In Phase 1 des Gesamtprojekts "Kick-Bio" wird seitens des Auftraggebers eine Nanozelluloseanlage beschafft, welche nach Installation mit einer KI hinsichtlich Produktivität und Energieeffizienz optimiert werden soll (Phase 2). Damit ein reibungsloser Betrieb der Anlage und der darin integrierten Messtechnik sowie der Koordination der Schnittstellen technologisch gewährleistet werden kann, benötigt der Auftraggeber eine Dienstleistung hinsichtlich Algorithmen und Messdatenmanagement. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Dienstleistung ist neben der Beratung zu technischen Anforderungen, Auslegungskonzepten, Messdatenmanagement und einer Programmierungsstrategie eine technische Begleitung bei der Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme der Systeme beim Auftraggeber, um Rückfragen durch z.B. Anbieter der Systemintegratoren bearbeiten zu können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-07-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-06-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-06-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
Referenznummer: O019-22-003
Kurze Beschreibung:
In Phase 1 des Gesamtprojekts "Kick-Bio" wird seitens des Auftraggebers eine Nanozelluloseanlage beschafft, welche nach Installation mit einer KI hinsichtlich Produktivität und Energieeffizienz optimiert werden soll (Phase 2). Damit ein reibungsloser Betrieb der Anlage und der darin integrierten Messtechnik sowie der Koordination der Schnittstellen technologisch gewährleistet werden kann, benötigt der Auftraggeber eine Dienstleistung hinsichtlich Algorithmen und Messdatenmanagement.
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Dienstleistung ist neben der Beratung zu technischen Anforderungen, Auslegungskonzepten, Messdatenmanagement und einer Programmierungsstrategie eine technische Begleitung bei der Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme der Systeme beim Auftraggeber, um Rückfragen durch z.B. Anbieter der Systemintegratoren bearbeiten zu können.
In Phase 1 des Gesamtprojekts "Kick-Bio" wird seitens des Auftraggebers eine Nanozelluloseanlage beschafft, welche nach Installation mit einer KI hinsichtlich Produktivität und Energieeffizienz optimiert werden soll (Phase 2). Damit ein reibungsloser Betrieb der Anlage und der darin integrierten Messtechnik sowie der Koordination der Schnittstellen technologisch gewährleistet werden kann, benötigt der Auftraggeber eine Dienstleistung hinsichtlich Algorithmen und Messdatenmanagement.
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Dienstleistung ist neben der Beratung zu technischen Anforderungen, Auslegungskonzepten, Messdatenmanagement und einer Programmierungsstrategie eine technische Begleitung bei der Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme der Systeme beim Auftraggeber, um Rückfragen durch z.B. Anbieter der Systemintegratoren bearbeiten zu können.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Alb-Donau-Kreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
In Phase 1 des Gesamtprojekts "Kick-Bio" wird seitens des Auftraggebers eine Nanozelluloseanlage beschafft, welche nach Installation mit einer KI hinsichtlich Produktivität und Energieeffizienz optimiert werden soll (Phase 2). Damit ein reibungsloser Betrieb der Anlage und der darin integrierten Messtechnik sowie der Koordination der Schnittstellen technologisch gewährleistet werden kann, benötigt der Auftraggeber eine Dienstleistung hinsichtlich Algorithmen und Messdatenmanagement.
In Phase 1 des Gesamtprojekts "Kick-Bio" wird seitens des Auftraggebers eine Nanozelluloseanlage beschafft, welche nach Installation mit einer KI hinsichtlich Produktivität und Energieeffizienz optimiert werden soll (Phase 2). Damit ein reibungsloser Betrieb der Anlage und der darin integrierten Messtechnik sowie der Koordination der Schnittstellen technologisch gewährleistet werden kann, benötigt der Auftraggeber eine Dienstleistung hinsichtlich Algorithmen und Messdatenmanagement.
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Dienstleistung ist neben der Beratung zu technischen Anforderungen, Auslegungskonzepten, Messdatenmanagement und einer Programmierungsstrategie eine technische Begleitung bei der Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme der Systeme beim Auftraggeber, um Rückfragen durch z.B. Anbieter der Systemintegratoren bearbeiten zu können.
Gegenstand der hier ausgeschriebenen Dienstleistung ist neben der Beratung zu technischen Anforderungen, Auslegungskonzepten, Messdatenmanagement und einer Programmierungsstrategie eine technische Begleitung bei der Beschaffung, Installation und Inbetriebnahme der Systeme beim Auftraggeber, um Rückfragen durch z.B. Anbieter der Systemintegratoren bearbeiten zu können.
