Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Nachweise und Unterlagen sind im Rahmen der Ausschreibung seitens der Bieter für die an der Ausführung beteiligten Unternehmen zu erbringen und den Angebotsunterlagen beizufügen. Fehlende Unterlagen sind auf Verlangen fristgerecht nachzureichen. Bei Einsatz von Subunternehmern sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen.
- Aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb - mit Anlagen - gemäß
§ 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (neue Fassung) für den Transport, das Sammeln,
Lagern und Aufbereiten von Bleibatterien mit dem Abfallschlüssel "16 06 01*" oder gleichwertiger Nachweis, dass der Bieter die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.09.1996 (EfbV) erfüllt, mit nachfolgenden Erfordernissen:
- Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u. Mitwirkungsbefugnisse (§ 3 Abs.2 EfbV);
- Angabe der verantwortlichen Person(en) und ausreichende Personalstärke (§ 4 EfbV);
- Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV);
- Ausreichender Versicherungsschutz (§ 6 EfbV);
- Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers (§ 8 EfbV);
- Zuverlässigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV); LHM (04/2018) Seite 2 von 4
- Einarbeitungsplan für das sonstige Personal (§ 10 EfbV)
• Nach Anzeige- und ErlaubnisV gem. § 53-54 KrWG , AbfAEV, muss der Beförderer, Sammler, Händler oder Makler eine gültige Erlaubnis für diese Tätigkeit vorlegen. Sofern er von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, genügt die Vorlage der Anzeige. Eine Freistellung von der Erlaubnispflicht wird nach § 12 AbfAEV gewährt bei zertifizierten Betrieben gem. EMAS sowie EFBV
• Sammelentsorgungsnachweis für Bleibatterien, AVV 16 06 01
und Ni-Cd-Batterien, AVV 16 06 02
• Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der geforderten Anzahl Akkukästen mit Deckel bei Vertragsbeginn (Vorgabe Behältertyp siehe-Punkt 5 der Leistungsbeschreibung)
• Eigenerklärung über die Verfügbarkeit von mindestens zwei geeigneten Fahrzeugen sowie 2 geschulten Gefahrgutfahrern
• Eigenerklärung wegen Russlandssanktionen
• Produktdatenblatt der Behälter wie unter Punkt 5, Behälter beschrieben
• Darstellung der Stoffströme: Darlegung des Weges der Entsorgung von
Transport über Behandlung bis zur Endbestimmung der Abfallstoffe.
(Nachvollziehbare Skizzierung der Behandlungsschritte sowie Nennung des/
der Abnehmer der Fraktionen und Qualitätsauflagen mit Angabe ob es sich
um eigene Leistung oder Fremdleistung handelt.)