Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
(zu 3) Die vom Bewerber für die Projektleitung und Stellvertretung vorgesehenen Personen müssen jeweils mindestens die nachfolgenden Erfahrungen und Qualifikationen aufweisen:
(a) mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Kampagnen- oder Projektleiter in einer PR-/Kommunikations-/Medienagentur; Nachweis: aussagekräftiger Lebenslauf;
(b) Kampagnenleitung bei einer der den Mindestanforderung gemäß nachfolgend unter (zu 4), (a) bis (c) entsprechenden und als Referenzen einzureichenden Kampagnen für die Dauer von mindestens einem Jahr; Nachweis: Eigenerklärung im Formular "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit" (Anlage 5 zum Teilnahmeantrag), dort unter Abschnitt 4. "Unternehmensbezogene Referenzen";
(c) Ausbildungsabschluss, der sich im Schwerpunkt einem der folgenden Bereiche zuordnen lässt: Kommunikations- oder Medienwissenschaften, Germanistik mit einem kommunikations- oder medienwissenschaftlichen Nebenfach, Design, Mediendesign, Mediengestaltung oder Kommunikationsdesign; Nachweis: PDF-Kopie des Ausbildungsnachweises.
(zu 4) Mindestens drei geeignete Referenzen aus den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist (maßgebend ist der Beginn der inhaltlichen Bearbeitung eines Referenzprojekts). Die Referenzprojekte müssen nicht abgeschlossen sein, jedoch einen bereits realisierten Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten aufweisen. Das (nicht zwingend bereits vollständig realisierte) Gesamtauftragsvolumen der jeweiligen Referenz (einschließlich der Kosten für Fremdleistungen) muss mindestens EUR 500.000,00 betragen. Die Referenzen sind als geeignet anzusehen, wenn sie mit den auftragsgegenständlichen Leistungen vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn das Referenzprojekt eine Informations- oder Werbekampagne umfasst.
Drei dieser (mindestens drei) Referenzprojekte müssen zusätzlich die folgenden inhaltlichen Anforderungen erfüllen:
(a) Bei mindestens einem (1) der Referenzprojekte muss es sich um die Entwicklung und Durchführung einer crossmedialen Informations- oder Werbekampagne in klassischen und digitalen Kanälen handeln;
(b) Bei mindestens einem (1) weiteren der Referenzprojekte muss es sich um die Entwicklung und Durchführung einer HR-Kampagne handeln;
(c) Bei mindestens einem (1) weiteren Referenzprojekt muss es sich um die Entwicklung und Durchführung einer Informations- oder Werbekampagne mit dem Schwerpunkt in digitalen Kommunikationskanälen handeln.
Die Leistungen gemäß (a) bis (c) müssen durch den Bewerber eigenständig, jedenfalls federführend durchgeführt worden sein.
Es gelten folgende Definitionen und Anforderungen hinsichtlich der vorgenannten Begriffe:
-- Unter dem Begriff "Informations- und Werbekampagne" sind sämtliche Arten und Zielrichtungen von Kampagnen zu verstehen. Maßgebend ist, dass es sich um inhaltlich, organisatorisch und zeitlich aufeinander abgestimmte Kommunikationsmaßnahmen handelt, die einem gemeinsamen Ziel dienen.
-- Unter dem Begriff "HR-Kampagne" ist eine spezielle Art der Informations- oder Werbekampagne zu verstehen, die Employer Branding, Personalmarketing oder Recruiting zum Gegenstand hat.
-- Unter dem Begriff "crossmediale Kampagne" ist eine Kampagne zu verstehen, deren Botschaft jedenfalls innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf mindestens drei (3) unterschiedlichen Kommunikationskanälen verbreitet wird.
-- Unter dem Begriff "klassische Kommunikationskanäle" sind Kommunikationskanäle wie etwa Fernsehen, Kino, Radio, Plakate (Werbetafeln etc.) und Printmedien (z.B. Zeitschriften oder Zeitungen) zu verstehen.
-- Unter den Begriff "digitale Kommunikationskanäle" fallen Kommunikationskanäle wie etwa Websites, Social Media (z.B. Facebook, Instagram, YouTube, LinkedIn, Twitter, TikTok), Online-Werbeschaltungen (z.B. Google Ads, Microsoft Advertising), E-Mail (z.B. Newsletter), Blogs und Podcasts.
-- Der Begriff "federführend" meint, dass ein Unternehmen die Kampagne in wesentlichen Teilen selbst gegenüber dem Auftraggeber verantwortet.
-- Der Begriff "eigenständig" meint, dass ein Unternehmen die alleinige Verantwortung für die Durchführung einer Kampagne innehat;
-- Der Begriff "Fremdleistungen" meint diejenigen Leistungen oder Leistungsbestandteile einer Kampagne oder sonstige Agenturleistungen, die regelmäßig nicht von der Agentur selbst, sondern von Drittunternehmen erbracht werden. Dies betrifft insbesondere die Werbemittelproduktion und -verbreitung, wie etwa den Druck oder die Publikation von Printmedien oder die Ausstrahlung und Verbreitung von TV-/Video-/Hörfunkproduktionen.