Beschreibung der Beschaffung
Bei den Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben handelt es sich um grundstückseigene Anlagen. In Übersichten (Teil VI; Anlagen 3 und 4) sind die Anzahl der Kleinkläranlagen (KKA) und abflusslosen Gruben (ALG) einschließlich der abgefahrenen Mengen an Fäkalschlamm bzw. Abwasser zusammengestellt.
In den Übersichten enthalten sind Anlagen, die nur mit kleineren Fahrzeugen (bis 7,5 t) angefahren werden können. Die aus solchen Anlagen anfallende Menge beträgt etwa 200 m³/a, verteilt auf vier Abfuhrperioden im Kalenderjahr (1x pro Quartal).
Bei abflusslosen Sammelgruben ist im Bedarfsfall Werktags, Montag bis Freitag eine Notentleerung binnen 24 h zu gewährleisten.
Es obliegt dem Auftragnehmer, nach dem vorabgestimmten Tourenplan, den Abfuhraufträgen, den Vereinbarungen, Weisungen, Hinweisen und Auflagen eigenverantwortlich zu handeln.
Bei Durchführung eines Abfuhrauftrages ist der vor Ort vorgefundene Zustand vor dem Verlassen der Anlage/ des Grundstückes ordnungsgemäß wiederherzustellen.
Bei der Abfuhr zu den Kläranlagen sind folgende Annahmekapazitäten der Kläranlagen zu beachten:
Kläranlage Bad Doberan: ca. 100,00 m³/Tag
Kläranlage Schwaan: ca. 40,00 m³/Tag
Kläranlage Neubukow: ca. 30,00 m³/Tag (nur ALG)
Dabei ist zu berücksichtigen, dass auf der Kläranlage Neubukow ausschließlich Abwasser aus abflusslosen Gruben angenommen wird. Schlämme aus Kleinkläranlagen sind zur KA Bad Doberan bzw. Schwaan zu transportieren.
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
• Bedarfsgerechte Abfuhr des Fäkalschlammes aus mechanischen-, biologischen Kleinkläranlagen und des Abwassers aus abflusslosen Sammelgruben (ALG) verschiedener Größe.
• Entgegennahme der Anforderungen / Abfuhraufträge für KKA durch den ZVK.
• Anfertigung des Tourenplanes, Abstimmung und Aktualisierung. Erschwernisse (z. B. durch schwer erreichbare Anlagen usw.) sind einzurechnen. Während der Abarbeitung eines Tourenplanes sind fortlaufende Abstimmung mit dem ZVK und fortlaufende Bürgerinformation durch den ZVK einschließlich Terminabstimmung erforderlich.
• Entleeren und Transportieren des anfallenden Schlammes aus mechanischen und biologischen Kleinkläranlagen des Einzugsgebietes, bei einer jährlichen Menge von etwa 3.500 m³/a.
• Werktägliche Entgegennahme von Abfuhraufträge für ALG, diese werden von den Kunden des ZVK direkt gegenüber dem AN ausgelöst.
• Entleeren und Transportieren des anfallenden Grubeninhaltes aus abflusslosen Gruben des Einzugsgebietes, bei einer jährlichen Menge von etwa 10.000 m³/a, mit Abfuhrzyklen zwischen 4 Wochen und einem Jahr.
• Ausführung komplett u. fachgerecht einschl. aller Nebenleistungen und Zubehör, sowie einschließlich Verwaltungskosten (z.B. Postgebühren, Telefon, Fax usw.)
• Erfassung der angelieferten Mengen auf der Kläranlage nach Vorgabe.
• Nachweis der erbrachten Leistung durch Vorlage komplett ausgefüllter Abfuhraufträge mit jeder Rechnung.
Die territoriale Zuordnung der KKA und ALG ist aus Teil VI, Abschnitt 4 zu ersehen. Die Abfuhr kann mit dem Ziel des geringsten Transportaufwands optimiert werden. Als Annahmestellen kommen die KA Schwaan und Bad Doberan sowie die KA Neubukow für abflusslose Gruben in Frage.
Mittlere Jahresmenge ca. 3.500,0 m³/a (KKA) + 10.000 m³/a (ALG)
Hinweis: Die Abfuhr der biologischen KKA erfolgt in Abhängigkeit des Wartungsberichtes des Anlagenbetreibers bedarfsgerecht, jedoch mindestens alle 5 Jahre.