Abtransport und Thermische Verwertung von Klärschlamm (ca. 25-30 % TS) für den Zeitraum 01.04.2023 bis 30.04.2027 (insgesamt ca. 24.000 bis 28.000 t Klärschlamm)

Entwässerungsbetrieb Stadt Würzburg

Der Entwässerungsbtrieb der Stadt Würzburg betreibt auf dem Gelände in der Mainaustraße 54, 97082 Würzburg das städtische Klärwerk.
Nachdem auf dem Gelände des Klärwerkes keinerlei Lagerungsmöglichkeiten bestehen, muss der dort anfallende entwässerte Klärschlamm, Abfallschlüssel Nr. 19 08 05, Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser, Bestimmungsverordnung überwachungsbedürftiger Abfälle regelmäßig und zuverlässig von dort abtranspoertiert und thermisch verwertet werden. Es wird von einem Klärschlammanfall von ca. 6.000-7.000 t pro Jahr ausgegangen (insgesamt ca. 24.000-28.000 t Klärschlamm). Die jährlich anfallende Klärschlammmenge unterliegt betriebs- und verfahrenstechnischen Schwankdungen und ist deshalb nur ein Richtwert. Mehr- oder Mindermengen sind nicht auszuschließen. Maximal sind vom Auftragnehmer jedoch 100 t entwässerter Klärschlamm pro Tag anzunehmen und thermisch zu verwerten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-12-09 Auftragsbekanntmachung
2023-04-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-12-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Kurze Beschreibung:
Der Entwässerungsbtrieb der Stadt Würzburg betreibt auf dem Gelände in der Mainaustraße 54, 97082 Würzburg das städtische Klärwerk. Nachdem auf dem Gelände des Klärwerkes keinerlei Lagerungsmöglichkeiten bestehen, muss der dort anfallende entwässerte Klärschlamm, Abfallschlüssel Nr. 19 08 05, Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser, Bestimmungsverordnung überwachungsbedürftiger Abfälle regelmäßig und zuverlässig von dort abtranspoertiert und thermisch verwertet werden. Es wird von einem Klärschlammanfall von ca. 6.000-7.000 t pro Jahr ausgegangen (insgesamt ca. 24.000-28.000 t Klärschlamm). Die jährlich anfallende Klärschlammmenge unterliegt betriebs- und verfahrenstechnischen Schwankdungen und ist deshalb nur ein Richtwert. Mehr- oder Mindermengen sind nicht auszuschließen. Maximal sind vom Auftragnehmer jedoch 100 t entwässerter Klärschlamm pro Tag anzunehmen und thermisch zu verwerten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schlammentsorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Würzburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Entwässerungsbetrieb Stadt Würzburg
Postanschrift: Veitshöchheimer Straße 1
Postleitzahl: 97080
Postort: Würzburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ebw.wuerzburg.de 🌏
E-Mail: kontakt@ebw.wuerzburg.de 📧
Telefon: +49 931374102 📞
Fax: +49 931374199 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=257836 🌏
URL der Teilnahme: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=257836 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-09 📅
Einreichungsfrist: 2023-01-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-14 📅
Datum des Beginns: 2023-04-01 📅
Datum des Endes: 2027-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 241-695347
ABl. S-Ausgabe: 241
Zusätzliche Informationen
a) Formale Prüfung Das Angebot ist mit sämtlichen Angebotsunterlagen und Erklärungen fristgerecht und vollständig ausgefüllt über die Vergabeplattform in Textform gem. § 126 b BGB unter Nutzung des Formblatts L 213 einzureichen. Hierbei ist der Name der natürlichen Person, welche die Erklärung abgibt anzugeben. Bei juristischen Personen ist neben dem Namen der Firma auch der bevollmächtigte Vertreter zu benennen, von dem die Erklärung abgegeben wird. Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 und 128 GWB vorliegen bzw. muss eine Selbstreinigung für Gründe nach §§ 123 und 124 GWB nachgewiesen werden. Hierzu sind die entsprechenden Eigenerklärungen, u.a. auch zu Insolvenzverfahren und Liquidation im Formblatt L 1240 abzugeben. Zudem muss die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit Sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt worden sein. Dies wird mit der Abgabe des Formblatts L 1240 erklärt. b) Informatorische Angaben Im Formblatt L 1240 ist zudem informatorisch anzugeben, ob eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft besteht. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen. c) Eignungsleihe Sofern beabsichtigt wird, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, sind entsprechende Angaben im Formblatt L 235 vorzunehmen. Mit Angebotsabgabe sind von jedem Unternehmen dessen Eignung beliehen wird, entsprechende Verpflichtungserklärungen mit dem Formblatt L 236 vorzulegen. Zum Nachweis der jeweiligen Eignung ist von jedem benannten Unternehmen (Eignungsgeber) eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 und 128 GWB sowie eine Eigenerklärung in Bezug auf das in Anspruch genommene Eignungskriterium mit Angebotsabgabe vorzulegen. Hierzu ist das Formblatt L 1240 entsprechend auszufüllen. d) Eignungskriterien Die Fachkunde sowie Leistungsfähigkeit, bezüglich des ordnungsgemäßen Abtransportes sowie der ordnungsgemäßen Verwertung/Entsorgung des Klärschlammes wird im Wesentlichen innerhalb des beigelegten Dokuments Selbstauskunft abgefragt. Die Selbstauskunft ist an der vorgesehenen Stelle eigenhändig zu Unterzeichnen. Mit der Unterzeichnung garantiert der Bieter, dass der angelieferte Klärschlamm in der in der Selbstauskunft genannten Thermischen Verwertungsanlage entsprechend der derzeit gültigen Gesetzeslage ordnungsgemäß verarbeitet wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Entwässerungsbtrieb der Stadt Würzburg betreibt auf dem Gelände in der Mainaustraße 54, 97082 Würzburg das städtische Klärwerk.
Nachdem auf dem Gelände des Klärwerkes keinerlei Lagerungsmöglichkeiten bestehen, muss der dort anfallende entwässerte Klärschlamm, Abfallschlüssel Nr. 19 08 05, Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser, Bestimmungsverordnung überwachungsbedürftiger Abfälle regelmäßig und zuverlässig von dort abtranspoertiert und thermisch verwertet werden. Es wird von einem Klärschlammanfall von ca. 6.000-7.000 t pro Jahr ausgegangen (insgesamt ca. 24.000-28.000 t Klärschlamm). Die jährlich anfallende Klärschlammmenge unterliegt betriebs- und verfahrenstechnischen
Schwankdungen und ist deshalb nur ein Richtwert. Mehr- oder Mindermengen sind nicht auszuschließen. Maximal sind vom Auftragnehmer jedoch 100 t entwässerter Klärschlamm pro Tag anzunehmen und thermisch zu verwerten.
Schwankungen und ist deshalb nur ein Richtwert. Mehr- oder Mindermengen sind nicht auszuschließen. Maximal sind vom Auftragnehmer jedoch 100 t entwässerter Klärschlamm pro Tag anzunehmen und zu verwerten.
Der AN hat während der gesamten Vertragslaufzeit ein genehmigtes Zwischenlager (Mindestkapazität 1.000 t) nach dem BImSchG bereitzustellen. Auf diesem Zwischenlager ist jederzeit eine Kapazität für den anfallenden Klärschlamm der Kläranlage Würzburg von 500 t vorzuhalten.
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Zudem hat der AN zu gewährleisten, dass die zum Abtransport vorgesehenen Fahrzeuge innerhalb von zwei Stunden nach Anforderung durch den AG auf dem Klärwerk der Stadt Würzburg zu Verfügung stehen. Die kurzfristige Verfügbarkeit der Fahrzeuge ist zwingend erforderlich, um den Abtransport der maximal anfallenden Tagesmenge von 100 t Klärschlamm gewährleisten zu können.
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Der Abtransport anfallenden Klärschlammes (max. 100 t/Tag) hat in Abstimmung mit der Betriebsleitung des Klärwerks zu erfolgen.
