Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen mindestens 3 wertungsfähige Referenzen angeben, bei der diese als verantwortlicher Vertragspartner mit den Leistungen in den letzten fünf Jahren beauftragt waren (die Leistungen müssen nicht selbst erbracht worden sein). Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft insgesamt mindestens 5 wertungsfähige Referenzen angeben, es müssen keine gemeinsam ausgeführten Re-ferenzprojekte angegeben werden.
Soweit es erforderlich ist, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird die Krankenhaus-Stiftung auch einschlägige Referenzen berücksichtigen, die mehr als fünf bis zehn Jahre zurückliegen bzw. älter sind. Die Bewerber/Bietergemeinschaften können dementsprechend auch ältere Referenzen angeben, soweit solche, die in den letzten fünf Jahren beauftragt wurden, nicht zur Verfügung stehen. Der Beginn der Leistungserbringung darf jedoch nicht vor dem 01.01.2012 liegen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann außerdem mehr als drei wertungsfähige Referenzen einreichen. Es werden jedoch insgesamt max. (die besten) 3 Referenzen der Auswahlentscheidung zu Grunde gelegt. Bei der Ermittlung der besten drei Referenzen und der Prüfung der Einhaltung der Mindestbedingungen werden alle eingereichten Referenzen überprüft.
Zu allen Referenzen müssen die nachfolgend benannten Erklärungen und Angaben, zwingend getätigt und mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden. Sind die nachstehend als Mindestbedingung bezeichneten Angaben nicht eingehalten, wird die Referenz nicht gewertet.
Zwingende Angaben zu den Referenzen:
- Referenzbezeichnung (mit Abgabe des Teilnahmeantrags muss noch kein Auftraggeber und Ansprechpartner benannt werden)
- Angabe, ob die Referenzleistungen für einen Krankenhausneubau/-umbau er-bracht wurden (keine Mindestbedingung),
- Leistungsbereich nach HOAI: Objektplanung (Mindestbedingung für jede Refe-renz),
- Honorarzone gleich/größer als IV (Mindestbedingung für jede Referenz) ,
- Monat und Jahr des Beginns der Leistungserbringung; Beginn der Leistungserbringung grundsätzlich nicht vor dem 01.01.2017 (wie zuvor dargestellt, sind ausnahmsweise auch ältere Referenzen (ab 01.01.2012) zulässig) und nicht nach dem 31.12.2021 (Mindestbedingung für jede Referenz),
- erbrachte Leistungsphasen aus den Leistungsphasen 2 bis 9 des Leistungsbildes Objektplanung gem. §§ 33, 34 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 10 (keine Mindestbedingung),
- ob „Bauen/Leistungserbringung“ als Neubau erfolgte (keine Mindestbedingung)
- ob „Bauen/Leistungserbringung“ im laufenden Betrieb erfolgte (keine Mindestbedingung),
- ob Bauen in Rheinland-Pfalz (Kontakt zu Behörden) erfolgte
- ob es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelte (keine Mindestbedingung).
Auch die Angaben, die keine Mindestbedingung betreffen, sind - wie gesagt - zwingend gefordert und mit dem Teilnahmeantrag zu tätigen. Soweit die abgefragten Angaben, die keine Mindestbedingung betreffen, bei einer Referenz nicht erbracht wurden, betrifft dies nicht die Wertungsfähigkeit der Referenzleistung. Im Rahmen der Bewertung der Referenzleistung können dann jedoch keine oder zumindest weniger Punkte zuerkannt werden (vgl. Ziffer IV.), was zur Folge haben kann, dass dem Bewerber die weitere Teilnahme an dem Vergabeverfahren verwehrt ist.