Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung zur Gütesicherung Kanalbau Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebe-nen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 96111) sind für die nachstehend angegebenen Beurteilungsgruppen zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen:
• AK (Offener Kanalbau) o AK1 o AK1 oder AK2 mit Angabe der Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
• I (Inspektion) • R (Reinigung) • D (Dichtheitsprüfung) • S (Sanierung): S 27.3 Schlauchlining Licht-Härtung (UV) 2) Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige „Eigenüberwachung“ entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.
1) zu beziehen bei: Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen e. V., Linzer Straße 21, 53604 Bad Honnef, Tel.: 02224/9384 -0, Fax: 02224/9384 -84, E-Mail:
info@kanalbau.com, Internet:
www.kanalbau.com. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind in Form der Güte- und Prüfbestimmungen und Durchführungsbestimmungen aufrufbar unter:
www.kanalbau.com.
2) S-Systeme nach RAL-GZ 961, siehe
http://www.kanalbau.com/tl_files/kanalbau/upload/pdf/infoschrift/einteilung_s-systeme.pdf 2. Wasserschutzzonen Im Hinblick auf die angebotenen Sanierungsverfahren und –produkte hat der AN nachzuweisen, dass diese für den Einsatz in Wasserschutzzonen geeignet sind.
• Gemäß Arbeitsblatt DWA-A 142 (Abwasserleitungen und –kanäle in Wassergewinnungsgebieten) müssen Sanierungsverfahren, die zur Renovierung und Reparatur eingesetzt wer-den, nach den Grundsätzen zur Bewertung der Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) bezüglich ihrer Auswirkungen auf die Boden- und Grundwasserverhältnisse geprüft und zugelassen worden sein (Zulas-sungsbescheid).
Die entsprechenden DIBt-Zulassungen sind mit dem Angebot vorzulegen.
3. Weitere sonstige Nachweise • Befähigungsscheininhaber nach §20 SprengG für die Kampfmitteluntersuchungen • Arbeiten gemäß TRGS 519 (Asbest): Nachweis des sachkundigen Verantwortlichen • Schweißer- Prüfungsbescheinigung nach DIN EN ISO 9606-06 für das Schweißen von Edelstählen • Schulungsnachweis als Befähigte Person zur Arbeitsstellensicherung an öffentlichen Straßen nach ASR A5.2, MVAS 99, neue RSA21 und ZTV-SA 97