Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von drei Jahren zur Etablierung eines digitalen Entlass- und Überleitungsmanagement.
Die Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und danach durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des (Kartell-) Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB ohnehin an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden.
Dementsprechend ist vorliegend beabsichtigt, die in den Vergabeunterlagen bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der Auftraggeber zu beschaffen, die in Vertragsanlage 3 aufgeführt sind. Diese werden auf der Seite des Auftraggebers Rahmenvereinbarungspartner.
Krankenhäuser sind verpflichtet, ein Entlassmanagement in die Anschlussversorgung zu gewährleisten. Das digitale Entlass- und Überleitungsmanagement soll vor allem die Mitarbeiter im Krankenhaus entlasten, die die Anschlussversorgung/ Anschlussheilbehandlung organisieren.
Ebenso soll der strukturierte und digitale Datenaustausch mit den nachgelagerten Leistungserbringern umgesetzt werden. Der Übergang von der Krankenhausversorgung in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung ist eine besonders kritische Phase in der adäquaten Versorgung für die betroffenen Patienten.
Dabei sind insbesondere folgende Muss-Kriterien zu erfüllen:
• Strukturierter Datenaustausch:
Es wird ein strukturierter Datenaustausch zwischen Leistungserbringern sowie die Bereitstellung von Dokumenten an nachgelagerte Leistungserbringer ermöglicht. Neben den klassischen Stammdaten betrifft dies z.B. Medikamenteneinnahmen, Hinweise zur Ernährung, Unverträglichkeiten, Allergien, Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit, notwendige Kontrolluntersuchungen, Ansprechpartner bei Komplikationen oder pflegerische Fragen, etc. Der Datenaustausch und die Dokumentenübermittlung müssen auf Basis anerkannter Standards erfolgen. Hierdurch wird ein effizienter Überleitungsprozess erwartet.
• Melde- und Suchsystem für nachgelagerte Prozesse:
Mitarbeitern im Krankenhaus müssen innerhalb eines Netzwerkes von ambulanten und stationären Pflege- oder Rehabilitationsanbietern den Versorgungsbedarf ihrer Patienten melden können. Weiterhin müssen sie innerhalb eines Netzwerkes zeitnahe Rückmeldungen hinsichtlich passender freier Kapazitäten empfangen können und weiterführende Schritte digital einleiten können. Hier ist vor allem eine Reservierung der freien Kapazitäten gemeint, die nach Rücksprache mit dem Patienten fest gebucht werden kann.
Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Anbindung Nachsorge (Digitales Entlass-und Überleitungsmanagement)
2022003893
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von drei Jahren zur Etablierung eines digitalen Entlass- und...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von drei Jahren zur Etablierung eines digitalen Entlass- und Überleitungsmanagement.
Die Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und danach durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des (Kartell-) Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB ohnehin an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden.
Dementsprechend ist vorliegend beabsichtigt, die in den Vergabeunterlagen bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der Auftraggeber zu beschaffen, die in Vertragsanlage 3 aufgeführt sind. Diese werden auf der Seite des Auftraggebers Rahmenvereinbarungspartner.
Krankenhäuser sind verpflichtet, ein Entlassmanagement in die Anschlussversorgung zu gewährleisten. Das digitale Entlass- und Überleitungsmanagement soll vor allem die Mitarbeiter im Krankenhaus entlasten, die die Anschlussversorgung/ Anschlussheilbehandlung organisieren.
Ebenso soll der strukturierte und digitale Datenaustausch mit den nachgelagerten Leistungserbringern umgesetzt werden. Der Übergang von der Krankenhausversorgung in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung ist eine besonders kritische Phase in der adäquaten Versorgung für die betroffenen Patienten.
Dabei sind insbesondere folgende Muss-Kriterien zu erfüllen:
• Strukturierter Datenaustausch:
Es wird ein strukturierter Datenaustausch zwischen Leistungserbringern sowie die Bereitstellung von Dokumenten an nachgelagerte Leistungserbringer ermöglicht. Neben den klassischen Stammdaten betrifft dies z.B. Medikamenteneinnahmen, Hinweise zur Ernährung, Unverträglichkeiten, Allergien, Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit, notwendige Kontrolluntersuchungen, Ansprechpartner bei Komplikationen oder pflegerische Fragen, etc. Der Datenaustausch und die Dokumentenübermittlung müssen auf Basis anerkannter Standards erfolgen. Hierdurch wird ein effizienter Überleitungsprozess erwartet.
• Melde- und Suchsystem für nachgelagerte Prozesse:
Mitarbeitern im Krankenhaus müssen innerhalb eines Netzwerkes von ambulanten und stationären Pflege- oder Rehabilitationsanbietern den Versorgungsbedarf ihrer Patienten melden können. Weiterhin müssen sie innerhalb eines Netzwerkes zeitnahe Rückmeldungen hinsichtlich passender freier Kapazitäten empfangen können und weiterführende Schritte digital einleiten können. Hier ist vor allem eine Reservierung der freien Kapazitäten gemeint, die nach Rücksprache mit dem Patienten fest gebucht werden kann.
Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Branchenspezifisches Softwarepaket📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Medizinsoftwarepaket📦
Ort der Leistung: Koblenz, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Der Ausführungsort ist jeweils bei der Klinik, die den Einzelabruf aus der Rahmenvereinbarung tätigt. Die einzelnen Adressen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Der Ausführungsort ist jeweils bei der Klinik, die den Einzelabruf aus der Rahmenvereinbarung tätigt. Die einzelnen Adressen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
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Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von drei Jahren zur Etablierung eines digitalen Entlass- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von drei Jahren zur Etablierung eines digitalen Entlass- und Überleitungsmanagement.
Die Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und danach durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des (Kartell-) Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB ohnehin an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden.
Dementsprechend ist vorliegend beabsichtigt, die in den Vergabeunterlagen bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der Auftraggeber zu beschaffen, die in Vertragsanlage 3 aufgeführt sind. Diese werden auf der Seite des Auftraggebers Rahmenvereinbarungspartner.
Krankenhäuser sind verpflichtet, ein Entlassmanagement in die Anschlussversorgung zu gewährleisten. Das digitale Entlass- und Überleitungsmanagement soll vor allem die Mitarbeiter im Krankenhaus entlasten, die die Anschlussversorgung/ Anschlussheilbehandlung organisieren.
Die vom Bieter umzusetzenden Muss-Kriterien aus dem FTB 2 KHZG stellen sich aus Sicht der Sana wie folgt dar:
- Mitarbeitern im Krankenhaus müssen innerhalb eines Netzwerkes von ambulanten und stationären Pflege- oder Rehabilitationsanbietern den Versorgungsbedarf ihrer Patienten melden können. Hierzu gehört auch der komplette Genehmigungsprozess mit den Krankenkassen und eventuelle Auswahlprozesse durch die Patienten.
- Weiterhin müssen sie innerhalb eines Netzwerkes zeitnahe Rückmeldungen hinsichtlich passender freier Kapazitäten empfangen können und weiterführende Schritte digital einleiten können. Hier ist vor allem eine Reservierung der freien Kapazitäten gemeint, die nach Rücksprache mit dem Patienten fest gebucht werden kann.
Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Eintragung in das Berufs-/Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
(vorzulegen von Einzelbewerber,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Eintragung in das Berufs-/Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
(vorzulegen von Einzelbewerber, Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied).
Erklärung über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister mit Angabe der Registernummer und des Amtsgerichts nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV).
oder: Eine Pflicht zu Eintragung im Berufs-/Handelsregister besteht nicht, es kann aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachgewiesen werden.
Falls die Bewerbung/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird zur Bestätigung eine Erklärung auf gesondertes Verlangen vorgelegt:
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
(vorzulegen von Einzelbewerber, Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied).
Erklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Falls die Bewerbung/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers vorgelegt.
Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers
(vorzulegen von Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaft insgesamt)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“III. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung zum Nettojahresgesamtumsatz, einschließlich eines bestimmten Nettojahresumsatz in dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
III. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung zum Nettojahresgesamtumsatz, einschließlich eines bestimmten Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (es wird auf die Definition der vergleichbaren Leistungen bei den Referenzen verwiesen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
(vorzulegen von Einzelbewerber, Bewerbergemeinschaft insgesamt)
Falls die Bewerbung/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Betätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorgelegt.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) (Ausschlusskriterium)
(vorzulegen von Einzelbewerber, Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied)
Erklärung, dass das Unternehmen im Auftragsfalle verpflichtet ist, für die Lasten aus dem abzuschließenden Vertrag entstehenden Haftungen eine Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen abzuschließen und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen.
