Abwasseranlage St. Wendel (110), RÜB und Hauptsammler 6.0 Parkstraße. Im Teilabschnitt 1 wird das System Hauptsammler mit Regenwasserbehandlung innerhalb der bebauten Ortslage von St. Wendel erneuert und umgebaut zu einem Staukanal bestehend aus einem 3-Rohrsystem mit einem Stauvolumen von 500m³ mit einer Drosselwassermenge von 155 l/s und den zugehörigen Abwasserkanälen: Entlastungsleitung, Drosselwasserleitung, Anbindung der Ortskanalisation. Im Teilabschnitt 2 wird der Hauptsammler 6.0 innerhalb der Parkstraße mit Transportfunktion von DN 600 vorhanden auf DN 1300 vergrößert und erst mit dieser Dimension hydraulisch ausreichend für die ankommenden Wassermengen. Einzubinden sind Ortskanalisation aus Bahnhofstraße und Goethestraße in ihren jeweiligen Kreuzungsbereichen mit der Parkstraße.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-01-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen
Kurze Beschreibung:
Abwasseranlage St. Wendel (110), RÜB und Hauptsammler 6.0 Parkstraße.
Im Teilabschnitt 1 wird das System Hauptsammler mit Regenwasserbehandlung innerhalb der bebauten Ortslage von St. Wendel erneuert und umgebaut zu einem Staukanal bestehend aus einem 3-Rohrsystem mit einem Stauvolumen von 500m³ mit einer Drosselwassermenge von 155 l/s und den zugehörigen Abwasserkanälen: Entlastungsleitung, Drosselwasserleitung, Anbindung der Ortskanalisation.
Im Teilabschnitt 2 wird der Hauptsammler 6.0 innerhalb der Parkstraße mit Transportfunktion von DN 600 vorhanden auf DN 1300 vergrößert und erst mit dieser Dimension hydraulisch ausreichend für die ankommenden Wassermengen. Einzubinden sind Ortskanalisation aus Bahnhofstraße und Goethestraße in ihren jeweiligen Kreuzungsbereichen mit der Parkstraße.
Abwasseranlage St. Wendel (110), RÜB und Hauptsammler 6.0 Parkstraße.
Im Teilabschnitt 1 wird das System Hauptsammler mit Regenwasserbehandlung innerhalb der bebauten Ortslage von St. Wendel erneuert und umgebaut zu einem Staukanal bestehend aus einem 3-Rohrsystem mit einem Stauvolumen von 500m³ mit einer Drosselwassermenge von 155 l/s und den zugehörigen Abwasserkanälen: Entlastungsleitung, Drosselwasserleitung, Anbindung der Ortskanalisation.
Im Teilabschnitt 2 wird der Hauptsammler 6.0 innerhalb der Parkstraße mit Transportfunktion von DN 600 vorhanden auf DN 1300 vergrößert und erst mit dieser Dimension hydraulisch ausreichend für die ankommenden Wassermengen. Einzubinden sind Ortskanalisation aus Bahnhofstraße und Goethestraße in ihren jeweiligen Kreuzungsbereichen mit der Parkstraße.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: St. Wendel
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Entsorgungsverband Saar
Postanschrift: Untertürkheimer Str. 21
Postleitzahl: 66117
Postort: Saarbrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.evs.de🌏
E-Mail: vertragswesen@evs.de📧
Telefon: +49 681/5000139📞
Fax: +49 681/5000308 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E44831866🌏
Abwasseranlage St. Wendel (110), RÜB und Hauptsammler 6.0 Parkstraße.
Im Teilabschnitt 1 wird das System Hauptsammler mit Regenwasserbehandlung innerhalb der bebauten Ortslage von St. Wendel erneuert und umgebaut zu einem Staukanal bestehend aus einem 3-Rohrsystem mit einem Stauvolumen von 500m³ mit einer Drosselwassermenge von 155 l/s und den zugehörigen Abwasserkanälen: Entlastungsleitung, Drosselwasserleitung, Anbindung der Ortskanalisation.
Im Teilabschnitt 1 wird das System Hauptsammler mit Regenwasserbehandlung innerhalb der bebauten Ortslage von St. Wendel erneuert und umgebaut zu einem Staukanal bestehend aus einem 3-Rohrsystem mit einem Stauvolumen von 500m³ mit einer Drosselwassermenge von 155 l/s und den zugehörigen Abwasserkanälen: Entlastungsleitung, Drosselwasserleitung, Anbindung der Ortskanalisation.
Im Teilabschnitt 2 wird der Hauptsammler 6.0 innerhalb der Parkstraße mit Transportfunktion von DN 600 vorhanden auf DN 1300 vergrößert und erst mit dieser Dimension hydraulisch ausreichend für die ankommenden Wassermengen. Einzubinden sind Ortskanalisation aus Bahnhofstraße und Goethestraße in ihren jeweiligen Kreuzungsbereichen mit der Parkstraße.
