Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Formulare für die Erklärungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
1. Bewerbererklärung zur Unabhängigkeit (s. Anlage 09 Eigenerklärung zur Unabhängigkeit)
Der Bewerber/der Bevollmächtigte der Bewerbergemeinschaft bestätigt, dass:
- der Abschlussprüfer oder die Prüfungsgesellschaft die Bedingungen zu den Höchstlaufzeiten des Prüfungsmandates (interne und externe Rotationspflicht, gemäß. Art. 17 EU-APrVO), soweit relevant, erfüllt,
- der Abschlussprüfer oder die Prüfungsgesellschaft die Anforderungen an Prüfungshonorare (gemäß Art. 4 EU-APrVO), soweit relevant, erfüllt,
- der Abschlussprüfer oder die Prüfungsgesellschaft die Anforderungen (gem. Art. 5 EU-APrVO) im Zusammenhang mit den Nichtprüfungsleistungen beachtet bzw. einhält,
- der Abschlussprüfer oder die Prüfungsgesellschaft die Integrität der Mitglieder des Verwaltungsrates und des Vorstandes des Unternehmens von öffentlichem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c EU-APrVO) vor Annahme des Mandats beurteilen wird, und
- die Prüfungspartner und Mitglieder der höheren Führungsebene und das Leitungspersonal, das die Abschlussprüfung durchführen soll, sowie ggf. Mitglieder des Netzwerks, gemäß den Unabhängigkeitsvorgaben des Art. 6 Abs. 1 EU-APrVO, der §§ 319, 319b HGB sowie der BS WP/vBP unabhängig sind.
- er die Beurteilung von Gefährdungen der Unabhängigkeit des Bewerbers gem. Art. 6 Abs. 1 EU-VO, sowie den Transparenzbericht, soweit vorhanden, bei Angebotsabgabe bzw. bei Zuschlagserteilung vorlegt.
2. Eigenerklärung zum Prüfungsteam (s. Anlage 10 Eigenerklärung des Prüfungsteams)
Der Bewerber/der Bevollmächtigte der Bewerbergemeinschaft bestätigt, dass:
- er über qualifiziertes Personal verfügt,
- er ein Prüfungsteam der jeweils zu prüfenden Gesellschaft zur Verfügung stellt und während der Prüfung am Prüfungsort auch Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
- die Prüfungen in deutscher Sprache durchgeführt werden.
- die Prüfungsleiter und Prüfungsassistenten Erfahrungen bei der Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen von Banken bzw. Finanzholdings nach HGB/RechkredV haben.
- er bei Bedarf für Vertretung des angebotenen Personals sorgen wird.
- er gewährleistet, dass die Prüfungshandlungen in dem mit der jeweils zu prüfenden Gesellschaft abgestimmten Zeitplan durchgeführt und abgeschlossen werden.
Darüber hinaus wird der Bewerber/der Bevollmächtigte der Bewerbergemeinschaft bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs mindestens 2 entsprechend qualifizierte und entscheidungsbefugte Mitarbeiter/innen benennen, die sowohl für die IBB UV als auch für die IBB als Verantwortungsträger für die durchzuführenden Aufgaben vorgesehen werden (Prüfungsleiter) sowie entsprechende Referenzen der Mitarbeiter/innen angeben. Die entsprechenden Mitarbeiterprofile (Lebensläufe) werden erst im Rahmen der Angebotserstellung angefordert.
Zudem wird der Bewerber/der Bevollmächtigte der Bewerbergemeinschaft bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs mindestens 2 Prüfungsassistenten/innen benennen, die sowohl für die IBB UV als auch für die IBB vorgesehen werden und jeweils mindestens eine zweijährige Berufserfahrung in der Prüfung von Förderbanken vorweisen können. Entsprechende Referenzen der Mitarbeiter/innen werden bereits im Teilnahmewettbewerb angegeben. Die entsprechenden Mitarbeiterprofile (Lebensläufe) werden erst im Rahmen der Angebotserstellung angefordert.
3. Nachweis des Bewerbers, dass dieser in den zurückliegenden drei Jahren (gerechnet ab Veröffentlichungsdatum dieser Bekanntmachung, bei beendeten Verträgen muss das Vertragsende in den letzten drei Jahren liegen) mindestens fünf nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzleistungen (Mandate) als Abschlussprüfer im Bankenumfeld im deutschen Raum erbracht hat, davon mindestens eine Referenz im Hinblick auf eine Jahresabschlussprüfung für eine Förderbank. Berücksichtigt werden auch in ggf. noch laufenden Projekten bereits ausgeführte Leistungen.
Als Bankenumfeld werden Unternehmen aus der Finanzdienstleistungsbranche (inklusive Versicherungen) akzeptiert. Als Förderbanken werden ebenfalls Spezialkreditinstitute/ Mitglieder im Verband Deutscher Bürgschaftsbanken und im Verband öffentlicher Banken akzeptiert.
Anzugeben sind insbesondere Auftraggeber, Zeitraum der Auftragsausführung, eine kurze Aufgabenbeschreibung und der jeweilige Verantwortungsbereich sowie Kontaktangaben des Referenzauftraggebers (s. Anlage 11 Eigenerklärung zu Referenzen). Die Vergabestelle behält sich die telefonische oder schriftliche Überprüfung der Angaben zu den Referenzleistungen vor.