Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Abschnitt II.2.4) dieser Auftragsbekanntmachung benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.7.2022 und beträgt maximal 12 Monate. Sie endet spätestens am 30.6.2023. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2022 bis 30.6.2023 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung, Abschnitt A.III.3 der Teilnahmebedingungen sowie Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-04-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-04-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: OHV 2022-1
Kurze Beschreibung:
“Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst...”
Kurze Beschreibung
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Baden-Württemberg🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg
Postanschrift: Presselstraße 19
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/bw🌏
E-Mail: ohv@bw.aok.de📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YH0RXHD/documents🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-04-22 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-27 📅
Datum des Beginns: 2022-07-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 082-220595
ABl. S-Ausgabe: 82
Zusätzliche Informationen
“Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden frühestens am 23.5.2022 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist).”
Quelle: OJS 2022/S 082-220595 (2022-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit...”
Kurze Beschreibung
Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit beginnt frühestens am 1.7.2022 und beträgt maximal 12 Monate. Sie endet spätestens am 30.6.2023. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2022 bis 30.6.2023 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs durch die AOK, zu den Fristen und zum Vertragsbeginn siehe im Übrigen Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung, Abschnitt A.III.3 der Teilnahmebedingungen sowie Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen.
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Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden frühestens am 23.5.2022 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Im Falle einer...”
Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden frühestens am 23.5.2022 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Im Falle einer Beschaffungsbedarfserweiterung wird diese Frist in Bezug auf Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den neu aufgenommenen Wirkstoffen in den Abschn. II.2.4) u. II.2.14) der Folgebekanntmachung veröffentlicht und ist der aktualisierten Anlage 3 zu entnehmen.
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Quelle: OJS 2022/S 128-364498 (2022-07-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das vorliegende Open-House-Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Die AOK Baden-Württemberg (AOK)...”
Kurze Beschreibung
Das vorliegende Open-House-Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Die AOK Baden-Württemberg (AOK) beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gem. § 130a Abs.8 SGB V zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen sowie unter Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung benannten Wirkstoffen zu schließen . Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe gem. Ziff. II.2.4 der Erstbekanntmachung beginnt frühestens am 1.7.2022 u. beträgt max. 18 Monate. Sie endet spätestens am 31.12.2023. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2022 bis 31.12.2023 jederzeit zu einem Monatsersten möglich.