Im Teilabschnitt 2 wird der Hauptsammler 6.0 innerhalb der Parkstraße mit Transportfunktion von DN 600 vorhanden auf DN 1300 vergrößert und erst mit dieser Dimension hydraulisch ausreichend für die ankommenden Wassermengen. Einzubinden sind Ortskanalisation aus Bahnhofstraße und Goethestraße in ihren jeweiligen Kreuzungsbereichen mit der Parkstraße.
Einbau 3-Rohrsystem aus 2 x DN 1100 Kreisprofil aus schalungserhärteten SB-Rohren mit PEHD Innenauskleidung plus 1 x Eiprofil 700/1050 aus Polymerbeton,
Abschnittsänge rd. 325m Rückbau HS 6.0 auf 325m Länge einschl. Schachtbauwerke 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28 Rodung und Nachpflanzung der einseitigen Platanenreihe (parkseitig) Einbau SK 1 mit Anbindung HS 6.0 Parkstraße auf Höhe Goethestraße und Anbindung Schleppsammler AWW Einbau SK 2, SK 3, mit Anbindung Ortskanäle und Schleppsammler AWW Einbau SK 4 als Kurvenbauwerk mit Anbindung Schleppsammler AWW Einbau Trennbauwerk mit Schwelle und Drosselkammer, Rückbau RÜ 2 (20) Entlastungsleitung DN 1.400, L rd. 85 m,
Abschnittsänge rd. 325m Rückbau HS 6.0 auf 325m Länge einschl. Schachtbauwerke 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28 Rodung und Nachpflanzung der einseitigen Platanenreihe (parkseitig) Einbau SK 1 mit Anbindung HS 6.0 Parkstraße auf Höhe Goethestraße und Anbindung Schleppsammler AWW Einbau SK 2, SK 3, mit Anbindung Ortskanäle und Schleppsammler AWW Einbau SK 4 als Kurvenbauwerk mit Anbindung Schleppsammler AWW Einbau Trennbauwerk mit Schwelle und Drosselkammer, Rückbau RÜ 2 (20) Entlastungsleitung DN 1.400, L rd. 85 m,
Neubau Schachtbauwerk 20.1N an Stelle 20.1 Neubau Auslaufbauwerk an gleicher Stelle wie Bestand (Auslauf RÜ 2) 3 Ableitung Drosselwassermenge QD Einbau Strahldrossel (kein Sohlsprung erforderlich) in Trennbauwerk Freispiegelleitung DN 600, L rd. 110m in PVCU Rückbau Schachtbauwerke 19, 18, 17, 16 Neubau Schachtbauwerke 18.1, 17.1, 16.1 Anbindung HS Parkstraße und Ortskanäle Rückbau Schachtbauwerke 8480060087, 8480060490 Neubau Schachtbauwerke W1, W2, W3, SCHLEPP P, SCHLEPP T, SCHLEPP M, SCHLEPP G Anbindung Ortskanäle sowie Schleppsammler:
Neubau Schachtbauwerk 20.1N an Stelle 20.1 Neubau Auslaufbauwerk an gleicher Stelle wie Bestand (Auslauf RÜ 2) 3 Ableitung Drosselwassermenge QD Einbau Strahldrossel (kein Sohlsprung erforderlich) in Trennbauwerk Freispiegelleitung DN 600, L rd. 110m in PVCU Rückbau Schachtbauwerke 19, 18, 17, 16 Neubau Schachtbauwerke 18.1, 17.1, 16.1 Anbindung HS Parkstraße und Ortskanäle Rückbau Schachtbauwerke 8480060087, 8480060490 Neubau Schachtbauwerke W1, W2, W3, SCHLEPP P, SCHLEPP T, SCHLEPP M, SCHLEPP G Anbindung Ortskanäle sowie Schleppsammler:
Freispiegelleitung DN 1.000, L rd. 40m in PVCU Freispiegelleitung DN 800, L rd. 6m in PVCU Freispiegelleitung DN 600, L rd. 10m in PVCU Freispiegelleitung DN 300, L rd. 40m in PVCU Verdämmen von Kanälen rd. 200 m in unterschiedlichen Dimensionen (Haltungslängen sind gerundet, da die erf. Schächte „übermessen“ werden) Einbau von WASTOP in SK 1, SK 2, SK3, SK 4 als Geruchs- und Rückflussverhinderer.
Freispiegelleitung DN 1.000, L rd. 40m in PVCU Freispiegelleitung DN 800, L rd. 6m in PVCU Freispiegelleitung DN 600, L rd. 10m in PVCU Freispiegelleitung DN 300, L rd. 40m in PVCU Verdämmen von Kanälen rd. 200 m in unterschiedlichen Dimensionen (Haltungslängen sind gerundet, da die erf. Schächte „übermessen“ werden) Einbau von WASTOP in SK 1, SK 2, SK3, SK 4 als Geruchs- und Rückflussverhinderer.
