Beschreibung der Beschaffung
Im Jahre 2020 befasste sich die Gemeinde mit alternativen Überlegungen zur Unterbringung von 4 Kindergartengruppen (Kindergarten/Kinderkrippe) im Gemeindegebiet, da die beengten Grundstücksverhältnisse und der Zustand des kirchlichen Gebäudes die Investitionskosten nicht mehr rechtfertigten. Hierbei kam das ehemalige Krankenhaus, wiederholt umgebaut und
zuletzt genutzt als Alten- und Seniorenheim ins Gespräch.
Die ersten Besichtigungen im August 2020 zeigten, dass dieses Gebäude grundsätzlich dafür geeignet wäre. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie vom 30.10.2021, die am 09.11.2021 dem Gemeinderat vorgestellt wurde, konnte im Wesentlichen nachgewiesen werden, dass sich das Gebäude sowohl von der Nutzungsverteilung als auch vom Zustand und den Umbaukosten her eignet und die gebotene Wirtschaftlichkeit gegeben ist.
Nachdem das Gebäude über die notwendigen Kindergartenflächen hinaus zusätzliche Flächen anbietet, wurde im Zusammenhang mit dem Überbegriff Mehrgenerationenhaus auch überlegt, inwieweit ein Seniorenwohnen hier noch untergebracht werden kann. Eine sinnvolle Größe sind ca. 6-9 Einheiten.
Das Grundstück ist groß genug, um mit einem Anbau die fehlenden Flächen so zu integrieren, dass die Umbaukosten wirtschaftlich gehalten werden können.
Für weitere Details wird auf die "Anlage 5_RIW_KiTa_Projektbeschreibung" verwiesen.
Zur Baumaßnahme gibt es bereits eine Vorplanung LPH1+2, die in der weiteren Planung zu prüfen ist.
Es werden Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude entspr. §§ 34 HOAI, und zwar mit den Grundleistungen (LP 3-9) gem. Anlage 10.2 zur HOAI 2018 und Optional die Besonderen Leistungen
„Erstellung des Brandschutznachweises“, "Prüfung und Einarbeitung LP 2", "Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordination" und "Überwachung der Mängelbeseitigung" ausgeschrieben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen:
— Stufe 1: LP 3 und LP 4,
— Stufe 2: LP 5, LP 6 und LP 7,
— Stufe 3: LP 8 und LP 9.
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils
weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung und einer bauabschnittsweisen Durchführung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die Besondere Leistung sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist.
Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster HAV-KOM orientieren