Die rund 16 Kilometer lange Dresdner Bahn beginnt südlich des Bahnhofs Berlin Südkreuz. Die Dresdner Bahn führt über die Berliner Ortsteile Marienfelde und Lichtenrade zur Grenze zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg, von dort weiter über Mahlow nach Blankenfelde. Die neuen elektrifizierten Fernbahn-Gleise entstehen östlich der bestehenden S-Bahn-Trasse. Teilweise nehmen sie die Lage der jetzigen S-Bahngleise ein, die dafür verschoben werden müssen. Im Berliner Stadtgebiet zwischen Südkreuz und Lichtenrade können nach Fertigstellung Geschwindigkeiten zwischen 140 und 160 km/h gefahren werden. Ab der Landesgrenze zum Land Brandenburg sind 200 km/h geplant. Die S-Bahn-Strecke bleibt erhalten – zweigleisig bis Lichtenrade, eingleisig bis Blankenfelde. Sie wird modernisiert und an der Endstation Blankenfelde besser als bisher vernetzt. Im Bahnhof Blankenfelde wird ein kombinierter Bahnsteig für S- und Regionalbahn errichtet. Im Rahmen der Bauüberwachung der v.g. Maßnahme ist die Installierung einer gewerkeübergreifenden Kabelkoordinierung (Bahnkabel) erforderlich mit dem Ziel der termingerechten Um- bzw. Neuverlegung zur Sicherung der Baufreiheit sicherzustellen und damit der Vermeidung von aufwändigen Bauverzügen zu gewährleisten. Zu den Aufgaben gehören die kurzfristige Entwicklung von praktikablen Konzepten (ggf. Varianten). Diese sind in enger Abstimmung mit der Projektleitung DB Netz AG / Betreiber (Bahnstellen) und insbesondere der unterschiedlichen Bau-AN, zu entwickeln.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-05-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 22FEI59508
Kurze Beschreibung:
Die rund 16 Kilometer lange Dresdner Bahn beginnt südlich des Bahnhofs Berlin Südkreuz. Die Dresdner Bahn führt über die Berliner Ortsteile Marienfelde und Lichtenrade zur Grenze zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg, von dort weiter über Mahlow nach Blankenfelde. Die neuen elektrifizierten Fernbahn-Gleise entstehen östlich der bestehenden S-Bahn-Trasse. Teilweise nehmen sie die Lage der jetzigen S-Bahngleise ein, die dafür verschoben werden müssen. Im Berliner Stadtgebiet zwischen Südkreuz und Lichtenrade können nach Fertigstellung Geschwindigkeiten zwischen 140 und 160 km/h gefahren werden. Ab der Landesgrenze zum Land Brandenburg sind 200 km/h geplant. Die S-Bahn-Strecke bleibt erhalten – zweigleisig bis Lichtenrade, eingleisig bis Blankenfelde. Sie wird modernisiert und an der Endstation Blankenfelde besser als bisher vernetzt. Im Bahnhof Blankenfelde wird ein kombinierter Bahnsteig für S- und Regionalbahn errichtet.
Im Rahmen der Bauüberwachung der v.g. Maßnahme ist die Installierung einer gewerkeübergreifenden Kabelkoordinierung (Bahnkabel) erforderlich mit dem Ziel der termingerechten Um- bzw. Neuverlegung zur Sicherung der Baufreiheit sicherzustellen und damit der Vermeidung von aufwändigen Bauverzügen zu gewährleisten. Zu den Aufgaben gehören die kurzfristige Entwicklung von praktikablen Konzepten (ggf. Varianten). Diese sind in enger Abstimmung mit der Projektleitung DB Netz AG / Betreiber (Bahnstellen) und insbesondere der unterschiedlichen Bau-AN, zu entwickeln.
Die rund 16 Kilometer lange Dresdner Bahn beginnt südlich des Bahnhofs Berlin Südkreuz. Die Dresdner Bahn führt über die Berliner Ortsteile Marienfelde und Lichtenrade zur Grenze zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg, von dort weiter über Mahlow nach Blankenfelde. Die neuen elektrifizierten Fernbahn-Gleise entstehen östlich der bestehenden S-Bahn-Trasse. Teilweise nehmen sie die Lage der jetzigen S-Bahngleise ein, die dafür verschoben werden müssen. Im Berliner Stadtgebiet zwischen Südkreuz und Lichtenrade können nach Fertigstellung Geschwindigkeiten zwischen 140 und 160 km/h gefahren werden. Ab der Landesgrenze zum Land Brandenburg sind 200 km/h geplant. Die S-Bahn-Strecke bleibt erhalten – zweigleisig bis Lichtenrade, eingleisig bis Blankenfelde. Sie wird modernisiert und an der Endstation Blankenfelde besser als bisher vernetzt. Im Bahnhof Blankenfelde wird ein kombinierter Bahnsteig für S- und Regionalbahn errichtet.
