Auftragsbekanntmachung (2022-03-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bohrlochdatenerfassung
Referenznummer: 22FEI57944
Kurze Beschreibung:
“Grundwasser-Monitoring mit Fernübertragung an eine Datenbank” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bohrlochdatenerfassung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Datenbanksysteme📦 Ort der Leistung
NUTS region: Rosenheim, Landkreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-03-15 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-03-18 📅
Datum des Beginns: 2022-08-01 📅
Datum des Endes: 2026-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 055-145017
ABl. S-Ausgabe: 55
Zusätzliche Informationen
“Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere...”
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
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Quelle: OJS 2022/S 055-145017 (2022-03-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ABS 36, Brenner-Nordzulauf – Grundwassermonitoring Lph 2 (Option 1: Lph 3/4, Option 2: Lph 6),
Ostermünchen – Kiefersfelden (Grenze D/A)
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Bohrlochdatenerfassung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Grundwasser-Monitoring mit Fernübertragung an eine Datenbank”
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenbanksysteme📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenbankdienste📦 Dauer
Datum des Beginns: 2022-08-22 📅
Datum des Endes: 2026-03-31 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - BIEGE GW Monitoring Brenner c/o Kisters AG
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-16 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: BIEGE GW Monitoring Brenner c/o Kisters AG
Nationale Registrierungsnummer: fa1e3e88-4413-4e5c-8adb-db63dccb517e
Postanschrift: Pascalstraße 8+10
Postleitzahl: 52076
Postort: Aachen
Region: Städteregion Aachen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.”
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Änderungen Neuer Wert
Text:
“LÄ01 Auslöser für diesen Nachtrag sind Beschädigungen an Messtechnik vereinzelter Grundwassermessstellen aufgrund von Vandalismus durch Unbekannt und die...”
Text
LÄ01 Auslöser für diesen Nachtrag sind Beschädigungen an Messtechnik vereinzelter Grundwassermessstellen aufgrund von Vandalismus durch Unbekannt und die folglich notwendige Behebung dieser Schäden durch Messtechnikfirmen.
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Quelle: OJS 2024/S 177-544041 (2024-09-10)