Beschreibung der Beschaffung
Der zu vergebene Auftrag für die Geschäftsstellentätigkeit (Regionalmanagement) der LAG AktivRegion Steinburg e.V. (LAG) beginnt nach Auftragserteilung und endet am 31.12.2029. Die Auftragserteilung steht unter dem Vorbehalt der Anerkennung der AktivRegion durch das zuständige Landesministerium und der Bewilligung der Fördermittel durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (LLUR) zur Finanzierung der Geschäftsstellentätigkeit der AktivRegion. Daher kann das Verfahren auch mit dem Verzicht auf die Auftragserteilung gem. § 63 Abs. 1 VgV enden.
Der Verein ist somit Träger der lokalen Entwicklungsstrategie. Der Verein ist für die regionale Zielerreichung sowie die Steuerung und ordnungsgemäße, EU-konforme Umsetzung verantwortlich, jedoch ohne die Aufgaben des LLUR zu berühren.
Durch die Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie soll ein dauerhafter Entwicklungsprozess in der Region angeschoben bzw. verstetigt werden, der auch über die einzelnen EU-Förderprogramme hinausgeht.
Der Verein übernimmt zusätzlich die Aufgaben der Lokalen Aktionsgruppe Fischerei (FLAG) im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) nach Artikel 31 der VO (EU) Nr. 2021/1060. Er verfolgt bei der Umsetzung die in Artikel 22 Absatz 3 der VO (EU) Nr. 2021/1060 genannte Zielsetzung. Die Betreuung des Arbeitsgruppe Fischerei ist nicht Gegenstand dieser Auftragsvergabe.
Der Verein beteiligt alle relevanten Akteure und die Bevölkerung bei der Planung und Umsetzung der Entwicklungsstrategie und informiert die Öffentlichkeit frühzeitig und umfassend über seine Arbeit.
Die Geschäftsstelle soll professionell besetzt werden und muss ihren Geschäftssitz in der AktivRegion haben.
Aufgabe der Geschäftsstelle ist es, die LAG bei der Umsetzung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Dazu sind unter anderem folgende Leistungen zu erbringen:
a. Zuarbeit zu den Gremien des Vereins
b. Operative Umsetzung, Steuerung und Weiterentwicklung der integrierten Entwicklungsstrategie
c. Inhaltliche und sektorübergreifende Koordinierung von Projekten, Vorbereitung von Entscheidungen des Vereins/der LAG
d. Berücksichtigung übergeordneter Planungen von Kreis und Land sowie der Ziele der Programmplanungen
e. Beratung und Betreuung der Antragstellenden
f. Schnittstelle zum zuständigen Landesamt (LLUR) und Ministerium
g. Unterstützung bei der Berichterstattung gegenüber den Gremien des Vereins, dem LLUR, dem zuständigen Ministerium und der Kommission
h. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit inklusive der Einhaltung der Publizitätsvorschriften
i. Unterstützung bei der Beteiligung an dem schleswig-holsteinischen Regionen-Netzwerk sowie an nationalen und europäischen Netzwerken
j. Selbstevaluierung und Zuarbeit für ein Monitoring und eine Programmevaluierung
k. Schriftführung bei den Sitzungen des Vorstandes und der Mitgliederversammlung
l. Durchführung der Sensibilisierungsmaßnahmen und der Öffentlichkeitsmaßnahmen zur Umsetzung der Strategie
m. Führung der Vereinskasse sowie Abwicklung der öffentlichen Kofinanzierung des Vereins sowie Liquiditätsplanung.
Für die Qualifizierung der LAG-Akteure und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit ist ein jährliches Budget zu kalkulieren.
Die Geschäftsstelle ist für die verwaltungsmäßige Erledigung der Aufgaben und den Geschäftsablauf verantwortlich. Der Vorstand kann der Geschäftsstelle durch Beschluss Aufgaben übertragen und diese auch wieder entziehen. Die Gesamtverantwortung hinsichtlich der Führung der Geschäfte verbleibt beim Vorstand. Die Geschäftsstelle hat den Vorstand laufend zu unterrichten.
Die Geschäftsstelle ist insbesondere auch für die Koordinierung der der zu fördernden Projekte und die Beratung der Projektträger*innen zuständig.
Die Geschäftsstelle nimmt mit beratender Funktion an der Mitgliederversammlung und an den Sitzungen des Vorstandes teil.