Im Rahmen der Bauüberwachung der v.g. Maßnahme ist die Installierung einer gewerkeübergreifenden Kabelkoordinierung (Bahnkabel) erforderlich mit dem Ziel der termingerechten Um- bzw. Neuverlegung zur Sicherung der Baufreiheit sicherzustellen und damit der Vermeidung von aufwändigen Bauverzügen zu gewährleisten. Zu den Aufgaben gehören die kurzfristige Entwicklung von praktikablen Konzepten (ggf. Varianten). Diese sind in enger Abstimmung mit der Projektleitung DB Netz AG / Betreiber (Bahnstellen) und insbesondere der unterschiedlichen Bau-AN, zu entwickeln.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-05-13 📅
Einreichungsfrist: 2022-06-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-18 📅
Datum des Beginns: 2022-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 096-266720
ABl. S-Ausgabe: 96
Zusätzliche Informationen
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
-Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Strabag AG
2. Hentschke GmbH
3. Wittfeld AG
4. Spitzke AG
5. Bunte AG
6. Eiffage AG
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
-Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Strabag AG
2. Hentschke GmbH
3. Wittfeld AG
4. Spitzke AG
5. Bunte AG
6. Eiffage AG
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die rund 16 Kilometer lange Dresdner Bahn beginnt südlich des Bahnhofs Berlin Südkreuz. Die Dresdner Bahn führt über die Berliner Ortsteile Marienfelde und Lichtenrade zur Grenze zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg, von dort weiter über Mahlow nach Blankenfelde. Die neuen elektrifizierten Fernbahn-Gleise entstehen östlich der bestehenden S-Bahn-Trasse. Teilweise nehmen sie die Lage der jetzigen S-Bahngleise ein, die dafür verschoben werden müssen. Im Berliner Stadtgebiet zwischen Südkreuz und Lichtenrade können nach Fertigstellung Geschwindigkeiten zwischen 140 und 160 km/h gefahren werden. Ab der Landesgrenze zum Land Brandenburg sind 200 km/h geplant. Die S-Bahn-Strecke bleibt erhalten – zweigleisig bis Lichtenrade, eingleisig bis Blankenfelde. Sie wird modernisiert und an der Endstation Blankenfelde besser als bisher vernetzt. Im Bahnhof Blankenfelde wird ein kombinierter Bahnsteig für S- und Regionalbahn errichtet.
Die rund 16 Kilometer lange Dresdner Bahn beginnt südlich des Bahnhofs Berlin Südkreuz. Die Dresdner Bahn führt über die Berliner Ortsteile Marienfelde und Lichtenrade zur Grenze zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg, von dort weiter über Mahlow nach Blankenfelde. Die neuen elektrifizierten Fernbahn-Gleise entstehen östlich der bestehenden S-Bahn-Trasse. Teilweise nehmen sie die Lage der jetzigen S-Bahngleise ein, die dafür verschoben werden müssen. Im Berliner Stadtgebiet zwischen Südkreuz und Lichtenrade können nach Fertigstellung Geschwindigkeiten zwischen 140 und 160 km/h gefahren werden. Ab der Landesgrenze zum Land Brandenburg sind 200 km/h geplant. Die S-Bahn-Strecke bleibt erhalten – zweigleisig bis Lichtenrade, eingleisig bis Blankenfelde. Sie wird modernisiert und an der Endstation Blankenfelde besser als bisher vernetzt. Im Bahnhof Blankenfelde wird ein kombinierter Bahnsteig für S- und Regionalbahn errichtet.
Im Rahmen der Bauüberwachung der v.g. Maßnahme ist die Installierung einer gewerkeübergreifenden Kabelkoordinierung (Bahnkabel) erforderlich mit dem Ziel der termingerechten Um- bzw. Neuverlegung zur Sicherung der Baufreiheit sicherzustellen und damit der Vermeidung von aufwändigen Bauverzügen zu gewährleisten. Zu den Aufgaben gehören die kurzfristige Entwicklung von praktikablen Konzepten (ggf. Varianten). Diese sind in enger Abstimmung mit der Projektleitung DB Netz AG / Betreiber (Bahnstellen) und insbesondere der unterschiedlichen Bau-AN, zu entwickeln.