Die zum Abtransport eingesetzten Fahrzeuge müssen zwingend mit einer grünen Plakette zugelassen werden können, da im Vertragszeitraum jederzeit damit zu rechnen ist, dass im Stadtgebiet der Stadt Würzburg Umweltzonen eingerichtet werden.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG hat das Recht den Vertrag um ein Jahr zu verlängern. Das Optionsrecht muss mindestens 6 Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer ausgeübt werden. Die Ausübung hat schriftlich gegenüber dem AN zu erfolgen. Wird das Optionsrecht ausgeübt, besteht der Vertrag demnach bis 30.04.2028 fort.
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Beschreibung der Optionen:
Der AG hat das Recht den Vertrag um ein Jahr zu verlängern. Das Optionsrecht muss mindestens 6 Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer ausgeübt werden. Die Ausübung hat schriftlich gegenüber dem AN zu erfolgen. Wird das Optionsrecht ausgeübt, besteht der Vertrag demnach bis 30.04.2028 fort.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eintragung in Berufs-/Handelsregister
Im Formblatt L 1240 ist eine Eigenerklärung abzugeben, ob eine Eintragung in das Berufs-/Handelsregister besteht oder die erlaubte Berufsausübung auf andere Weise nachgewiesen werden kann.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind zur Bestätigung der Erklärung auf gesondertes Verlangen folgende Dokumente vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
b) Genehmigungen/Zulassungsbescheide
Innerhalb der Selbstauskunft ist die Eignung für einen ordnungsgemäßen Transport sowie einer ordnungsgemäßen Verwertung/Entsorgung des Klärschlammes durch Eigenerklärung zu den notwendigen Zertifizierungen bzw. Genehmigungen nachzuweisen.
Neben den Eigenerklärungen sind mit dem Angebot die dazugehörigen Genehmigungen/Zulassungsbescheide in Kopie beizulegen:
- Zulassungsbescheid nach § 52 KrW-/AbfG für die thermische Verwertung von Klärschlamm wie auch für die aus dem Klärschlamm entstehenden Substrate (Asche)
- Genehmigungen nach dem BImschG für den Betrieb einer Verwertungsanlage mit thermischer Verwertung von Klärschlamm wie auch für die aus dem Klärschlamm entstehenden Substrate (Asche)
- Genehmigungen/Zulassungsbescheide nach dem BImSchG für den Betrieb eines oder mehrerer Zwischenlager (freigehaltene Zwischenlagermenge mind. 500t)
- erforderliche Transportgenehmigung gem. § 49 KrW-/AbfG für den Transport des Klärschlammes
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Im Formblatt L 1240 ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens für
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- Personenschäden in Höhe von mindestens 5.000.000 €,
- sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 5.000.000 €
abgeschlossen wird.
Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis muss auf gesondertes Verlangen vorgelegt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Referenzen
Innerhalb der Selbstauskunft sind mindestens 3 Referenzleistungen aus den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) mit Bezeichnung der Leistung, der Menge, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des AG und des jeweiligen Ansprechpartners anzugeben.
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Es wird darum gebeten, den organisatorischen Aufwand dadurch zu begrenzen, dass nicht mehr als 3 Referenzen angegeben werden.
Eine Leistung wird als vergleichbar (Referenz) anerkannt, wenn sie die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllt:
Abtransport und thermische Verwertung von Klärschlamm in den Jahren 2019, 2020, 2021 mit einem jährlichen Kontingent von jeweils 6.000 t zu verwertenden Klärschlamms.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der AG eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.
b) Fahrzeuge
Innerhalb der Selbstauskunft ist mittels Eigenerklärungen die kurzfristige Fahrzeugdisposition darzustellen.
Hierbei ist insbesondere die Anzahl der Fahrzeuge anzugeben, welche mit einer grünen Plakette zugelassen werden können und innerhalb des geforderten 2 Stunden Zeitraums kurzfristig zur Verfügung stehen. Dabei ist jeweils die Kapazität und der Standort der Fahrzeuge mitanzugeben.
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c) Nachunternehmer
Im Formblatt L 1240 ist eine Eigenerklärung abzugeben, welche Teile des Auftrags beabsichtigt werden, an Unterauftragnehmer zu vergeben.
Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden, sind entsprechende Angaben im Formblatt L 235 auszuführen.
Auf Verlangen des AG sind von jedem Nachunternehmer entsprechende Verpflichtungserklärungen mit dem Formblatt L 236 vorzulegen.
Zum Nachweis der jeweiligen Eignung ist von jedem benannten Nachunternehmer eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 und 128 GWB nach Anforderung durch den AG abzugeben. Hierzu ist das Formblatt L 1240 entsprechend auszufüllen.
Bedient sich der AN für den Abtransport Subunternehmern, ist zusätzlich die Selbstauskunft in Ziffer 6 und 7 von dem entsprechenden Subunternehmer auszufüllen und auf Verlangen dem AG vorzulegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Leistungsbeschreibung

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:25
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-01-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.ebw.wuerzburg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=257836 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
a) Formale Prüfung
Das Angebot ist mit sämtlichen Angebotsunterlagen und Erklärungen fristgerecht und vollständig ausgefüllt über die Vergabeplattform in Textform gem. § 126 b BGB unter Nutzung des Formblatts L 213 einzureichen.
Hierbei ist der Name der natürlichen Person, welche die Erklärung abgibt anzugeben. Bei juristischen Personen ist neben dem Namen der Firma auch der bevollmächtigte Vertreter zu benennen, von dem die Erklärung abgegeben wird.
Es dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 und 128 GWB vorliegen bzw. muss eine Selbstreinigung für Gründe nach §§ 123 und 124 GWB nachgewiesen werden.
Hierzu sind die entsprechenden Eigenerklärungen, u.a. auch zu Insolvenzverfahren und Liquidation im Formblatt L 1240 abzugeben.
Zudem muss die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit Sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt worden sein. Dies wird mit der Abgabe des Formblatts L 1240 erklärt.
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b) Informatorische Angaben
Im Formblatt L 1240 ist zudem informatorisch anzugeben, ob eine Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft besteht.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
c) Eignungsleihe
Sofern beabsichtigt wird, sich bei der Erfüllung des Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, sind entsprechende Angaben im Formblatt L 235 vorzunehmen.
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Mit Angebotsabgabe sind von jedem Unternehmen dessen Eignung beliehen wird, entsprechende Verpflichtungserklärungen mit dem Formblatt L 236 vorzulegen.
Zum Nachweis der jeweiligen Eignung ist von jedem benannten Unternehmen (Eignungsgeber) eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 und 128 GWB sowie eine Eigenerklärung in Bezug auf das in Anspruch genommene Eignungskriterium mit Angebotsabgabe vorzulegen. Hierzu ist das Formblatt L 1240 entsprechend auszufüllen.
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d) Eignungskriterien
Die Fachkunde sowie Leistungsfähigkeit, bezüglich des ordnungsgemäßen Abtransportes sowie der ordnungsgemäßen Verwertung/Entsorgung des Klärschlammes wird im Wesentlichen innerhalb des beigelegten Dokuments Selbstauskunft abgefragt.
Die Selbstauskunft ist an der vorgesehenen Stelle eigenhändig zu Unterzeichnen.