Abgedeckte Mindestsummen pro Schadensfall wenigstens:
− Personenschäden 10.000.000,00 Euro
− Sach- und Umweltschäden 10.000.000,00 Euro
− Produkthaftpflicht 10.000.000,00 Euro
− Vermögensschäden 10.000.000,00 Euro
jeweils p.a. und jeweils zweifach maximiert.
Falls die Bewerbung/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen eine Kopie der Versicherungspolice eingereicht.
Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied einen Nachweis über den Bestand/Abschluss der geforderten Versicherungen sowie deren Mindestdeckungssummen erbringen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“IV. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angaben geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
IV. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angaben geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. (Ausschlusskriterium)
(vorzulegen von Einzelbewerber, Bewerbergemeinschaft insgesamt)
Erklärung, dass in den letzten drei Geschäftsjahren in mindestens drei Fällen Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung (in Art und Umfang) vergleichbar sind §122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV.
Jede der drei Referenzen muss die Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen.
Als in den letzten drei Jahren erbracht gelten Leistungen, die in diesem Zeitraum beendet, durchgeführt oder begonnen wurden. Sofern innerhalb der letzten drei Jahre mit der Leistung begonnen wurde, muss zumindest die Hälfte der Leistungen zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Erklärung erbracht worden sein.
Die entsprechenden Angaben sind in der Anlage 2.2 „Erklärung Referenzen“ einzutragen.
- Es sind mindestens drei Referenzen (mit Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer, Art des Referenzgebers) anzugeben.
- Die Referenzen müssen in Art und Rechnungswert mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sein.
- Eine Vergleichbarkeit liegt vor bei Etablierung und Einsatz eines digitalen Entlass- und Überleitungsmanagement in Kliniken mit mindestens 400 Betten
- Es ist der Zeitraum der erbrachten Leistung, der Auftragswert des Referenzauftrags in EUR netto sowie die Art des Referenzgebers (öffentlicher oder privater AG) anzugeben.
- Erforderlich sind zudem eine Kurzbeschreibung des Referenzprojekts, eine ausführliche Projektbeschreibung der im Rahmen der Referenzleistungen erbrachten Leistungen, Angaben zur Dauer der Einführung des Projektes, die Darstellung der Vergleichbarkeit zum Projekt der Vergabestelle, die Darstellung der Prozess- und Infrastrukturumgeben im Referenzhaus sowie Angaben zur Anzahl der Vermittlungstätigkeit im Referenzhaus pro Jahr.
- Ein nachträglicher Austausch der genannten Referenzen durch andere Referenzen ist nicht zulässig.
Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.
Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder insgesamt die geforderten drei Referenzen erbringen.
Angaben/Nachweise zur Qualitätssicherung (Ausschlusskriterium)
(vorzulegen von Einzelbewerber, Bewerbergemeinschaft insgesamt)
Erklärung, dass das Unternehmen gem. DIN EN ISO 27001 (oder gleichwertig) zertifiziert ist.
Die Nachweise sind dem Teilnahmeantrag beifügt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Auftrags,-Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-09-13
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-12-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Angabe über Ausschlussgründe
Erklärung, dass für die Unternehmen keine Ausschlussgründe vorliegen, die die...”
I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Angabe über Ausschlussgründe
Erklärung, dass für die Unternehmen keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht
• gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurden.
Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Angaben zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Ausschlusskriterium)
(vorzulegen von Einzelbewerber, Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied)
Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten zuzurechnen ist, wegen eines im Folgenden genannten Straftatbestandes oder wegen mehrerer dieser Straftatbestände rechtskräftig verurteilt ist:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Ausschlusskriterium)
(vorzulegen von Einzelbewerber, Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied)
Erklärung, dass keine der nachfolgenden fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs.1 Nr.1, Nr.3 – 9 GWB in Bezug auf eine Person oder das Unternehmen vorliegen. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor, wenn
a) das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
b) das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
c) der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
d) ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
e) eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
f) das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
g) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
h) das Unternehmen
a. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Angaben zu Maßnahmen zur Selbstreinigung (sofern zutreffend)
(vorzulegen von Einzelbewerber, Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied)
Erklärung, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB vorgenommen werden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wird.
