A)
Die Vergabeunterlagen werden auf
www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.
B)
Der Bieter hat zusätzlich zu den unter III.1.2 und III.1.3 beschriebenen Nachweisen/Erklärungen folgende Dokumente mit Angebotsabgabe vorzulegen:
• Leistungsverzeichnis im aidf-Format (siehe Vergabeunterlagen),
• Angebotsbestätigung (siehe Vergabeunterlagen),
• Veranstaltungskonzept für die Durchführung einer Großveranstaltung.
C)
Im Rahmen der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren ist eine Besichtigung der Liegenschaft (Schlosspark Bellevue) vor Ort am 13.07.2022 um 10:00 Uhr oder um 13:00 Uhr (Ausweichtermin: am 14.07.2022, um 10:00 Uhr) in Berlin vorgeschrieben. Die Besichtigungstermine werden je nach Verfügbarkeit vergeben. Sollte der Wunschtermin bereits vergeben sein, ist ein anderer Termin zu wählen bzw.
abzustimmen. Eine Teilnahme des Bieters an diesem Besichtigungstermin ist zwingend erforderlich, um Kenntnis über die Gegebenheiten vor Ort zu erlangen. Die
Teilnahme an der vorgeschriebenen Besichtigung ist vom Bieter im Rahmen seines Angebotes durch eine entsprechende Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen) nachzuweisen.
D)
Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind den
Teilnahmebedingungen und der Checkliste (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
E)
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e- Vergabe-Plattform des Bundes
www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden.
Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg,
persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
F)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe- Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten (siehe Vergabeunterlagen). Eine
direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
G)
Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19
MiLoG, § 21 AEntG sowie Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Ver-ordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sonstige Eignungsnachweise sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll. Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf
www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft zugelassen.
H)
Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem
Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall
der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben
(§ 36 Abs. 1 VgV). Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen,
aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine
Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
I)
Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
J)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.