Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Rahmen der Auswertung des Teilnahmewettbewerbs werden die Angaben der Bewerber in TW Anlage 3 zu der beruflichen Befähigung mit 10 Punkten (entspricht einer Gewichtung von 50 %) und zu den Referenzprojekten ebenfalls mit 10 Punkten (entspricht einer Gewichtung von 50 %) bewertet.
Voraussetzung für die Punktevergabe ist die Erfüllung sämtlicher Mindestanforderungen. Bei Nichteinhaltung nur einer der Mindestanforderungen wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Die Höchstpunktzahl beträgt insgesamt 20 Punkte. Ein Bewerber ist umso besser geeignet, je mehr Punkte er insgesamt erreicht hat. Wird eine Erklärung nicht eingereicht bzw. nicht abgegeben, erhält der Bewerber für dieses Auswahlkriterium für den Teilnahmewettbewerb 0 Punkte.
Die Punkte können wie folgt erzielt werden:
I. Berufliche Befähigung/Qualifikation der projektleitenden Person und stellv. projektleitenden Person
Es können insgesamt maximal 10 Punkte für die berufliche Befähigung erreicht werden. Dies entspricht einer Gewichtung von 50 %.
Die Qualifikation der projektleitenden Person wird mit maximal 6 Punkten (entspricht einer Gewichtung von 30 %) und die Qualifikation der stellvertretenden projektleitenden Person wird mit maximal 4 Punkten (entspricht einer Gewichtung von 20 %) bewertet.
Die projektleitende Person und die stellvertretende projektleitende Person müssen mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der strategischen Konzeption und Erstellung von Content- und Kommunikationsmaßnahmen haben (Mindestanforderung). Dazu gehören die Koordinierung/Betreuung von Print- und -hauptsächlich- Online-Materialien wie redaktionelle Formate, Videos, Grafiken etc..
Aber auch die Umsetzung und Durchführung von Veranstaltungen, Webinaren, und Konferenzen - analog, digital und hybrid - werden gefordert.
Zudem setzen wir Kenntnisse bezüglich der digitalen Barrierefreiheit voraus. Das beinhaltet auch Kenntnisse der gesetzlichen Grundlagen aus dem
Behindertengleichstellungsgesetz sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Bei einer mehr als 4-jährigen Berufserfahrung in den genannten Bereichen werden hierfür 2 Punkte vergeben. Sollten mehr als 5 Jahre Berufserfahrung in den genannten Bereichen vorliegen, werden diese mit 3 Punkten bewertet.
Für beide Profile ist jeweils mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren über die strategische Konzeption und Erstellung von Content- und Kommunikationsmaßnahmen vorzuweisen (Mindestanforderung). Belegt wird die Referenz jeweils durch eine kurze Aufgabenbeschreibung (max. 3 Seiten DIN A 4, 11 Pt.) für die Projekt-Betreuung einer barrierefreien Webseite.
Für eine weitere Referenz je Profil, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt, (Zeitraum ist hierbei unerheblich) werden Zusatzpunkte vergeben. Bei der projektleitenden Person können für eine weitere Referenz 3 Punkte und für die Referenz der stellvertretenden projektleitenden Person 1 Punkt vergeben werden. Es kann sich bei der Referenz um eine barrierefrei gestaltete Webseite
oder eine Veranstaltung handeln. Belegt wird die Referenz jeweils durch eine kurze Aufgabenbeschreibung (max. 3 Seiten DIN A 4, 11 Pt.) für die Projekt-Betreuung einer barrierefreien Webseite oder einer Veranstaltung.
II. Auswahl der Referenzprojekte des Unternehmens
Der Bewerber muss mindestens 1 Referenzprojekt einreichen. Ein weiteres Referenzprojekt unterliegt der Bewertung:
Musskriterium:
Bei der ersten Referenz handelt es sich um eine Mindestanforderung: Der Auftragnehmer muss mindestens eine Referenz aus den letzten drei Jahren (ab 2019) über barrierefrei umgesetzte Veranstaltungen jeweils verbunden mit einer
aussagekräftigen Schilderung der Konzeption, der Umsetzung von Barrierefreiheit, des Formates (analog, digital, hybrid), des Leistungsumfangs vorweisen können. Die Referenzen können mit den Referenzen aus Punkt II übereinstimmen und sind an dieser Stelle ausführlich darzulegen.
Eine Bepunktung erfolgt bei dieser Referenz nicht. Kann diese Mindestanforderung nicht erfüllt werden, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Bewertungskriterium:
Der Bewerber sollte eine weitere Referenz über vergleichbare Aufträge, d. h. über barrierefrei umgesetzte Veranstaltungen oder eine barrierefrei gestaltete Webseite, jeweils verbunden mit einer aussagekräftigen Schilderung der Konzeption, der Umsetzung von Barrierefreiheit, des Formates (analog, digital, hybrid), des Leistungsumfangs, in den letzten 3 Jahren (ab 2019) benennen.
Für das weitere nachgewiesene Referenzprojekt werden maximal 10 Punkte vergeben (Bewertungskriterium). Dies entspricht einer Gewichtung von 50 %.
Bei den Referenzprojekten werden die Konzeption, das Format und die Umsetzung barrierefreier Gestaltungsmerkmale wie folgt bewertet:
1 Punkt = Die Konzeption, das Format und die Umsetzung von Barrierefreiheit wird nach den vom Unternehmen übermittelten Unterlagen als gering eingeschätzt.
5 Punkte = Die Konzeption, das Format und die Umsetzung von Barrierefreiheit wird nach den vom Unternehmen übermittelten Unterlagen als mittel/teilweise eingeschätzt
10 Punkte = Die Konzeption, das Format und die Umsetzung von Barrierefreiheit wird nach den vom Unternehmen übermittelten Unterlagen als hoch eingeschätzt
Sofern die Konzeption, das Format und die Umsetzung von Barrierefreiheit nach den vom Unternehmen übermittelten Unterlagen nicht erkennbar sind oder dazu keine Angaben gemacht wurden, werden 0 Punkte vergeben.