mit öff. Vergaberecht nach VOB A § 3(1) oder (2) oder § 3 EU (1) oder (2) bei der Abbruchplanung von Gebäuden (ein oder mehrere Gebäude), 5%;
3.b) Ref. Z.2 - Erfahrungen mit der Bauüberwachung für den Abbruch für mehrgeschossige Gebäude (ein oder mehrere Gebäude, mind. 3 Geschosse) einschl. fachtechnischer Begleitung der Abbruchmaßnahmen, 10%;
3.c) Ref. Z.3 - Erfahrungen mit der Abbruchplanung von mit Schadstoffen belasteten Gebäuden (ein oder mehrere Gebäude), 10%.
Weitere Unterkriterien können der beigefügten BM I entnommen werden.