Altstadtmanagement in Königswinter-Altstadt

Stadt Königswinter vertreten durch die KoPart eG

Koordination und Umsetzung der Aufgabe „Altstadtmanagement“ im Zuge der Gesamtmaßnahme „Königswinter-Altstadt“.
Die Ausschreibung umfasst die Leistungen eines Altstadtmanagements für das Stadtumbaugebiet „Königswinter-Altstadt“ im Rahmen der Städtebauförderung (Programmlinie „Lebendige Zentren“). Zum Aufgabenspektrum gehören insbesondere Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit sowie Netzwerk- und Beratungsarbeit vor Ort mit den verschiedenen entwicklungsrelevanten Akteuren.
Das Altstadtmanagement soll durch eine*n externe*n Dritte*n erfolgen, der die Aufgaben koordiniert oder selbst umsetzt. Die externe Projektbegleitung umfasst die drei wesentlichen Bausteine Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikationsarbeit vor Ort:
Vertragsgegenstand ist die Betreuung der Fördermaßnahme F1 „Altstadtmanagement“ in Königswinter. Ziel des Altstadtmanagements ist eine nachhaltige Sicherung und Stärkung der Königswinterer Altstadt in folgenden Punkten: Stärkung als Wohnstandort, Stärkung der Funktionsvielfalt, Stärkung der sozialen Integration, Verbesserung des Erscheinungsbildes und der städtebaulichen Situation sowie die Stärkung der touristischen und kulturellen Qualitäten der Altstadt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-11-03 Auftragsbekanntmachung
2023-03-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-11-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Kurze Beschreibung:
Koordination und Umsetzung der Aufgabe „Altstadtmanagement“ im Zuge der Gesamtmaßnahme „Königswinter-Altstadt“. Die Ausschreibung umfasst die Leistungen eines Altstadtmanagements für das Stadtumbaugebiet „Königswinter-Altstadt“ im Rahmen der Städtebauförderung (Programmlinie „Lebendige Zentren“). Zum Aufgabenspektrum gehören insbesondere Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit sowie Netzwerk- und Beratungsarbeit vor Ort mit den verschiedenen entwicklungsrelevanten Akteuren. Das Altstadtmanagement soll durch eine*n externe*n Dritte*n erfolgen, der die Aufgaben koordiniert oder selbst umsetzt. Die externe Projektbegleitung umfasst die drei wesentlichen Bausteine Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikationsarbeit vor Ort: Vertragsgegenstand ist die Betreuung der Fördermaßnahme F1 „Altstadtmanagement“ in Königswinter. Ziel des Altstadtmanagements ist eine nachhaltige Sicherung und Stärkung der Königswinterer Altstadt in folgenden Punkten: Stärkung als Wohnstandort, Stärkung der Funktionsvielfalt, Stärkung der sozialen Integration, Verbesserung des Erscheinungsbildes und der städtebaulichen Situation sowie die Stärkung der touristischen und kulturellen Qualitäten der Altstadt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen der Verwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Königswinter vertreten durch die KoPart eG
Postanschrift: Drachenfelsstraße 9-11
Postleitzahl: 53639
Postort: Köngiswinter
Kontakt
Internetadresse: http://www.kopart.de 🌏
E-Mail: malms@kommunalagentur.nrw 📧
Telefon: +49 211/43077105 📞
Fax: +49 211/4307722 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E71656762 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E71656762 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-11-03 📅
Einreichungsfrist: 2022-12-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 215-617735
ABl. S-Ausgabe: 215
Zusätzliche Informationen
Bieter bzw. deren Bevollmächtigte und die Öffentlichkeit sind nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Koordination und Umsetzung der Aufgabe „Altstadtmanagement“ im Zuge der Gesamtmaßnahme „Königswinter-Altstadt“.
Die Ausschreibung umfasst die Leistungen eines Altstadtmanagements für das Stadtumbaugebiet „Königswinter-Altstadt“ im Rahmen der Städtebauförderung (Programmlinie „Lebendige Zentren“). Zum Aufgabenspektrum gehören insbesondere Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit sowie Netzwerk- und Beratungsarbeit vor Ort mit den verschiedenen entwicklungsrelevanten Akteuren.
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Das Altstadtmanagement soll durch eine*n externe*n Dritte*n erfolgen, der die Aufgaben koordiniert oder selbst umsetzt. Die externe Projektbegleitung umfasst die drei wesentlichen Bausteine Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikationsarbeit vor Ort:
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Vertragsgegenstand ist die Betreuung der Fördermaßnahme F1 „Altstadtmanagement“ in Königswinter. Ziel des Altstadtmanagements ist eine nachhaltige Sicherung und Stärkung der Königswinterer Altstadt in folgenden Punkten: Stärkung als Wohnstandort, Stärkung der Funktionsvielfalt, Stärkung der sozialen Integration, Verbesserung des Erscheinungsbildes und der städtebaulichen Situation sowie die Stärkung der touristischen und kulturellen Qualitäten der Altstadt.
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Königswinter ist seit zwei Jahrhunderten eine international bekannte Destination im Rheintourismus. Die Altstadt von Königswinter mit der Rheinpromenade, das Siebengebirge als eines der ältesten Naturschutzgebiete Deutschlands und Kulturlandschaft von herausragendem Wert, Schloss Drachenburg und der Drachenfels sind Orte von großer Anziehungs- und mit hoher Identifikationskraft im Rhein-Sieg-Kreis und der Region.
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Die Altstadt von Königswinter mit ihrer teilweise historischen Bausubstanz ist darüber hinaus Wohn-, Gastronomie- und Einzelhandelsstandort mit vielfältigen Bildungs- und Kultureinrichtungen.
