Fristen
Der DFN-Verein behält sich vor, aus Sach- und Verfahrensgründen diskriminierungsfrei Fristen zu ändern.
Auszug aus dem Wettbewerbsregister (Nachfolgend alt und zu ändern!!!)
Bieter, die die Mitteilung erhalten, dass sie einen Zuschlag erhalten sollen, legen zum Nachweis, dass sie nicht nach dem Mindestlohngesetz von der Vergabe öffentlicher Aufträge auszuschließen sind, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vor, der nicht älter als 3 Monate ist. Legt der Bieter den Auszug aus dem Gewerbezentralregister nicht fristgerecht vor, kann dies den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben.
Abweichend davon bittet der DFN-Verein darum, den Nachweis bereits mit Angebotsabgabe beim DFN-Verein einzureichen, um die Zuschlagserteilung zu beschleunigen.
Datenschutz
Im Rahmen des Vergabeverfahrens verlangte personenbezogene Angaben werden für die Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und den obsiegenden Bieter betreffend für die Zwecke der Vertragsdurchführung verarbeitet. Der Bieter erklärt sich mit Abgabe ihres Angebots mit diesem Vorgehen einverstanden und verpflichtet sich, betroffene Personen zu informieren und notwendige Einwilligungen im erforderlichen Umfang einzuholen.
Der Auftraggeber bewahrt die Vergabeunterlagen und Verträge für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf. Eine Weitergabe der Vergabeunterlagen an Dritte erfolgt nur im Rahmen von Nachprüfungsverfahren oder externen Prüfungen.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 f.) DSGVO. Die Verarbeitung ist zur Durchführung von Vergabe und zum Vertragsschluss und damit zur Wahrung der Interessen des DFN-Vereins erforderlich. Grundrecht und Grundfreiheiten der betroffenen Personen, die den Schutz der personenbezogenen Daten erfordern, überwiegen bei einer Benennung von Ansprechpartnern im rechtsgeschäftlichen Verkehr nicht.
Nach Art. 15 DSGVO hat eine betroffene Person das Recht, eine Bestätigung zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden und gegebenenfalls ein Recht auf Auskunft über diese Daten und ihre Verarbeitung, unter anderem über die Verarbeitungszwecke, die Herkunft der Daten, mögliche Empfänger und die Dauer der Speicherung.
Nach Art. 77 DSGVO hat jede betroffene Person das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten im DFN-Verein:
Verein zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes e.V.,
Datenschutzbeauftragter,
Alexanderplatz 1, 10178 Berlin,
E-Mail:
datenschutz@dfn.de, Telefon: +4930 884299 9103
Angebotserstellung
Für die Erstellung von Angeboten werden keine Kosten erstattet.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen Rechtsbehelfsbelehrung s. Leistungsverzeichnis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6YYYYZ