Der Entsorgungsverband Saar plant die Sanierung der Regenwasserbehandlung in der Abwasseranlage Schmelz-Mittleres Primstal (465). Ein Teilprojekt ist dabei die Sanierung der Regenwasserentlastungsanlagen RÜ 21 im HS 1.0 von Michelbach nach Primsweiler sowie des RÜ SK25 in einem Nebensammler. Die vorhandene Entlastungsanlage RÜ 21 liegt im Ortsteil Hüttersdorf der Gemeinde Schmelz in der Wasserschutzzone II in unmittelbarer Nähe zu einem wichtigen Trinkwasserbrunnen der Gemeindewasserwerke Schmelz. Die beiden vorhandenen Entlastungsanlagen RÜ 21 im HS 1.0 sowie RÜ SK25 sollen durch das neu zu bauende RÜB 21 ersetzt werden. Zusätzlich soll das RÜ 22 durch Bau eines neuen Drosselbauwerkes sowie eines neuen Ablaufkanals zum RÜ 21alt saniert werden. Der unterhalb des RÜ 21 alt liegende Staukanal DN 2000 AZ soll durch den Einbau eines Doppelrohres 700/880 samt Verdämmung des Restvolumens zu einem normalen Hauptsammler umgebaut werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-12.
Auftragsbekanntmachung (2022-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen
Kurze Beschreibung:
Der Entsorgungsverband Saar plant die Sanierung der Regenwasserbehandlung in der Abwasseranlage Schmelz-Mittleres Primstal (465).
Ein Teilprojekt ist dabei die Sanierung der Regenwasserentlastungsanlagen RÜ 21 im HS 1.0 von Michelbach nach Primsweiler sowie des RÜ SK25 in einem Nebensammler. Die vorhandene Entlastungsanlage RÜ 21 liegt im Ortsteil Hüttersdorf der Gemeinde Schmelz in der Wasserschutzzone II in unmittelbarer Nähe zu einem wichtigen Trinkwasserbrunnen der Gemeindewasserwerke Schmelz.
Die beiden vorhandenen Entlastungsanlagen RÜ 21 im HS 1.0 sowie RÜ SK25 sollen durch das neu zu bauende RÜB 21 ersetzt werden. Zusätzlich soll das RÜ 22 durch Bau eines neuen Drosselbauwerkes sowie eines neuen Ablaufkanals zum RÜ 21alt saniert werden. Der unterhalb des RÜ 21 alt liegende Staukanal DN 2000 AZ soll durch den Einbau eines Doppelrohres 700/880 samt Verdämmung des Restvolumens zu einem normalen Hauptsammler umgebaut werden.
Der Entsorgungsverband Saar plant die Sanierung der Regenwasserbehandlung in der Abwasseranlage Schmelz-Mittleres Primstal (465).
Ein Teilprojekt ist dabei die Sanierung der Regenwasserentlastungsanlagen RÜ 21 im HS 1.0 von Michelbach nach Primsweiler sowie des RÜ SK25 in einem Nebensammler. Die vorhandene Entlastungsanlage RÜ 21 liegt im Ortsteil Hüttersdorf der Gemeinde Schmelz in der Wasserschutzzone II in unmittelbarer Nähe zu einem wichtigen Trinkwasserbrunnen der Gemeindewasserwerke Schmelz.
Die beiden vorhandenen Entlastungsanlagen RÜ 21 im HS 1.0 sowie RÜ SK25 sollen durch das neu zu bauende RÜB 21 ersetzt werden. Zusätzlich soll das RÜ 22 durch Bau eines neuen Drosselbauwerkes sowie eines neuen Ablaufkanals zum RÜ 21alt saniert werden. Der unterhalb des RÜ 21 alt liegende Staukanal DN 2000 AZ soll durch den Einbau eines Doppelrohres 700/880 samt Verdämmung des Restvolumens zu einem normalen Hauptsammler umgebaut werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Saarlouis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Entsorgungsverband Saar
Postanschrift: Untertürkheimer Str. 21
Postleitzahl: 66117
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.evs.de🌏
E-Mail: vertragswesen@evs.de📧
Telefon: +49 681/5000-272📞
Fax: +49 681/5000-308 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E94798929🌏
Der Entsorgungsverband Saar plant die Sanierung der Regenwasserbehandlung in der Abwasseranlage Schmelz-Mittleres Primstal (465).