Im Rahmen der Phase 1 des mit Fördermitteln unterstützten Gesamtprojekts "Kick-Bio" wird seitens des Auftraggebers eine Nanozelluloseanlage beschafft ("Beschaffungsvorhaben Nanozelluloseanlage"), welche nach Installation mit einer KI hinsichtlich Produktivität und Energieeffizienz optimiert werden soll (Phase 2). Damit ein reibungsloser Betrieb der Anlage und der darin integrierten Messtechnik, der Steuerungskomponenten, der IT- und Softwareumgebung sowie der Koordination der Schnittstellen technologisch gewährleistet werden kann, hat der Auftragnehmer im Rahmen von Phase 1 des Gesamtprojekts "Kick-Bio" auf Abruf des Auftraggebers in verschiedene Arbeitspakete aufgeteilte Leistungen bzgl. Algorithmen und Messdatenmanagement zu erbringen.
Im Rahmen der Phase 1 des mit Fördermitteln unterstützten Gesamtprojekts "Kick-Bio" wird seitens des Auftraggebers eine Nanozelluloseanlage beschafft ("Beschaffungsvorhaben Nanozelluloseanlage"), welche nach Installation mit einer KI hinsichtlich Produktivität und Energieeffizienz optimiert werden soll (Phase 2). Damit ein reibungsloser Betrieb der Anlage und der darin integrierten Messtechnik, der Steuerungskomponenten, der IT- und Softwareumgebung sowie der Koordination der Schnittstellen technologisch gewährleistet werden kann, hat der Auftragnehmer im Rahmen von Phase 1 des Gesamtprojekts "Kick-Bio" auf Abruf des Auftraggebers in verschiedene Arbeitspakete aufgeteilte Leistungen bzgl. Algorithmen und Messdatenmanagement zu erbringen.
Die auftragsgegenständlichen Leistungen sind in folgende Arbeitspakete aufgeteilt:
- Arbeitspaket 1: Technische Anforderungen an die Systemumgebung - Hardware
- Arbeitspaket 2: Auslegungskonzept für Schnittstellen
- Arbeitspaket 3: Messdatenmanagement
- Arbeitspaket 4: Programmierungsstrategie zu Programmalgorithmen
- Arbeitspaket 5: Technische Begleitung
Dauer: 12 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: HIP_REACT EU_2348209
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutschland Erfordert die Leistungserbringung eine örtliche Anwesenheit des Auftragnehmers, so ist der Ort der Leistungserbringung Blaubeuren, DACH (Deutschland, Österreich, Schweiz) oder nach Vereinbarung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter Ziff. III.1.1) dieser Bekanntmachung aufgelisteten Formblätter/Erklärungen unter 1., 2. und 3. sind vom Bieter und der Bietergemeinschaft (BieGe) als solcher oder getrennt von jedem Mitglied der BieGe mit dem Angebot vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter/die BieGe Leistungsteile im Wege der Unterauftragsvergabe an Drittunternehmen zu vergeben, sind die unter Ziff. III.1.1) aufgelisteten Formblätter/ Erklärungen unter 1., 2. und 3. zusätzlich auch von diesen Drittunternehmen beizubringen/zu erklären. Bedient sich der Bieter/ die BieGe im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe, § 47 VgV), so sind die unter Ziff. III.1.1) aufgelisteten Formblätter/ Erklärungen unter 1., 2. und ggf. 3. zusätzlich auch vom jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmen beizubringen/zu erklären.
Die unter Ziff. III.1.1) dieser Bekanntmachung aufgelisteten Formblätter/Erklärungen unter 1., 2. und 3. sind vom Bieter und der Bietergemeinschaft (BieGe) als solcher oder getrennt von jedem Mitglied der BieGe mit dem Angebot vorzulegen. Beabsichtigt der Bieter/die BieGe Leistungsteile im Wege der Unterauftragsvergabe an Drittunternehmen zu vergeben, sind die unter Ziff. III.1.1) aufgelisteten Formblätter/ Erklärungen unter 1., 2. und 3. zusätzlich auch von diesen Drittunternehmen beizubringen/zu erklären. Bedient sich der Bieter/ die BieGe im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe, § 47 VgV), so sind die unter Ziff. III.1.1) aufgelisteten Formblätter/ Erklärungen unter 1., 2. und ggf. 3. zusätzlich auch vom jeweiligen eignungsverleihenden Unternehmen beizubringen/zu erklären.