Königswinter war und ist aber auch ein Ort mit strukturellen Problemen und Handlungserfordernissen. Zur Behebung dieser strukturellen Mängel und städtebaulichen Missstände wurde 2004 für die Altstadt das Sanierungsgebiet „Königswinter-Altstadt“ und für den Bereich Drachenfels im Jahr 2006 das Sanierungsgebiet „Königswinter-Drachenfels“ förmlich festgelegt. Mit Unterstützung von Bundes- und Landesmitteln konnten bis einschließlich 2016 neben zahlreichen privaten Investitionen einige für die Stadtgestaltung/-entwicklung bedeutende öffentliche Maßnahmen umgesetzt werden. Durch Städtebaufördermittel von Bund und Land im Rahmen der Regionale-2010 konnten weitere wichtige Impulsprojekte (u.a. Umgestaltung Drachenfelsplateau, Umgestaltung Bahnhofsvorplatz, Rathausplatz) für die Altstadt realisiert werden.
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Nach Abschluss der Regionale-2010-Projekte und nach über 10 Jahren Altstadtsanierung bestand im Jahre 2016 das Erfordernis, die bisherigen Sanierungszielsetzungen und -maßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu definieren. Dies ist im Rahmen des InHK „Königswinter-Altstadt“ geschehen, das im Dezember 2016 vom Rat der Stadt Königswinter beschlossen worden ist. Da sich zwischenzeitlich die Rahmenbedingungen des Stadtentwicklungsprozesses in einigen Aspekten geändert haben, wurde das InHK im Jahre 2020 aktualisiert und das Maßnahmenprogramm an den heutigen Entwicklungsstand angepasst. Das aktualisierte InHK wurde im August 2020 vom Stadtrat beschlossen.
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Bei dem durch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Stadterneuerungsprogrammes geförderten Projekt „Altstadtmanagement“ handelt es sich um eine fünfjährige Maßnahme. Der Fördermittelgeber hat Städtebaufördermittel für die Maßnahme bewilligt. Damit steht ein Budget für die Maßnahme Altstadtmanagement in Höhe von 407.000 € (einschl. Mehrwertsteuer, exkl. Kosten für die Mediationsverfahren für Problemimmobilien) bis 2025 zur Verfügung. Die Beauftragung erfolgt zunächst für einen Zeitraum von zwei Jahren und wird auf eine Brutto-Gesamtkostensumme in Höhe von 233.000,00 € (inkl. MwSt und Nebenkosten) gedeckelt. Es wird eine Weiterbeauftrag um jeweils bis zu einem Jahr (als Option) angestrebt; aufgrund der vom Fördergeber bewilligten Laufzeit endet die Maßnahme jedoch spätestens am 31.12.2025. Aus dem o. g. Gesamtbudget sind die Personalkosten und Sachkosten einschließlich Raummiete und Arbeitsplatz zu finanzieren. Auch die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit anfallenden Sachkosten (u. a. Sachkosten bei der Erstellung von Informationsmaterialien und der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen) sind hieraus zu finanzieren.
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Die Durchführung von Mediationsverfahren für Problemimmobilien ist eine separate Maßnahme, die mit Gesamtkosten von 20.000 € (einschl. Mehrwertsteuer) kalkuliert ist und an ein weiteres externes Büro vergeben werden soll.
Für Königswinter als Mittelzentrum ist eine funktionierende und attraktive Altstadt von großer Bedeutung. Die Bürger*innen sollen sich mit ihrer Altstadt identifizieren und die Angebote annehmen und nutzen.
2. Aufgabenbeschreibung Vertragsgegenstand ist die Betreuung der Fördermaßnahme F1 „Altstadtmanagement“ in Königswinter. Ziel des Altstadtmanagements ist eine nachhaltige Sicherung und Stärkung der Königswinterer Altstadt in folgenden Punkten: Stärkung als Wohnstandort, Stärkung der Funktionsvielfalt, Stärkung der sozialen Integration, Verbesserung des Erscheinungsbildes und der städtebaulichen Situation sowie die Stärkung der touristischen und kulturellen Qualitäten der Altstadt.
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Die Aufgaben des Altstadtmanagements sind breit gefächert und bewusst sehr umfassend ausgelegt, um Kompetenzen zu bündeln und die Zahl der Schnittstellen gering zu halten. Nur auf diese Weise ist eine möglichst effiziente Projektorganisation und -koordination möglich. Unnötige Reibungsverluste können so vermieden und die Ressourcen bestmöglich auf die Umsetzung der Maßnahmen konzentriert werden.
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Die Begleitung und Umsetzung des Stadterneuerungsprozesses bringt einen hohen Koordinierungsaufwand mit sich. Die Bürger*innen und lokalen Akteur*innen sollen eng eingebunden werden. Von besonderer Bedeutung für die Akzeptanz und für die Umsetzung der in dem InHK benannten Maßnahmen und Projekte ist das gemeinschaftliche, öffentliche und bürgerschaftliche Engagement. Nur wenn es gelingt, frühzeitig zahlreiche Fürsprecher*innen und Unterstützer*innen für das Handlungskonzept und einzelne Maßnahmen zu gewinnen, können zeitnah sichtbare Erfolge erzielt werden. Überdies bedarf es eines Monitoringsystems, um die Auswirkungen der Projekte und des Prozesses evaluieren zu können. Im Falle von geänderten Rahmenbedingungen sollen die Zielsetzungen angepasst und das integrierte Handlungskonzept fortgeschrieben werden. Diese Aufgabenbereiche werden im neu einzurichtenden Altstadtmanagement gebündelt.
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Das Altstadtmanagement soll durch eine*n externe*n Dritte*n erfolgen, der die Aufgaben koordiniert oder selbst umsetzt. Die externe Projektbegleitung umfasst die drei wesentlichen Bausteine Projektmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikationsarbeit vor Ort.
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Aufgabenschwerpunkte:
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
In Abhängigkeit von der Mittelverfügbarkeit, der politischen Beschlussfassungen und der Qualität der Leistungserbringung wird eine Weiterbeauftragung angestrebt. Daher kann der Vertrag als Option um jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden. Die Vertragslaufzeit endet aufgrund der bewilligten Laufzeit spätestens zum 31.12.2025
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Königswinter