Ein Teilprojekt ist dabei die Sanierung der Regenwasserentlastungsanlagen RÜ 21 im HS 1.0 von Michelbach nach Primsweiler sowie des RÜ SK25 in einem Nebensammler. Die vorhandene Entlastungsanlage RÜ 21 liegt im Ortsteil Hüttersdorf der Gemeinde Schmelz in der Wasserschutzzone II in unmittelbarer Nähe zu einem wichtigen Trinkwasserbrunnen der Gemeindewasserwerke Schmelz.
Ein Teilprojekt ist dabei die Sanierung der Regenwasserentlastungsanlagen RÜ 21 im HS 1.0 von Michelbach nach Primsweiler sowie des RÜ SK25 in einem Nebensammler. Die vorhandene Entlastungsanlage RÜ 21 liegt im Ortsteil Hüttersdorf der Gemeinde Schmelz in der Wasserschutzzone II in unmittelbarer Nähe zu einem wichtigen Trinkwasserbrunnen der Gemeindewasserwerke Schmelz.
Die beiden vorhandenen Entlastungsanlagen RÜ 21 im HS 1.0 sowie RÜ SK25 sollen durch das neu zu bauende RÜB 21 ersetzt werden. Zusätzlich soll das RÜ 22 durch Bau eines neuen Drosselbauwerkes sowie eines neuen Ablaufkanals zum RÜ 21alt saniert werden. Der unterhalb des RÜ 21 alt liegende Staukanal DN 2000 AZ soll durch den Einbau eines Doppelrohres 700/880 samt Verdämmung des Restvolumens zu einem normalen Hauptsammler umgebaut werden.
Die beiden vorhandenen Entlastungsanlagen RÜ 21 im HS 1.0 sowie RÜ SK25 sollen durch das neu zu bauende RÜB 21 ersetzt werden. Zusätzlich soll das RÜ 22 durch Bau eines neuen Drosselbauwerkes sowie eines neuen Ablaufkanals zum RÜ 21alt saniert werden. Der unterhalb des RÜ 21 alt liegende Staukanal DN 2000 AZ soll durch den Einbau eines Doppelrohres 700/880 samt Verdämmung des Restvolumens zu einem normalen Hauptsammler umgebaut werden.
• Baufeldvorbereitung • Anlage einer Flutmulde • Herstellen von 2 Grundwasserbohrungen mit Pumpbetrieb • Neubau RÜB 21 (Volumen ca. 3.200 m³ + Durchmesser von 30 m) • Verbau überschnittene Bohrpfahlwand (Pfähle DN 900, Summe Länge ca. 2.000 m) + Kopfbalken • Erdaushub ca. 6.000 m³ • Herstellung Auftriebssicherung Bodenplatte mit Micropfählen • Herstellung Stahlbetonbauwerk • Technische Ausstattung Bauwerk (Pumpen, Rührwerke, Schlitzklappen, Klärüberlauf, Betriebsgebäude, Montageabdeckungen, usw.) • Neubau BÜ-Bauwerk • Verbau überschnittene Bohrpfahlwand (Pfähle DN 900, Summe Länge ca. 550 m) + Kopfbalken • Erdaushub ca. 900 m³ • Herstellung Stahlbetonbauwerk • Technische Ausstattung Bauwerk (Rückstauklappe, Kulissentauchwand, Montageabdeckungen, usw.) • Neubau Drosselbauwerk RÜB 21 mit mechanischem Drosselorgan • Neubau Drosselbauwerk RÜ 22 mit mechanischem Drosselorgan • Rohrverlegearbeiten Stahlbeton-Rahmenprofil 2500/1000, Länge ca. 215 m • Rohrverlegearbeiten Doppelrohr DR 300/400 GFK, Länge ca. 25 m • Rohrverlegearbeiten Doppelrohr DR 400/500 GFK, Länge ca. 315 m • Rohrverlegearbeiten Doppelrohr DR 500/600 GFK, Länge ca. 14 m • Rohrverlegearbeiten Doppelrohr DR 1200/1400 GFK, Länge ca. 13 m • Rohrverlegearbeiten Doppelrohr DR 1400/1600 GFK, Länge ca. 105 m • Rohrverlegearbeiten Doppelrohr DR 1800/2000 GFK, Länge ca. 7 m • Einbau von 4 GFK-Fertigteilschächten • Einbau von 4 Stahlbeton-Fertigteilschächten • GFK-Schlauchlining DN 800 ca. 335 m • Einzug Doppelrohr DR 700/800 GFK, Länge ca. 200 m, in vorh. HS DN 2000 AZ • Rückbau- und Verdämmarbeiten vorh. Hauptsammler • Landschaftsbauarbeiten • Elektroarbeiten
