Beschreibung der Beschaffung
Ausgangspunkt und Zielsetzung des Projekts
Grundanliegen ist die bauliche und energetische Sanierung der ehemaligen Forstverwaltung mit Festsaal und Nebengebäude zu einem Gemeinschaftszentrum für Senioren und soziale Vereine.
Das Gebäudeensemble besteht aus 3 Gebäudeteilen, die in separaten Nutzungseinheiten gegliedert sind. Der im Jahr 1920/1930 errichtete Gebäudekomplex mit einem 3-geschossigen Hotelgebäude und direkt angrenzendem Festsaal sowie einem Nebengebäude, diente bis zum Jahr 2016 als Amtssitz der Forstverwaltung Müllrose.
Der Festsaal wird noch heute für Bürgerforen oder Festlichkeiten genutzt. Im Nebengebäude befindet sich die Gebäudetechnik mit Sanitäranlagen.
2017 beabsichtigte die Stadt Müllrose, den in der Mixdorfer Straße ansässigen Seniorentreff in das Hauptgebäude zu integrieren.
Dazu wurde eine Studie in Auftrag gegeben, die neben der notwendigen Nutzungsänderung, den Gebäudezustand analysierte und den Sanierungsaufwand ermittelte. Im Ergebnis dieser Maßnahmen wurden erhebliche Baumängel festgestellt, die in Verbindung mit der Gebäudeausstattung, der fehlenden Barrierefreiheit als auch in den wärme-, brand- und schallschutz-technischen Anforderungen erhebliche Defizite aufweist.
Auf der Grundlage einer Variantenuntersuchung wurde in der Stadtverordnetenversammlung am 21.03.2019 als Vorzuglösung der Abriss des Hauptgebäudes mit Ersatzneubau sowie die Sanierung des Festsaals mit Nebengebäude im Bestand auf der Grundlage eines integrierten, flexiblen und energetisch ausgewogenen Nutzungskonzeptes unter Einbeziehung der Außenanlagen beschlossen.
Die Entwurfsplanung wurde mit Antrag vom 05.05.2021 beim Landesamt für Bauen und Verkehr des Landes Brandenburg zur Projektförderung der Stadt- und Ortsentwicklung im ländlichen Raum im Programmjahr 2021 eingereicht.
Der Zuwendungsbescheid Nr. SLR/67/009/2021 wurde am 12.11.2021 bewilligt. Für die Realisierung des Vorhabens ist eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis zum 31.12.2023 beantragt.
Der Baubeginn ist im IV. Quartal 2022/I. Quartal 2023 geplant.
Vorbemerkungen zum Planungs- und Baurecht
Im Flächennutzungsplan der Stadt Müllrose ist die Art der Bodennutzung für das Grundstück als Wohnbaufläche mit angrenzendem Mischgebiet festgesetzt. Gemäß Baunutzungsverordnung § 4 sind in allgemeinen Wohngebieten Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig.
Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Müllrose oder in einem rechtskräftigen Bebauungsplan. Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem § 34 des Baugesetzbuches.
Der Gebäudekomplex wird gemäß Brandenburgische Bauordnung in die Gebäudeklasse 4 eingeteilt und erfüllt aufgrund der besonderen Nutzung den Tatbestand eines Sonderbaus.
Weitere Einzelheiten sind der Anlage B - Aufgabenbeschreibung zu entnehmen.