Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
ERGÄNZEND ZU FB III.106 Eigenerklärung zur Eignung:
IV. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Nr.1
Es sind 3 geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 3 Jahren (vom 01.01.2019 bis 01.01.2022) erbrachten Dienstleistungen (Phase II a und II b bzw. orientierende Untersuchungen und Detailuntersuchung) aufzulisten. Zur Sicherstellung des Wettbewerbes gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV werden auch Referenzen berücksichtigt, die in den letzten 8 Jahren (vom 01.01.2014 bis 01.01.2022) fertiggestellt worden sind. Fertiggestellt bedeutet Enddatum des Gutachtens.
Bei nicht fertiggestellter Leistung, wird die Referenz nicht gewertet.
Die Auflistung ist auf 3 Referenzen zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Für den Nachweis der Referenzen sind die Anlagen "22 D 0036_Referenzblatt zu III.106 1-3" zu verwenden. Es müssen 3 Referenzen eingereicht werden, es ist nicht möglich mit einer eingereichten Referenz alle Kriterien zu erfüllen.
Werden mehr als 3 Referenzen eingereicht, werden nur die ersten 3 berücksichtigt.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
- Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis)
- Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
- Daten (Erbringungszeitraum)
- Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
Vergleichbar ist eine Referenz, wenn folgende MINDESTKRITERIEN nachgewiesen sind:
REFERENZ 1 (hierzu "22 D 0036_Referenzblatt zu III.106_1" verwenden):
- Gutachten nach baufachlicher Richtlinie Boden- und Grundwasserschutz
- Gutachten mit mind. 40 untersuchten KVF bzw. KF
REFERENZ 2 (hierzu "22 D 0036_Referenzblatt zu III.106_2" verwenden):
- Gutachten mit mind. 15 untersuchte KVF bzw. KF
- Gutachten nach baufachlicher Richtlinie Boden- und Grundwasserschutz
REFERENZ 3 (hierzu "22 D 0036_Referenzblatt zu III.106_3" verwenden):
- Gutachten mit mind. 15 untersuchte KVF bzw. KF
ERGÄNZEND ZU FB III.106 Eigenerklärung zur Eignung:
IV. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Nr.2
Es sind folgende Nachweise als MINDESTKRITERIUM zur Technischen und Beruflichen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
- Nachweis erster Sachverständiger gem. § 18 BBodSchG, Sachgebiet 2; Leistung: fachgutachterliche Begleitung, gutachterlichen Bewertungen und Feststellung (Forderung aus § 9 Abs. 2 BBodSchG)
- Nachweis zweiter Sachverständiger gem. § 18 BBodSchG, Sachgebiet 2 oder 4 oder 5; Leistung: fachgutachterliche Begleitung und Unterstützung bei gutachterlichen Bewertungen und Feststellung (Forderung aus § 9 Abs. 2 BBodSchG)
- Nachweis Kompetenzbestätigung für Probenahme, Probenvorbehandlung und chemische Untersuchungsmethoden; Untersuchungsbereiche FM 2000 Nr. 1, 2, 4 und 5 (Forderung siehe BFR BoGWS Nr. 4.5.2.1 und Anhang A 2-5)
Die Eignungskriterien sind in der Eigenerklärung (Unterlage III.106) aufgelistet:
Eignungskriterien - siehe Link
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=223643
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/223643