• Baufeldvorbereitung • Anlage einer Flutmulde • Herstellen von 2 Grundwasserbohrungen mit Pumpbetrieb • Neubau RÜB 21 (Volumen ca. 3.200 m³ + Durchmesser von 30 m) • Verbau überschnittene Bohrpfahlwand (Pfähle DN 900, Summe Länge ca. 2.000 m) + Kopfbalken • Erdaushub ca. 6.000 m³ • Herstellung Auftriebssicherung Bodenplatte mit Micropfählen • Herstellung Stahlbetonbauwerk • Technische Ausstattung Bauwerk (Pumpen, Rührwerke, Schlitzklappen, Klärüberlauf, Betriebsgebäude, Montageabdeckungen, usw.) • Neubau BÜ-Bauwerk • Verbau überschnittene Bohrpfahlwand (Pfähle DN 900, Summe Länge ca. 550 m) + Kopfbalken • Erdaushub ca. 900 m³ • Herstellung Stahlbetonbauwerk • Technische Ausstattung Bauwerk (Rückstauklappe, Kulissentauchwand, Montageabdeckungen, usw.) • Neubau Drosselbauwerk RÜB 21 mit mechanischem Drosselorgan • Neubau Drosselbauwerk RÜ 22 mit mechanischem Drosselorgan • Rohrverlegearbeiten Stahlbeton-Rahmenprofil 2500/1000, Länge ca. 215 m • Rohrverlegearbeiten Doppelrohr DR 300/400 GFK, Länge ca. 25 m • Rohrverlegearbeiten Doppelrohr DR 400/500 GFK, Länge ca. 315 m • Rohrverlegearbeiten Doppelrohr DR 500/600 GFK, Länge ca. 14 m • Rohrverlegearbeiten Doppelrohr DR 1200/1400 GFK, Länge ca. 13 m • Rohrverlegearbeiten Doppelrohr DR 1400/1600 GFK, Länge ca. 105 m • Rohrverlegearbeiten Doppelrohr DR 1800/2000 GFK, Länge ca. 7 m • Einbau von 4 GFK-Fertigteilschächten • Einbau von 4 Stahlbeton-Fertigteilschächten • GFK-Schlauchlining DN 800 ca. 335 m • Einzug Doppelrohr DR 700/800 GFK, Länge ca. 200 m, in vorh. HS DN 2000 AZ • Rückbau- und Verdämmarbeiten vorh. Hauptsammler • Landschaftsbauarbeiten • Elektroarbeiten
Dauer: 915 Tage
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erklärung zur Gütesicherung Kanalbau Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebe-nen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 96111) sind für die nachstehend angegebenen Beurteilungsgruppen zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen:
1. Erklärung zur Gütesicherung Kanalbau Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebe-nen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 96111) sind für die nachstehend angegebenen Beurteilungsgruppen zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen:
• AK (Offener Kanalbau) o AK1 o AK1 oder AK2 mit Angabe der Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
• I (Inspektion) • R (Reinigung) • D (Dichtheitsprüfung) • S (Sanierung): S 27.3 Schlauchlining Licht-Härtung (UV) 2) Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
• I (Inspektion) • R (Reinigung) • D (Dichtheitsprüfung) • S (Sanierung): S 27.3 Schlauchlining Licht-Härtung (UV) 2) Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige „Eigenüberwachung“ entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.
Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige „Eigenüberwachung“ entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.
1) zu beziehen bei: Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen e. V., Linzer Straße 21, 53604 Bad Honnef, Tel.: 02224/9384 -0, Fax: 02224/9384 -84, E-Mail: info@kanalbau.com, Internet: www.kanalbau.com. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind in Form der Güte- und Prüfbestimmungen und Durchführungsbestimmungen aufrufbar unter: www.kanalbau.com.
1) zu beziehen bei: Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen e. V., Linzer Straße 21, 53604 Bad Honnef, Tel.: 02224/9384 -0, Fax: 02224/9384 -84, E-Mail: info@kanalbau.com, Internet: www.kanalbau.com. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind in Form der Güte- und Prüfbestimmungen und Durchführungsbestimmungen aufrufbar unter: www.kanalbau.com.
• Gemäß Arbeitsblatt DWA-A 142 (Abwasserleitungen und –kanäle in Wassergewinnungsgebieten) müssen Sanierungsverfahren, die zur Renovierung und Reparatur eingesetzt wer-den, nach den Grundsätzen zur Bewertung der Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) bezüglich ihrer Auswirkungen auf die Boden- und Grundwasserverhältnisse geprüft und zugelassen worden sein (Zulas-sungsbescheid).
• Gemäß Arbeitsblatt DWA-A 142 (Abwasserleitungen und –kanäle in Wassergewinnungsgebieten) müssen Sanierungsverfahren, die zur Renovierung und Reparatur eingesetzt wer-den, nach den Grundsätzen zur Bewertung der Auswirkungen von Bauprodukten auf Boden und Grundwasser des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) bezüglich ihrer Auswirkungen auf die Boden- und Grundwasserverhältnisse geprüft und zugelassen worden sein (Zulas-sungsbescheid).
Die entsprechenden DIBt-Zulassungen sind mit dem Angebot vorzulegen.
3. Weitere sonstige Nachweise • Befähigungsscheininhaber nach §20 SprengG für die Kampfmitteluntersuchungen • Arbeiten gemäß TRGS 519 (Asbest): Nachweis des sachkundigen Verantwortlichen • Schweißer- Prüfungsbescheinigung nach DIN EN ISO 9606-06 für das Schweißen von Edelstählen • Schulungsnachweis als Befähigte Person zur Arbeitsstellensicherung an öffentlichen Straßen nach ASR A5.2, MVAS 99, neue RSA21 und ZTV-SA 97
3. Weitere sonstige Nachweise • Befähigungsscheininhaber nach §20 SprengG für die Kampfmitteluntersuchungen • Arbeiten gemäß TRGS 519 (Asbest): Nachweis des sachkundigen Verantwortlichen • Schweißer- Prüfungsbescheinigung nach DIN EN ISO 9606-06 für das Schweißen von Edelstählen • Schulungsnachweis als Befähigte Person zur Arbeitsstellensicherung an öffentlichen Straßen nach ASR A5.2, MVAS 99, neue RSA21 und ZTV-SA 97
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz -STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688).
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz -STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688).
Zudem gilt die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland in den Vergabeunterlagen).
Zudem gilt die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland in den Vergabeunterlagen).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-11-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).