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Das Formular 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist vollständig auszufüllen mit Angaben zu:
a) Eintragungen in Berufsregister und Angabe Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft.
b) Angaben/Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
c) Erklärungen zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB.
d) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben u. Beiträgen zur Sozialversicherung.
2. Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) 3. für den Fall einer Arbeits-/Bietergemeinschaft: Formular 234 ausfüllen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine Eigenerklärung zur Eignung ausfüllen. Es ist unzulässig als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben.
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4. Eigenerklärung des Bieters "Sanktionen gegen Russland" - Formular und Erläuterungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Umsatz des Unternehmens, Die Anzahl der im Unternehmen festangestellten Beschäftigen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre liegt jeweils bei mindestens 3 Personen. Es ist die jeweilige Mitarbeiter*innenzahl pro Jahr anzugeben, Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 500.000 € für Sach- und Vermögensschäden und mindestens 1.000.000 € für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftrags-falle abgeschlossen wird. Die Versicherungssummen müssen mindestens doppelt maximiert sein.
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Mindeststandards:
Gesamtumsatz (brutto) der drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss jeweils bei 100.000 € brutto pro Jahr liegen Umsatz (brutto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ausschließlich für Aufgaben im Bereich Innenstadtmanagement muss jeweils bei mindestens 50.000 € brutto pro Jahr liegen
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Anzahl Arbeitskräfte , Kompetenzen des Projektteams 3 Referenzen über Leistungen des Innenstadtmanagements im Zusammenhang mit Städtebauförderung, die über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren innerhalb der letzten 5 Jahre
Mindeststandards:
mindestens drei Mitarbeiter*innen mit erfolgreich abgeschlossenem (Fach-)Hochschulstudium der Fachrichtungen Stadtplanung/Raumplanung, Architektur, Immobilienwirtschaft, Geographie oder vergleichbare Fachrichtungen
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: siehe III.1.3.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Kostenobergrenze Optional angebotene Leistungen sind nicht zulässig und werden nicht berücksichtigt

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-12-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Bieter bzw. deren Bevollmächtigte und die Öffentlichkeit sind nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50%
Preis (Gewichtung): 20%

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E71656762 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland · c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 215-617735 (2022-11-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-03-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 058-171176
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 215-617735
ABl. S-Ausgabe: 58

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nach Abschluss der Regionale-2010-Projekte und nach über 10 Jahren Altstadtsanierung bestand im Jahre 2016 das Erfordernis, die bisherigen Sanierungszielsetzungen und
-maßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu definieren. Dies ist im Rahmen des InHK „Königswinter-Altstadt“ geschehen, das im Dezember 2016 vom Rat der Stadt Königswinter beschlossen worden ist. Da sich zwischenzeitlich die Rahmenbedingungen des Stadtentwicklungsprozesses in einigen Aspekten geändert haben, wurde das InHK im Jahre 2020 aktualisiert und das Maßnahmenprogramm an den heutigen Entwicklungsstand angepasst. Das aktualisierte InHK wurde im August 2020 vom Stadtrat beschlossen.
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2. Aufgabenbeschreibung

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-03-17 📅
Name: projekt2508 GmbH
Postort: Königswinter
Land: Deutschland 🇩🇪
Rhein-Sieg-Kreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2023/S 058-171176 (2023-03-17)