Mit der Unterzeichnung garantiert der Bieter, dass der angelieferte Klärschlamm in der in der Selbstauskunft genannten Thermischen Verwertungsanlage entsprechend der derzeit gültigen Gesetzeslage ordnungsgemäß verarbeitet wird.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Internetadresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Entwässerungsbetrieb Stadt Würzburg
Postort: Würzburg
Quelle: OJS 2022/S 241-695347 (2022-12-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-04-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Entwässerungsbtrieb der Stadt Würzburg betreibt auf dem Gelände in der Mainaustraße 54, 97082 Würzburg das städtische Klärwerk. Nachdem auf dem Gelände des Klärwerkes keinerlei Lagerungsmöglichkeiten bestehen, muss der dort anfallende entwässerte Klärschlamm, Abfallschlüssel Nr. 19 08 05, Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser, Bestimmungsverordnung überwachungsbedürftiger Abfälle regelmäßig und zuverlässig von dort abtranspoertiert und thermisch verwertet werden. Es wird von einem Klärschlammanfall von ca. 6.000-7.000 t pro Jahr ausgegangen (insgesamt ca. 24.000-28.000 t Klärschlamm). Die jährlich anfallende Klärschlammmenge unterliegt betriebs- und verfahrenstechnischen Schwankdungen und ist deshalb nur ein Richtwert. Mehr- oder Mindermengen sind nicht auszuschließen. Maximal sind vom Auftragnehmer jedoch 100 t entwässerter Klärschlamm pro Tag anzunehmen und thermisch zu verwerten.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 940 120 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-04-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-04-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 071-216883
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 241-695347
ABl. S-Ausgabe: 71

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nachdem auf dem Gelände des Klärwerkes keinerlei Lagerungsmöglichkeiten bestehen, muss der dort anfallende entwässerte Klärschlamm,
Abfallschlüssel Nr. 19 08 05, Schlämme aus der Behandlung von kommunalem Abwasser, Bestimmungsverordnung überwachungsbedürftiger
Abfälle regelmäßig und zuverlässig von dort abtranspoertiert und thermisch verwertet werden. Es wird von einem Klärschlammanfall von ca.
6.000-7.000 t pro Jahr ausgegangen (insgesamt ca. 24.000-28.000 t Klärschlamm). Die jährlich anfallende Klärschlammmenge unterliegt
betriebs- und verfahrenstechnischen Schwankdungen und ist deshalb nur ein Richtwert. Mehr- oder Mindermengen sind nicht auszuschließen.
Maximal sind vom Auftragnehmer jedoch 100 t entwässerter Klärschlamm pro Tag anzunehmen und thermisch zu verwerten.
6.000-7.000 t pro Jahr ausgegangen (insgesamt ca. 24.000-28.000 t Klärschlamm). Die jährlich anfallende Klärschlammmenge unterliegt betriebs-
und verfahrenstechnischen Schwankungen und ist deshalb nur ein Richtwert. Mehr- oder Mindermengen sind nicht auszuschließen. Maximal sind
vom Auftragnehmer jedoch 100 t entwässerter Klärschlamm pro Tag anzunehmen und zu verwerten.
Der AN hat während der gesamten Vertragslaufzeit ein genehmigtes Zwischenlager (Mindestkapazität 1.000 t) nach dem BImSchG bereitzustellen.
Auf diesem Zwischenlager ist jederzeit eine Kapazität für den anfallenden Klärschlamm der Kläranlage Würzburg von 500 t vorzuhalten.
Zudem hat der AN zu gewährleisten, dass die zum Abtransport vorgesehenen Fahrzeuge innerhalb von zwei Stunden nach Anforderung durch
den AG auf dem Klärwerk der Stadt Würzburg zu Verfügung stehen. Die kurzfristige Verfügbarkeit der Fahrzeuge ist zwingend erforderlich, um
den Abtransport der maximal anfallenden Tagesmenge von 100 t Klärschlamm gewährleisten zu können.
Die zum Abtransport eingesetzten Fahrzeuge müssen zwingend mit einer grünen Plakette zugelassen werden können, da im Vertragszeitraum
jederzeit damit zu rechnen ist, dass im Stadtgebiet der Stadt Würzburg Umweltzonen eingerichtet werden.
Beschreibung der Optionen:
Der AG hat das Recht den Vertrag um ein Jahr zu verlängern. Das Optionsrecht muss mindestens 6 Monate vor dem Ablauf der jeweiligen
Vertragsdauer ausgeübt werden. Die Ausübung hat schriftlich gegenüber dem AN zu erfolgen. Wird das Optionsrecht ausgeübt, besteht der Vertrag
demnach bis 30.04.2028 fort.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-15 📅
Name: Firma Veolia Klärschlammverwertung GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE141626150
Postanschrift: Nordstraße 15
Postort: Markranstädt
Postleitzahl: 04420
Land: Deutschland 🇩🇪
Leipzig 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 940 120 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Postfac 606
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Veitshöchheimer Straße 1
Postleitzahl: 97080
E-Mail: kontakt@ebw.wuerzburg.de 📧
Quelle: OJS 2023/S 071-216883 (2023-04-06)