Im Rahmen der Bauüberwachung der v.g. Maßnahme ist die Installierung einer gewerkeübergreifenden Kabelkoordinierung (Bahnkabel) erforderlich mit dem Ziel der termingerechten Um- bzw. Neuverlegung zur Sicherung der Baufreiheit sicherzustellen und damit der Vermeidung von aufwändigen Bauverzügen zu gewährleisten. Zu den Aufgaben gehören die kurzfristige Entwicklung von praktikablen Konzepten (ggf. Varianten). Diese sind in enger Abstimmung mit der Projektleitung DB Netz AG / Betreiber (Bahnstellen) und insbesondere der unterschiedlichen Bau-AN, zu entwickeln.
Die Aufgabenstellung beinhaltet:
· Teilnahme an Abstimmungsgesprächen mit dem AG,
· Begehungen mit dem AG, Betreiber und Bau-AN,
· Durchführung von Besprechungen (eigenverantwortliche Organisation / Einladung /Protokollierung),
· Durchführung von (Vor-Ort) Bestandsaufnahmen, Klärung der Ansprechpartner,
· Klärung / Abstimmung zu Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen bei Neu- und Umverlegung von Kabeln. Das schließt die Prüfung ein, ob die Pläne einer
Planprüfung unterliegen und ob eine Abnahmeprüfung erfolgen muss,
· Prüfung der Planungen unterschiedlicher Bau-AN im Hinblick auf Konfliktpunkte. Das schließt die Prüfung auf Vollständigkeit der Planungen ein,· Prüfung der
Realisierungstermine / Bauabläufe unterschiedlicher Bau-AN im Hinblick auf Konfliktpunkte. Bei erkennbaren Terminkonflikten werden konkrete Terminpläne mit
den Beteiligten abgestimmt (Entscheidung hinsichtlich der Durchführung obliegt der PL DB Netz AG). Das schließt die Prüfung der vorhandenen Bauphasen- und
Sperrpausenkonzepte mit ein; Ziel: Ganzheitliches, optimiertes Konzept mit möglichsten geringen betrieblichen Eingriffen,
· Abstimmung / Koordinierung der notwendigen, konkreten Baumaßnahmen mit allen Beteiligten in fachlicher und terminlicher Hinsicht. Das schließt die Prüfung der
Vertragsleistungen des jeweiligen Bau-AN ein.
· Klärung / Abstimmung zu Art und Umfang der erforderlichen Dokumentation bei bauzeitlichen Umverlegungen,
· Ggf. Abstimmungen mit der Kabelverlegeaufsicht der DB KT
Beschreibung der Verlängerungen: zur Erfüllung der werkvertraglichen Leistungen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin (Schönefeld)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
-Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3 .
Technische und berufliche Fähigkeiten:
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
-Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik (BÜB LST): mindestens 3 Jahre Baustellenpraxis bei vergleichbaren Objekten; Nachweis der Qualifikation zum Bauüberwacher Bahn Elektrotechnik BÜB LST; (Nachweis Kopie des BÜB LST – Ausweises, einschl. Nachweis der regelmäßigen Fortbildungen (FIT)).
-Fachbauüberwacher Elektrotechnik (FBÜ LST / FBÜ TK): mindestens 3 Jahre Baustellenpraxis bei vergleichbaren Objekten; Nachweis der Qualifikation zum Fachbauüberwacher Elektrotechnik (FBÜ LST/TK); (Nachweis Kopie des FBÜ LST/TK -Ausweises, einschl. Nachweis der regelmäßigen Fortbildungen (FIT))
-Der Auftragnehmer hat den/die konkret vorgesehenen MA namentlich dem Auftraggeber mit den folgenden Nachweisen zu benennen:
1. Nachweis / Referenzen über die in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen bei Baumaßnahmen der EIU (in Tabellenform ist anzugeben: Projekt, Auftraggeber, Leistungsbild, Auftragssumme).
2.Nachweis der fachlichen Qualifikation des vorgesehenen Personals mit Angabe der beruflichen Qualifikation und objektbezogener Eignung in Bezug auf vergleichbare Leistungen
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst.
Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft
in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
in Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
--Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-07-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-08-29 📅
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50.000 Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
-Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
-Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Strabag AG
2. Hentschke GmbH
3. Wittfeld AG
4. Spitzke AG
5. Bunte AG
6. Eiffage AG
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
-Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
-Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2022/S 096-266720 (2022-05-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-25) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-08-25 📅
Name: PIB-IGS GmbH
Postanschrift: Elstal Bahnhofstraße 2
Postort: Wustermark
Postleitzahl: 14641
Land: Deutschland 🇩🇪 Havelland
🏙️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.