Die durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen sind auf gesonderter Anlage zu erläutern (ggf. unter Beifügung entsprechender Nachweise) und diese Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag und sofern kein Teilnahmewettbewerb erfolgt mit dem Angebot vorzulegen.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
(vorzulegen von Einzelbewerber, Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied)
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wird.
Falls das Angebot/ der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorgelegt.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
(vorzulegen von Einzelbewerber, Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied)
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Oder: Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird dieser vorgelegt.
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorgelegt.
Erklärung Russland-Sanktion (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022) (Ausschlusskriterium)
(vorzulegen von Einzelbewerber, Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied)
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich folgende Erklärung einzureichen:
• Erklärung Tarif- und Mindestlohn (Ausschlusskriterium)
• Erklärung Antikorruption (Ausschlusskriterium)
Jeweils vorzulegen von Einzelbewerber, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied)
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstrasse 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994📞
Fax: +49 6815013506 📠
URL: www.vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Weitere Angaben Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Weitere Angaben Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4). Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: www.vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 🌏
Quelle: OJS 2022/S 156-447159 (2022-08-11)
Ergänzende Angaben (2022-09-07)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 156-447159
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Alter Wert
Text:
“III. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung zum Nettojahresgesamtumsatz, einschließlich eines bestimmten Nettojahresumsatz in dem...”
Text
III. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung zum Nettojahresgesamtumsatz, einschließlich eines bestimmten Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (es wird auf die Definition der vergleichbaren Leistungen bei den Referenzen verwiesen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
(vorzulegen von Einzelbewerber, Bewerbergemeinschaft insgesamt)
Falls die Bewerbung/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Betätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorgelegt.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) (Ausschlusskriterium)
(vorzulegen von Einzelbewerber, Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied)
Erklärung, dass das Unternehmen im Auftragsfalle verpflichtet ist, für die Lasten aus dem abzuschließenden Vertrag entstehenden Haftungen eine Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen abzuschließen und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen.
Abgedeckte Mindestsummen pro Schadensfall wenigstens:
− Personenschäden 10.000.000,00 Euro
− Sach- und Umweltschäden 10.000.000,00 Euro
− Produkthaftpflicht 10.000.000,00 Euro
− Vermögensschäden 10.000.000,00 Euro
jeweils p.a. und jeweils zweifach maximiert.
Falls die Bewerbung/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen eine Kopie der Versicherungspolice eingereicht.
Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied einen Nachweis über den Bestand/Abschluss der geforderten Versicherungen sowie deren Mindestdeckungssummen erbringen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“III. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung zum Nettojahresgesamtumsatz, einschließlich eines bestimmten Nettojahresumsatz in dem...”
Text
III. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung zum Nettojahresgesamtumsatz, einschließlich eines bestimmten Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (es wird auf die Definition der vergleichbaren Leistungen bei den Referenzen verwiesen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
(vorzulegen von Einzelbewerber, Bewerbergemeinschaft insgesamt)
Falls die Bewerbung/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Betätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorgelegt.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) (Ausschlusskriterium)
(vorzulegen von Einzelbewerber, Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied)
Erklärung, dass das Unternehmen im Auftragsfalle verpflichtet ist, für die Lasten aus dem abzuschließenden Vertrag entstehenden Haftungen eine Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen abzuschließen und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen.
Abgedeckte Mindestsummen pro Schadensfall wenigstens:
− Personenschäden 5.000.000,00 Euro
− Sach- und Umweltschäden 5.000.000,00 Euro
− Produkthaftpflicht 5.000.000,00 Euro
− Vermögensschäden 5.000.000,00 Euro
jeweils p.a. und jeweils zweifach maximiert.
Falls die Bewerbung/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen eine Kopie der Versicherungspolice eingereicht.
Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied einen Nachweis über den Bestand/Abschluss der geforderten Versicherungen sowie deren Mindestdeckungssummen erbringen.
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Quelle: OJS 2022/S 175-495573 (2022-09-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 959 500 💰
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 %
Preis (Gewichtung): 40 %
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 156-447159
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Anbindung Nachsorge (Digitales Entlass-und Überleitungsmanagement)
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-01-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Recare Deutschland GmbH
Postanschrift: Alt-Moabit 103
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 959500
Höchstes Angebot: 959500
Quelle: OJS 2023/S 006-014082 (2023-01-04)