1. Formblatt: Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Im Falle einer BieGe ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied der BieGe gesondert abzugeben.
2. Formblatt: Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket: RUS-Sanktionen Verbot von Auftragserteilungen an russische Unternehmen
3. Formblatt: Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LMTG)
4. Sofern ein Angebot als BieGe erfolgt, ist dem Angebot zusätzlich eine von allen Mitgliedern der BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BieGen haben weiterhin eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BieGe bzw. der Vertreter der BieGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, wie die Aufgabenverteilung zwischen den Mitgliedern der BieGe vorgesehenen ist. Der Auftraggeber stellt für sämtliche unter 4. aufgeführten Erklärungen das dem Angebot beizufügende Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung" zur Verfügung.
4. Sofern ein Angebot als BieGe erfolgt, ist dem Angebot zusätzlich eine von allen Mitgliedern der BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BieGen haben weiterhin eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BieGe bzw. der Vertreter der BieGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, wie die Aufgabenverteilung zwischen den Mitgliedern der BieGe vorgesehenen ist. Der Auftraggeber stellt für sämtliche unter 4. aufgeführten Erklärungen das dem Angebot beizufügende Formblatt "Bietergemeinschaftserklärung" zur Verfügung.
5. Sofern der Bieter/ die BieGe beabsichtigt, Leistungen im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, sind diese Teile des Auftrags, für die ein Unterauftragnehmer eingesetzt werden soll, und der vorgesehene Unterauftragnehmer mit dem Angebot zu benennen. Hierfür ist das Formblatt "Erklärung zum Einsatz von Drittunternehmen" (dort Ziffer 1) zu verwenden.
5. Sofern der Bieter/ die BieGe beabsichtigt, Leistungen im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, sind diese Teile des Auftrags, für die ein Unterauftragnehmer eingesetzt werden soll, und der vorgesehene Unterauftragnehmer mit dem Angebot zu benennen. Hierfür ist das Formblatt "Erklärung zum Einsatz von Drittunternehmen" (dort Ziffer 1) zu verwenden.
6. Sofern sich ein Bieter/die BieGe zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Drittunternehmen) beruft (Eignungsleihe), muss er mit seinem Angebot angeben, im Hinblick auf welche Eignungsanforderungen (wirtschaftlichen und finanziellen und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) er die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt. Hierfür ist das Formblatt "Erklärung zum Einsatz von Drittunternehmen" (dort Ziffer 2) zu verwenden.
6. Sofern sich ein Bieter/die BieGe zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (Drittunternehmen) beruft (Eignungsleihe), muss er mit seinem Angebot angeben, im Hinblick auf welche Eignungsanforderungen (wirtschaftlichen und finanziellen und/oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit) er die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt. Hierfür ist das Formblatt "Erklärung zum Einsatz von Drittunternehmen" (dort Ziffer 2) zu verwenden.
7. Im Fall einer Eignungsleihe hat der Bieter/die BieGe weiterhin mit dem Angebot den Nachweis zu erbringen, dass das eignungsverleihende Unternehmen ihm/ ihr mit den erforderlichen Fähigkeiten im Auftragsfall zur Verfügung steht. Dem Angebot ist zu diesem Zweck eine Verpflichtungserklärung des/ der zum Nachweis der Eignung in Bezug genommenen Unternehmen(s) i.S.d. § 47 VgV beizufügen. Der Auftraggeber stellt hierfür das Formblatt "Verpflichtungserklärung Drittunternehmen (Eignungsleihe)" zur Verfügung.
7. Im Fall einer Eignungsleihe hat der Bieter/die BieGe weiterhin mit dem Angebot den Nachweis zu erbringen, dass das eignungsverleihende Unternehmen ihm/ ihr mit den erforderlichen Fähigkeiten im Auftragsfall zur Verfügung steht. Dem Angebot ist zu diesem Zweck eine Verpflichtungserklärung des/ der zum Nachweis der Eignung in Bezug genommenen Unternehmen(s) i.S.d. § 47 VgV beizufügen. Der Auftraggeber stellt hierfür das Formblatt "Verpflichtungserklärung Drittunternehmen (Eignungsleihe)" zur Verfügung.
