Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der "Qualitätsvertrag § 110a SGB V zur Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten" mit Krankenhäusern im Rahmen eines sogenannten "open-house Modells". Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten Krankenhäusern der Abschluss des Selektivvertrages angeboten. Interessierte Leistungserbringer können dazu bei der unter I.1 genannten Kontaktadresse die Teilnahmeunterlagen sowie den Vertrag anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Leistungserbringer die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig und unterzeichnet vorlegt. Mit jedem Leistungserbringer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Vertragsschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 01.07.2022. Der späteste Vertragsabschluss ist der 01.07.2023. Die Vertragsdauer beträgt 30 Monate.
An die Krankenhäuser werden für den Abschluss eines Vertrages folgende Anforderungen gestellt:
- Einrichtung gem. § 108 SGB V in Verbindung mit § 109 SGB V in Hessen
- Das Krankenhaus verfügt über eine FA mit einem Schwerpunkt Unfallchirurgie und Orthopädie. Die Fachabteilungen kooperieren mit einer stationären bettenführenden geriatrischen Versorgungseinheit am Standort oder in räumlicher Nähe mit der Notwendigkeit einer räumlichen Verlegung der Patienten im interdisziplinären Behandlungsverlauf
- Für das Krankenhaus liegt ein gültiges Zertifikat als Alterstraumatologisches Zentrum der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG) oder der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) vor.
- Das Krankenhaus hat im Jahr 2021 eine Mindestfallzahl in Höhe von 200 operativen Eingriffen bei Versicherten der AOK Hessen mit einem Alter ≥ 65 Jahren und einer der folgenden Aufnahmediagnosen (ICD-10-Klassifizierung) erbracht: M16.-; M17.-; S00.- bis S99.-; T84.-
- Mittels Kooperation einer Apotheke kann mind. einmal wöchentlich eine Medikationsvisite durch eine/n behandelnde/n Geriater/in, erforderlichenfalls unter Einbindung einer/eines Apothekers/ einer Apothekerin durchgeführt werden
- Interdiszipl. Team aus Mediziner/innen der Anästhesie, allgemeinchir., orthop. und internistischen Abteilung; Pflegepersonal (mind. dreijährige Ausbildung zu Krankenschwester, Krankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger/in oder Altenpfleger/in); Delirbegleiter/in zur engmaschigen Betreuung der Patientinnen und Patienten; Personal aus den Bereichen der Heilmittel (Logopädie-, Physio- und Ergotherapie). Hierbei gilt, dass Vertretungsregelungen jeweils gewährleistet sind, um den personellen Anforderungen jederzeit gerecht werden zu können.
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags i.S. der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz
für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars
wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren" oder die Angaben unter Pkt. IV.2.2) "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" bzw. Pkt. IV.2.7) "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten unter Pkt. IV.2.2) bzw. Pkt. IV.2.7.) sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbes. eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.