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Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. GTU Ingenieurgesellschaft mbh
2. Boley Geotechnik GmbH
3. SIGNON Deutschland GmbH
4. Emch+Berger GmbH
5. K+S Ingenieur-Consult GmbH & Co. KG
6. DB Engineering & Consulting GmbH
7. GRE German Rail Engineering GmbH
8. Maaß Consult
9. TÜV SÜD Industrie Service GmbH
10. Dr. Blasy - Dr. Overland Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG
11. TBD-Solutions GmbH
12. BHI Ingenieure Bollert & Henschel Ingenieurgesellschaft und Partner
13. IBJ Ingenieurgesellschaft mbH
14. ilp2 Ingenieure GmbH & Co. KG
15. Sweco GmbH
16. BUNG Ingenieure AG
17. Siemens Mobility
18. AFRY
19. SSF Ingenieure AG
20. ILF Beratende Ingenieure GmbH
21. Möhler+Partner Ingenieure AG
22. Furrer+Frey Deutschland GmbH
23. Ing. Herzog & Partner GmbH
24. Lahmeyer Deutschland GmbH
25. Obermeyer Infrastruktur GmbH & Co.KG
26. Planungsbüro ONUBE GmbH
27. Dr. Schober - Gesellschaft für Landschaftsplanung mbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.