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o. g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Angebots erfolgen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat seine Jahresumsätze der letzten drei Geschäftsjahre in EUR netto sowie den durchschnittlichen Jahresumsatz bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre in EUR netto anzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft haben alle Bietergemeinschaftsmitglieder ihre Jahresumsätze der letzten drei Geschäftsjahre sowie den durchschnittlichen Jahresumsatz bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre in EUR netto anzugeben. Der Auftraggeber stellt hierfür ein Formblatt (Erklärung zur Eignung (dort Ziffer 1)) zur Verfügung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter hat seine Jahresumsätze der letzten drei Geschäftsjahre in EUR netto sowie den durchschnittlichen Jahresumsatz bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre in EUR netto anzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft haben alle Bietergemeinschaftsmitglieder ihre Jahresumsätze der letzten drei Geschäftsjahre sowie den durchschnittlichen Jahresumsatz bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre in EUR netto anzugeben. Der Auftraggeber stellt hierfür ein Formblatt (Erklärung zur Eignung (dort Ziffer 1)) zur Verfügung.
Mindeststandards:
Der durchschnittliche Jahresumsatz eines Bieters bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens 0,3 Mio. EUR netto betragen. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss mindestens ein Bietergemeinschaftsmitglied einen durchschnittlichen Jahresumsatz bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre von mindestens 0,3 Mio. EUR netto aufweisen.
Der durchschnittliche Jahresumsatz eines Bieters bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre muss mindestens 0,3 Mio. EUR netto betragen. Im Falle einer Bietergemeinschaft muss mindestens ein Bietergemeinschaftsmitglied einen durchschnittlichen Jahresumsatz bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre von mindestens 0,3 Mio. EUR netto aufweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Angaben zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Geschäftsjahren (Erklärung zur Eignung, Ziff. 2.1.)
2) Referenzen (Erklärung zur Eignung, Ziff. 2.2)
Mindeststandards:
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat zum Nachweis seiner/ ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens drei Referenzen anzugeben.
Jede Referenz muss mindestens eine der drei nachfolgenden Varianten erfüllen, wobei bezogen auf alle Referenzen jede der nachfolgenden drei Varianten mindestens einmal erfüllt sein muss.
- Variante 1: Der Referenzauftrag umfasst die Erbringung von Beratungsleistungen und/ oder Forschungsaufträgen (gewerblicher oder öffentlich geförderter Art) im Bereich KI-basierter Systeme.
- Variante 2: Der Referenzauftrag umfasst die Erbringung von Forschungsqualifikationen im "reinforcement learning" mittels Forschungsaufträgen (gewerblicher oder öffentlich geförderter Art) oder wissenschaftlichen Veröffentlichungen (peer reviewed) oder Vorträgen.
- Variante 2: Der Referenzauftrag umfasst die Erbringung von Forschungsqualifikationen im "reinforcement learning" mittels Forschungsaufträgen (gewerblicher oder öffentlich geförderter Art) oder wissenschaftlichen Veröffentlichungen (peer reviewed) oder Vorträgen.
- Variante 3: Der Referenzauftrag umfasst die Erbringung von Beratungsleistungen und/ oder Forschungsaufträgen (gewerblich oder öffentlich geförderter Art) im Bereich digitaler Zwilling.
Die Erbringung der Leistungen der Referenzaufträge dürfen bei Ablauf der Frist zur Angebotseinreichung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Laufende Referenzaufträge werden nur dann berücksichtigt, wenn sie bei Ablauf der Angebotsfrist bereits 6 Monate andauern.
Die Erbringung der Leistungen der Referenzaufträge dürfen bei Ablauf der Frist zur Angebotseinreichung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Laufende Referenzaufträge werden nur dann berücksichtigt, wenn sie bei Ablauf der Angebotsfrist bereits 6 Monate andauern.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-07-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:05
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Quelle: OJS 2022/S 112-315830 (2022-06-08)
Ergänzende Angaben (2022-07-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung in dieser Bekanntmachung entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert der Beauftragung. Eine Veröffentlichung der tatsächlich richtigen Angaben erfolgt gemäß § 39 VgV Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYY60
Die Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung in dieser Bekanntmachung entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert der Beauftragung. Eine Veröffentlichung der tatsächlich richtigen Angaben erfolgt gemäß § 39 VgV Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYY60
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-26 📅
Name: Rey GmbH
Postanschrift: Burkheimer Str. 3
Postort: Freiburg
Postleitzahl: 79111
Land: Deutschland 🇩🇪 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
🏙️
Internetadresse: http://rey-technology.com🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung in dieser Bekanntmachung entsprechen nicht dem tatsächlichen Wert der Beauftragung. Eine Veröffentlichung der tatsächlich richtigen Angaben erfolgt gemäß § 39 VgV Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 nicht.