Beschreibung der Beschaffung
1. Auftragsgegenstand
Der Auftragnehmer hat für den Auftraggeber im Rahmen hoheitlicher Maßnahmen Fahrzeuge aller Art abzuschleppen, zu versetzen, zu bergen, zu transportieren, zu verwahren und bei Bedarf zu entsorgen.
Der vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungsgegenstand ist in Gebietslose aufgeteilt.
Loseinteilung
Los 1: Stadt Xanten, Gemeinden Sonsbeck und Alpen
Los 2: Städte Moers und Neukirchen-Vluyn
Los 3: Stadt Wesel
Los 4: Städte Kamp-Lintfort und Rheinberg
Los 5: Stadt Hamminkeln
Los 6: Stadt Dinslaken
Los 7: Stadt Voerde, Gemeinden Schermbeck und Hünxe
Für die Leistungskategorie C
Los 8: linksrheinisches Kreisgebiet Wesel (Stadt Xanten, Gemeinden Sonsbeck u. Alpen, Städte Moers, Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort u. Rheinberg)
Los 9: rechtsrheinisches Kreisgebiet Wesel (Städte Wesel, Hamminkeln, Dinslaken, Voerde, Gemeinden Schermbeck u. Hünxe)
Angebote für die vorgenannten Gebietslose können auf ein oder mehrere Leistungskategorien bzw. Lose abgegeben werden.
Sofern sich Bieter für unterschiedliche Preise wegen unterschiedlicher Kalkulationen entscheiden, wird gebeten, für jedes Los ein gesondertes Preisblatt auszufüllen.
Werden Angebote auf mehrere Lose abgegeben, ist eine detaillierte Konzeption vorzulegen, aus der hervorgeht, wie der erhöhte Platz- und Gerätebedarf erfüllt wird (z.B. durch Anmietung von weiteren Flächen, Leasing von weiteren Fahrzeugen usw.), soweit sich dies nicht bereits aus den nach der Leistungsbeschreibung vorzulegenden Unterlagen ergibt.
2. Umfang der Leistung
Leistungskategorie A
Leistungskategorie A1: Abschleppen von Fahrzeugen mit Verbrennermotor bis 3,49 t zulässige Gesamtmasse (zGM) (inkl. Motorräder, Roller, etc.)
Leistungskategorie A2: Abschleppen von Fahrzeugen mit Verbrennermotor ab 3,50 t zGM
Leistungskategorie B
Leistungskategorie B1: Bergen von Fahrzeugen mit Verbrennermotor bis 3,49 t zGM
Leistungskategorie B2: Bergen von Fahrzeugen mit Verbrennermotor ab 3,50 t bis 7,49 t zGM
Leistungskategorie B3: Bergen von Fahrzeugen mit Verbrennermotor ab 7,50 t bis 15,99 t zGM
Leistungskategorie B4: Bergen von Fahrzeugen mit Verbrennermotor ab 16,00 t bis 21,99 t zGM
Leistungskategorie B5: Bergen von Fahrzeugen mit Verbrennermotor ab 22,00 t zGM
Leistungskategorie C
Abschleppen, Sicherstellen und Bergen von Elektro- und Hybridfahrzeugen
Das Abschleppen/ das Versetzen/ der Transportvorgang für die vorgenannten Leistungskategorien umfasst regelmäßig folgende Leistungen:
1. die Anfahrt zum Ort des Ereignisses,
2. das Aufladen des Fahrzeuges auf das Einsatzfahrzeug,
3. den Transport von Fahrzeugen von der Straße, auf Straßenhöhe liegendem Seitenstreifen oder ähnlichem Gelände zum Verwahrort,
4. bei Unfall, die Säuberung der Unfallstelle nach Weisung der eingesetzten Polizeibeamtin/des eingesetzten Polizeibeamten inkl. Abstreuen mit Ölbindemitteln und
5. das Abladen des abgeschleppten Fahrzeugs am Verwahrort oder dem Ort des Versetzens.
Zur Bergung gehört:
1. die Anfahrt des Bergungsfahrzeuges zum Ort des Ereignisses,
2. dass ein von der Fahrbahn abgekommenes Fahrzeug mit besonderem technischen Aufwand wieder auf die Fahrbahn gebracht wird. Der Bergungsvorgang ist beendet, sobald das Fahrzeug wieder auf der Straße steht. Der weitere Transport ist dann dem Vorgang "Abschleppen" zuzuordnen. Es liegt keine Bergung vor, wenn das Unfallfahrzeug und das Schleppfahrzeug auf gleichem Niveau stehen und keine besonderen technischen Einrichtungen, wie z. B. bei der LKW-Bergung, erforderlich sind. Radroller, Verschiebeplateau, Umlenkrollen und Ladekran zählen nicht zu den besonderen technischen Einrichtungen, sondern entsprechen dem aktuellen Stand der Technik,
3. das Aufrichten, Ziehen oder Heben von Fahrzeugen, das den Einsatz von Seilwinden oder Hebewerkzeugen erforderlich macht,
4. das Herstellen der Abschlepp- und/oder Transportfähigkeit des geborgenen Fahrzeuges,
5. das Aufrichten und Heben von verunfallten Fahrzeugen bei gleichem Höhenniveau, um sie wieder rollfähig zu machen oder auf einen Tieflader zu verbringen (z. B. umgekippte, ausgebrannte oder völlig zerstörte Fahrzeuge),
6. das Bergen und Transportieren von Ladung und Ladungsteilen, wenn die Sicherstellung nach dem Polizeigesetz oder die Beschlagnahme nach der Strafprozessordnung angeordnet ist.
Bergungen sind ausnahmslos fotografisch zu dokumentieren. Die entsprechend aussagekräftigen Fotos über den Umfang der erforderlichen Arbeiten zur Durchführung der Bergung (Papier oder digitale Form) sind der Behörde im Zuge der Abrechnung einer Bergungsmaßnahme einzureichen.
In der Verwahrung sind eingeschlossen:
1. das Unterstellen des Fahrzeuges/der Fahrzeuge auf dem gesicherten Verwahrgelände,
2. die erforderlichen Pflegearbeiten (Erhaltungs- und Wartungsarbeiten), um Wertminderungen des Fahrzeuges/der Fahrzeuge vorzubeugen,
3. die Herausgabe des Fahrzeuges/der Fahrzeuge an den Berechtigten mindestens in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr (werktags).
4. das Bereitstellen eines Stromanschlusses von 230 Volt,
5. die Verwahrung in einer Halle mit ausreichender Beleuchtung, die Lichtbilder ohne Blitz ermöglicht,
6. ein ausreichender Stellplatz (innen oder außen) der planparallele Lichtbilder ermöglicht (ggf. unter Umsetzung des Fahrzeugs, um ausreichend Seitenabstand zu schaffen.
Sonstige Leistungen:
s. Ausschreibungsunterlagen