Teilleistung 2:
Eingebaut werden zum Neubau HS 6.0 Parkstraße zw. Bahnhof- und Goethestraße:
2 Schachtbauwerke (32N, 29N) aus Stahlbetonfertigteilen und insgesamt rd. 110m Freispiegelleitungen DN 1300 aus schalungserhärteten SB-Rohren mit PEHD Innenauskleidung.
Zur Querung eines Dükerbauwerks (Bachverrohrung Bosenbach im Kreuzungsbereich mit der Goethestraße) werden rd. 10m GFK DN 1280 und einer Mindestnennsteifigkeit SN 20.000 N/m² verbaut.
Anschluss Ortskanäle Bahnhofstraße erfolgt über je rd. 3m DN 600 bzw. DN 800 aus PVCU welche in die vorh. Bestandsschächte des AWW eingebunden werden.
Zum Anschluss Ortskanal Goethestraße werden insgesamt rd. 15m DN 300 verlegt und 2 Normschächte DN 1000 aus Fertigteilen sowie 1 Bogen 30° eingebaut.
Der Einbau des neuen Sammlers erfolgt unter gleichzeitigem Rückbau des Vorhandenen einschl. der dazugehörigen Schachtbauwerke.
Dauer: 600 Tage Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: St. Wendel
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung)nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung)nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung)nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung)nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eignungsnachweis Kanalverlegung:
Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 9611) sind für die nachstehend angegebenen Beurteilungsgruppen zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen:
Bieter müssen mit Angebotsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und Gütesicherung des Unternehmens nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 9611) sind für die nachstehend angegebenen Beurteilungsgruppen zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen:
• AK (Offener Kanalbau) o AK1 o AK1 oder AK2 mit Angabe der Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige „Eigenüberwachung“ entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.
Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen Abschnitt 4.1 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige „Eigenüberwachung“ entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.
Eignungsnachweis Flüssigboden:
Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde des Personals, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen https://www.ral-gg-fluessigboden.de/index.php/bietereignung/guete-pruef-bestimmungen in der jeweiligen Beurteilungsgruppe Anwender (A1-A5) und / oder Hersteller (H1-H4) siehe auch Güte-und Prüfbestimmungen Abschnitt 3 "Anforderung an die Qualifikation der Beteiligten" sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Bieter müssen mit Angebotsabgabe die fachliche Qualifikation (Fachkunde des Personals, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen https://www.ral-gg-fluessigboden.de/index.php/bietereignung/guete-pruef-bestimmungen in der jeweiligen Beurteilungsgruppe Anwender (A1-A5) und / oder Hersteller (H1-H4) siehe auch Güte-und Prüfbestimmungen Abschnitt 3 "Anforderung an die Qualifikation der Beteiligten" sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Geforderte Beurteilungsgruppe:
• Beurteilungsgruppe A1 und H1 Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Flüssigboden RAL-GZ 507 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Flüssigboden für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
• Beurteilungsgruppe A1 und H1 Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach Gütesicherung Flüssigboden RAL-GZ 507 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Flüssigboden für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist.
Aufgrund des Diskriminierungsverbotes darf die Ausschreibende Stelle keinen Bieter benachteiligen. Deshalb gilt der Nachweis gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Überwachungsvertrag / Prüfzeugnis, welches inhaltlich den Anforderungen den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 507 Abschnitt 3 und 4 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht und mit einem Prüfbericht der RAL Gütegemeinschaft Flüssigboden e.V. nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung.
Aufgrund des Diskriminierungsverbotes darf die Ausschreibende Stelle keinen Bieter benachteiligen. Deshalb gilt der Nachweis gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Überwachungsvertrag / Prüfzeugnis, welches inhaltlich den Anforderungen den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 507 Abschnitt 3 und 4 für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) entspricht und mit einem Prüfbericht der RAL Gütegemeinschaft Flüssigboden e.V. nachweist. Der Prüfbericht muss die Erfüllung der gestellten Anforderungen nachvollziehbar belegen. Mit dem Prüfbericht sind vorzulegen: Angaben zur Personalausstattung mit Aus- und Weiterbildungsnachweisen / Angaben zur Betriebs- und Geräteausstattung / Angaben zu den in den letzten drei Jahren durchgeführten vergleichbaren Projekten / Muster der Dokumentation der Eigenüberwachung.
Dieses Prüfzeugnis wird lediglich für die jeweilige Ausschreibung anerkannt. Demgegenüber ist die Nutzung des RAL Gütezeichens als Nachweis der Bietereignung aufgrund der regelmäßigen verpflichtenden Eigen-und Fremdüberwachung auf Dauer angelegt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für die Ausführung des Auftrages gelten die Besonderen Bedingungen über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688).
Für die Ausführung des Auftrages gelten die Besonderen Bedingungen über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-05-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-02-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr - Vergabekammern des Saarlandes
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 6815013506 📠
Internetadresse: http://www.saarland.de/3339.htm🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2022/S 011-022657 (2022-01-12)
Ergänzende Angaben (2022-04-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge