Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bieter haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgendes vorzulegen:
Eigenerklärung des Bieters über die durchschnittliche jährliche Anzahl seiner Beschäftigten (festangestellte Vollzeitmitarbeiter insgesamt und bezogen auf das auftragsgegenständliche Geschäftsfeld (im zuletzt genannten Bereich unter Nennung der Anzahl der Fachkräfte, die über eine Qualifikation mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss aus dem Bereich Ingenieurwesen und/oder Naturwissenschaften verfügen) jeweils in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Bieter muss in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 5 Vollzeitkräfte dauerhaft beschäftigt haben. Als Vollzeitstelle wird eine Stelle mit wöchentlicher Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden anerkannt, Teilzeitstellen sind entsprechend umzurechnen. Von diesen Vollzeitkräften müssen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 3 Fachkräfte mit der Qualifikation eines Hochschul- oder Fachhochschulabschlusses aus dem Bereich Ingenieurwesen und/oder Naturwissenschaften beschäftigt worden sein (die Erklärung erfolgt auf dem Formblatt 2 des Bieterbogens in Anlage 3.1.
Die Erarbeitung der Grundlagenermittlung, die Vorbereitung und Begleitung der technischen Leistungen, die Auswertung der Daten, die Variantenbetrachtung und die Ableitung einer Vorzugsvariante erfordert eine fachgebietsübergreifende Bearbeitung in den Bereichen
1. Wasserwirtschaft / Wasserbau,
2. Sedimentmanagement Oberflächengewässer,
3. Boden- und Altlastenbewertung (Chemisch) sowie
4. Landschaftsplanung / Naturschutz
die im Folgenden als Erfahrungsbereiche bezeichnet werden.
Der Bieter muss unter Verwendung des Formblatts 3 des Bieterbogens in Anlage 3.1 mindestens drei Referenzen über die Erbringung von Leistungen aus den vorbezeichneten Erfahrungsbereichen nachweisen. Die Referenzen zu den unter vorstehender Nr. 1 und Nr. 2 benannten Erfahrungsbereichen müssen zwingend Maßnahmen zum Inhalt haben, die der Zielerreichung der EU-WRRL (chemischer und ökologischer Zustand der Gewässer) dienen.
Die Referenzen dürfen nicht früher als 01.05.2019 beendet worden sein. Noch nicht abgeschlossene Projekte werden nur gewertet, wenn die Bearbeitungszeit mindestens 6 Monate beträgt.
Die o. g. Erfahrungsbereiche müssen mit den Referenzen insgesamt abgedeckt werden (Mindestanforderungen). Nicht innerhalb jeder Referenz müssen mehrere der unter den vorstehenden Nummern 1 bis 4 benannten Erfahrungsbereiche kumulativ abgedeckt sein. Zudem können in mehreren bzw. allen Referenzen mehrere Erfahrungsbereiche abgedeckt sein.
Die jeweils angegebene Referenz muss eindeutig nachvollziehbar, auf ein Projekt bezogen sein
Bei Bietergemeinschaften hat das Mitglied, das die Referenz beibringt, das Formblatt 3 des Bieterbogens in Anlage 3.1 auszufüllen.
Sofern der Bieter sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise auf einen Dritten beruft (Eignungsleihe, § 47 VgV), ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten mit dem Angebot einzureichen. Nach Inhalt der Verpflichtungserklärung muss die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die Leistungsfähigkeit und Ressourcen des Dritten nachgewiesen sein. Sofern der Bieter die Kapazitäten eines Dritten im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, hat der Dritte sich zu verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter gemeinsam mit diesem für die ordnungsgemäße Auftragsausführung im Rahmen der Eignungsleihe zu haften.