Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignungsbewertung des Bieters erfolgt allein nach technischen und beruflichen Kriterien. Sollten für die Durchführung der Analytik weitere Nachauftragnehmer gebunden werden, gelten dieselben Kriterien sowie damit zusammenhängende Nachweispflichten. Für den Fall, dass entsprechende Nachweise nicht erbracht werden, bleibt das Angebot des Bieters im Rahmen der Zuschlagsentscheidung unberücksichtigt.
- Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 des Analysenverfahrens, mit dem die gefor-derte Bestimmungsgrenze erreicht wird. Der Eignungsnachweis erfolgt durch Vorlage der unternehmensbezogenen Akkreditierungsurkunde.
- Validierte Hausmethoden werden als Alternative zu DIN Analyseverfahren anerkannt. Der Eignungsnachweis ist durch die Teilnahme an einem Ringversuch, nicht älter als 2 Jahre, zu erbringen. Der Eignungsnachweis hat folgende Angaben zu enthalten:
- Bezeichnung Chemischer Parameter
- Kurzbeschreibung Messmethodik
- Angabe Bestimmungsgrenze und Messunsicherheit
- Zertifikat zum Ringversuch, nicht älter als 2 Jahre.
Für den Fall, dass es für einen Parameter keine Analysenmethode gibt, mit der die ge-forderte Bestimmungsgrenze erzielt werden kann, wird im Einklang mit der OGewV, An-lage 9, Pkt. 1.4. die beste verfügbare Technik (BVT) anerkannt, die den Anforderungen der Bestimmungsgrenze am ehesten nahekommt und keine übermäßigen Kosten ver-ursacht, also Kosten verursacht die auf dem Niveau eines Standardverfahrens liegen. Der Eignungsnachweis (Eigenerklärung des Bieters) zur BVT ist durch vergleichbare Re-ferenzen zu erbringen. Zur Anwendbarkeit der Ausnahmeregelung werden auf dem Eig-nungsnachweis zusätzlich folgende Angaben gefordert:
- Bezeichnung Chemischer Parameter
- Benennung des üblicherweise eingesetzten Standard-Analysenverfahrens / DIN-Verfahrens mit Angabe der Messmethodik und Bestimmungsgrenze
- Bezeichnung der BVT mit Angabe zur Bestimmungsgrenze und Messunsi-cherheit
- Referenzprojekt oder Zertifikat eines Ringversuches, nicht älter als 2 Jahre.
Hinweis zur Eignungsprüfung und Wertung: DIN-Verfahren sind bei gleichen Bestimmungs-grenzen und Angebotssummen zu bevorzugen. Die BVT, mit der die geringere Bestimmungs-grenze erreicht wird, ist bei gleichen Angebotssummen zu bevorzugen.