Auftragsbekanntmachung (2022-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 21FEI55590
Kurze Beschreibung:
“ABS 38: BIM-Planung Verkehrsanlagen-, Objekt- und Tragwerksplanung Lph 1-2 fest, Lph 3-4 und 6-7 optional für Neubau einer Eisenbahnüberführung - EÜ Weidenbach”
Kurze Beschreibung
ABS 38: BIM-Planung Verkehrsanlagen-, Objekt- und Tragwerksplanung Lph 1-2 fest, Lph 3-4 und 6-7 optional für Neubau einer Eisenbahnüberführung - EÜ Weidenbach
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-04-29 📅
Einreichungsfrist: 2022-05-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-04 📅
Datum des Beginns: 2022-08-19 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 087-237998
ABl. S-Ausgabe: 87
Zusätzliche Informationen
“Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr.833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art.5k...”
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr.833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art.5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
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Quelle: OJS 2022/S 087-237998 (2022-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: ABS 38: BIM-Planung Verkehrsanlagen-, Objekt- und Tragwerksplanung Lph 1-2 fest, Lph 3-4 und 6-7 optional für Neubau einer Eisenbahnüberführung - EÜ Weidenbach
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“ABS 38: BIM-Planung Verkehrsanlagen-, Objekt- und Tragwerksplanung Lph 1-2 fest, Lph 3-4 und 6-7 optional für Neubau einer Eisenbahnüberführung - EÜ Weidenbach”
Beschreibung der Beschaffung
ABS 38: BIM-Planung Verkehrsanlagen-, Objekt- und Tragwerksplanung Lph 1-2 fest, Lph 3-4 und 6-7 optional für Neubau einer Eisenbahnüberführung - EÜ Weidenbach
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Zusätzliche Informationen:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Zusätzliche Informationen
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2022-08-19 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: CON-0001 - Ingenieurbüro Grassl GmbH - Beratende Ingenieure für das
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-01 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Grassl GmbH - Beratende Ingenieure für das
Nationale Registrierungsnummer: f4f7a365-8e9b-41b4-8acb-44e987ace24e
Postanschrift: Anckelmannsplatz 1
Postleitzahl: 20537
Postort: Hamburg
Region: Hamburg🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bieterportal-alt@deutschebahn.com📧
Telefon: +49📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungsbedingungen gelten gemäß Vergabeunterlagen.”
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: 0a9ea480-08e4-4ab6-bf12-d722d0ad54b6
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞 Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Aufgrund der Kollision des bestehenden Kanals DN400 mit der geplanten Grundwasserwanne, sind zusätzliche Planungsleistungen gemäß § 47 HOAI für das Objekt...”
Text
Aufgrund der Kollision des bestehenden Kanals DN400 mit der geplanten Grundwasserwanne, sind zusätzliche Planungsleistungen gemäß § 47 HOAI für das Objekt Abwasserkanäle.
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Quelle: OJS 2024/S 159-493702 (2024-08-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-10-23) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Entfällt”
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“LÄ03 Die Abbildung des verschobenen Bahnübergangs (BÜ Weidenbach) stellt den Bestand dar, welcher zu Beginn der Umsetzung
der Maßnahme EÜ Weidenbach...”
Text
LÄ03 Die Abbildung des verschobenen Bahnübergangs (BÜ Weidenbach) stellt den Bestand dar, welcher zu Beginn der Umsetzung
der Maßnahme EÜ Weidenbach vohanden sein wird. Der verschobene BÜ ist im BIM-Modell abzubilden.
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Quelle: OJS 2024/S 208-647420 (2024-10-23)