Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Folgende Nachweise müssen mit dem Teilnahmeantrag
vorgelegt werden:
1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und
Anschrift.
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit
anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c
AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.
V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen
Mindestlohns (MiLoG) und dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister vorliegt.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Bei Vorliegen
von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der
Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den
zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB
berücksichtigen.
3. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, s. VI.3. Ziff. 7.
4. mindestens 3 festangestellte Mitarbeiter*innen für Kreation /
Grafik und Kundenbetreuung
5. durchgängige Erreichbarkeit der Kontaktperson der Agentur
für die BVG
(werktags 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr)
6. - mindestens 3jährige Praxis im Bereich Corporate Design der Kontaktperson für die BVG
7. Erfahrungen der Kontaktperson für die BVG in den folgenden Bereichen:
• Unternehmenskommunikation, Personalwerbung, Interne Kommunikation
• Contentmanagement
• Gestaltung von Medienformaten und Adaption für verschiedenste Kommunikationskanäle
8. Verwendung Grafik-Software InDesign, Adobe Photoshop,
Microsoft Office, Microsoft Teams
9. Reaktionszeit 1 Stunde (werktags 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr),
bis Vertreter*in der
Geschäftsführung, Projektleitung, Key Account oder Art
Direction vor Ort in der BVG-Unternehmenszentrale Trias
Holzmarktstraße 15-17 10179 Berlin ist. Je nach
Infektionsgeschehen kann die BVG statt Vor-Ort- Gesprächen
auch Teams-Videobesprechungen einberufen.
10. Verfügbarkeit vor Ort: Dependance in Berlin erforderlich
Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen:
Es müssen im Zuge der folgenden Eignungsbewertung mindestens 8 Punkte von 12 Punkte erreicht werden, damit kein Ausschluss von der weiteren Vergabe erfolgt.
Bewertung: 2 Punkte = sehr gut, 1 Punkt = gut, 0 Punkte =
unzureichend
Abdeckung der Kommunikationsfelder
Interne Kommunikation (max. 2 Punkte)
Personalwerbung (max. 2 Punkte)
Corporate Publishing (max. 2 Punkte)
Abdeckung der Kompetenzen
Digitale Medien (max. 2 Punkte)
Gestaltung/Visualisierung (max. 2 Punkte)
Redaktionelle Kompetenz (max. 2 Punkte)
Die Darstellung der Einhaltung der Mindestanforderungen kann
durch eine oder mehrere verschiedene Referenzprojekte (siehe
maximale Angabe der Referenzen) erbracht werden.
Bei den genannten Mindestvorgaben ist es im Fall von
Kooperationsformen nach Ziffer VI.3) ausreichend, wenn die
Anforderung von einem Unternehmen erfüllt wird.