Falls sich der Bieter/ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der erforderl. wirtschaftl. und finanz. sowie der techn. und berufl. Leistungsfähigkeit der Kapazitäten eines/mehrerer anderer Unternehmen („Drittunternehmen“) bedienen will, sind zusätzl. zu übermitteln (s. detaillierte Vorgaben im Dokument „Eignungskriterien“ unter 1.7):
- Angaben zum jew. Drittunternehmen,
- Auszug für das jew. Drittunternehmen aus dem Handels-/Berufsregister – bei Drittunter-nehmen aus nicht-deutsch-sprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtl. anerkannter Übersetzung,
- Eigenerklärung des jew. Drittunternehmens über jew. Gesamtumsatz (letzte 3 Geschäftsjahre), sofern entspr. Angaben verfügbar,
- Eigenerklärung über Umsatz hinsichtl. der Leistungen Entsorgung oder Vermarktung von Altpapier (letzten 3 Geschäftsjahre), sofern entspr. Angaben verfügbar,
- Eigenerklärung des jew. Drittunternehmens hinsichtl. der von der jew. Eignungsleihe konkret betroffenen Teilleistung(en) über in den letzten 3 Jahren erbrachte wesentl. Leistungen mind. bezogen auf die ausgeschriebene Leistung,
- Hinsichtl. des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sind von dem jew. Drittunternehmen entspr. Eigenerklärungen einzureichen,
- Eigenerklärung des jew. Drittunternehmens zu seiner jew. Betriebshaftpflichtversicherung einschließl. Umwelthaftpflichtversicherung,
- Falls es sich um die Inanspruchnahme der Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderl. wirtschaftl. und finanz. Leistungsfähigkeit handelt: Erklärung des jew. Drittunternehmens über die Übernahme einer gemeins. Haftung mit dem Bieter/dem Mitglied der Bietergemeinschaft,
- Nachweis, dass dem AN die für den Auftrag erforderl. Mittel tatsächl. zur Verfügung stehen werden, z. B. durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des jew. Drittunternehmens mit Angaben zum jew. Drittunternehmen
Sollte für eine/mehrere Teilleistung(en) beabsichtigt sein, einen/mehrere Nachunternehmer (NU) einzusetzen, sind zusätzl. zu übermitteln (s. detaillierte Vorgaben im Dokument „Eignungskriterien“ unter 1.8):
- Nachunternehmerliste,
- Angaben zum jew. NU,
- Auszug für den jew. NU aus dem Handels-/Berufsregister – bei NU aus nicht-deutschsprachigen EU-Mitgliedstaaten mit amtl. anerkannter Übersetzung,
- Eigenerklärung des jew. NU über Gesamtumsatz (letzte 3 Geschäftsjahre), sofern entspr. Angaben verfügbar,
- Eigenerklärung des jew. NU über jew. Umsatz hinsichtl. der von ihm auszuführenden (Teil-) Leistung(en) (letzte 3 Geschäftsjahre), sofern entspr. Angaben verfügbar,
- Eigenerklärung des jew. NU hinsichtl. der von der jew. NU-Leistung konkret betroffenen Teilleistung(en), hier – soweit von der jew. NU-Leistung konkret betroffen – über in den letzten 3 Jahren erbrachte wesentl. Leistungen mind. bezogen auf die ausgeschriebene Leistung,
- Hinsichtl. des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sind von dem jew. NU entspr. Eigenerklärungen einzureichen,
- Eigenerklärung des jew. NU zur Betriebshaftpflichtversicherung einschließl. Umwelthaftpflichtversicherung
Weitere Nachweise/Erklärungen (s. detaillierte Vorgaben im Dokument „Eignungskriterien“ unter 1.9):
- Angaben zu Bieter/Mitgliedern der Bietergemeinschaft,
- Erklärung der Bietergemeinschaft,
- Angaben und Eigenerklärung zur Übernahmestelle,
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentl. Aufträgen nach HVTG,
- Entsorgungsfachbetriebszertifikat i.S.v. § 56 Abs. 2 KrWG für vertragsgegenständl. Leistungen,
- Verbindl. Entsorgungskonzept zur Leistungserbringung nach den Anforderungen der Vergabeunterlagen
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