Anbindung Nachsorge (Digitales Entlass-und Überleitungsmanagement)

Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von drei Jahren zur Etablierung eines digitalen Entlass- und Überleitungsmanagement.
Die Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und danach durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des (Kartell-) Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB ohnehin an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden.
Dementsprechend ist vorliegend beabsichtigt, die in den Vergabeunterlagen bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der Auftraggeber zu beschaffen, die in Vertragsanlage 3 aufgeführt sind. Diese werden auf der Seite des Auftraggebers Rahmenvereinbarungspartner.
Krankenhäuser sind verpflichtet, ein Entlassmanagement in die Anschlussversorgung zu gewährleisten. Das digitale Entlass- und Überleitungsmanagement soll vor allem die Mitarbeiter im Krankenhaus entlasten, die die Anschlussversorgung/ Anschlussheilbehandlung organisieren.
Ebenso soll der strukturierte und digitale Datenaustausch mit den nachgelagerten Leistungserbringern umgesetzt werden. Der Übergang von der Krankenhausversorgung in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung ist eine besonders kritische Phase in der adäquaten Versorgung für die betroffenen Patienten.
Dabei sind insbesondere folgende Muss-Kriterien zu erfüllen:
• Strukturierter Datenaustausch:
Es wird ein strukturierter Datenaustausch zwischen Leistungserbringern sowie die Bereitstellung von Dokumenten an nachgelagerte Leistungserbringer ermöglicht. Neben den klassischen Stammdaten betrifft dies z.B. Medikamenteneinnahmen, Hinweise zur Ernährung, Unverträglichkeiten, Allergien, Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit, notwendige Kontrolluntersuchungen, Ansprechpartner bei Komplikationen oder pflegerische Fragen, etc. Der Datenaustausch und die Dokumentenübermittlung müssen auf Basis anerkannter Standards erfolgen. Hierdurch wird ein effizienter Überleitungsprozess erwartet.
• Melde- und Suchsystem für nachgelagerte Prozesse:
Mitarbeitern im Krankenhaus müssen innerhalb eines Netzwerkes von ambulanten und stationären Pflege- oder Rehabilitationsanbietern den Versorgungsbedarf ihrer Patienten melden können. Weiterhin müssen sie innerhalb eines Netzwerkes zeitnahe Rückmeldungen hinsichtlich passender freier Kapazitäten empfangen können und weiterführende Schritte digital einleiten können. Hier ist vor allem eine Reservierung der freien Kapazitäten gemeint, die nach Rücksprache mit dem Patienten fest gebucht werden kann.
Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-09-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-08-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-08-11 Auftragsbekanntmachung
2022-09-07 Ergänzende Angaben
2023-01-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2022-08-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: 2022003893
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von drei Jahren zur Etablierung eines digitalen Entlass- und Überleitungsmanagement. Die Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und danach durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des (Kartell-) Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB ohnehin an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. Dementsprechend ist vorliegend beabsichtigt, die in den Vergabeunterlagen bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der Auftraggeber zu beschaffen, die in Vertragsanlage 3 aufgeführt sind. Diese werden auf der Seite des Auftraggebers Rahmenvereinbarungspartner. Krankenhäuser sind verpflichtet, ein Entlassmanagement in die Anschlussversorgung zu gewährleisten. Das digitale Entlass- und Überleitungsmanagement soll vor allem die Mitarbeiter im Krankenhaus entlasten, die die Anschlussversorgung/ Anschlussheilbehandlung organisieren. Ebenso soll der strukturierte und digitale Datenaustausch mit den nachgelagerten Leistungserbringern umgesetzt werden. Der Übergang von der Krankenhausversorgung in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung ist eine besonders kritische Phase in der adäquaten Versorgung für die betroffenen Patienten. Dabei sind insbesondere folgende Muss-Kriterien zu erfüllen: • Strukturierter Datenaustausch: Es wird ein strukturierter Datenaustausch zwischen Leistungserbringern sowie die Bereitstellung von Dokumenten an nachgelagerte Leistungserbringer ermöglicht. Neben den klassischen Stammdaten betrifft dies z.B. Medikamenteneinnahmen, Hinweise zur Ernährung, Unverträglichkeiten, Allergien, Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit, notwendige Kontrolluntersuchungen, Ansprechpartner bei Komplikationen oder pflegerische Fragen, etc. Der Datenaustausch und die Dokumentenübermittlung müssen auf Basis anerkannter Standards erfolgen. Hierdurch wird ein effizienter Überleitungsprozess erwartet. • Melde- und Suchsystem für nachgelagerte Prozesse: Mitarbeitern im Krankenhaus müssen innerhalb eines Netzwerkes von ambulanten und stationären Pflege- oder Rehabilitationsanbietern den Versorgungsbedarf ihrer Patienten melden können. Weiterhin müssen sie innerhalb eines Netzwerkes zeitnahe Rückmeldungen hinsichtlich passender freier Kapazitäten empfangen können und weiterführende Schritte digital einleiten können. Hier ist vor allem eine Reservierung der freien Kapazitäten gemeint, die nach Rücksprache mit dem Patienten fest gebucht werden kann. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Branchenspezifisches Softwarepaket 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Koblenz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH
Postanschrift: Koblenzer Straße 115-155
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.gk.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@sana.de 📧
Telefon: +49 2614990 📞
Fax: +49 2614992000 📠
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/376400ac-4ebf-4d59-bfee-6a5c764484a4 🌏
URL der Teilnahme: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/376400ac-4ebf-4d59-bfee-6a5c764484a4 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-08-11 📅
Einreichungsfrist: 2022-09-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-08-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 156-447159
ABl. S-Ausgabe: 156
Zusätzliche Informationen
I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Angabe über Ausschlussgründe Erklärung, dass für die Unternehmen keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht • gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurden. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Angaben zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Ausschlusskriterium) (vorzulegen von Einzelbewerber, Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied) Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten zuzurechnen ist, wegen eines im Folgenden genannten Straftatbestandes oder wegen mehrerer dieser Straftatbestände rechtskräftig verurteilt ist: a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Ausschlusskriterium) (vorzulegen von Einzelbewerber, Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied) Erklärung, dass keine der nachfolgenden fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs.1 Nr.1, Nr.3 – 9 GWB in Bezug auf eine Person oder das Unternehmen vorliegen. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor, wenn a) das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, b) das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, c) der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, d) ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, e) eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, f) das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, g) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder h) das Unternehmen a. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Angaben zu Maßnahmen zur Selbstreinigung (sofern zutreffend) (vorzulegen von Einzelbewerber, Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied) Erklärung, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB vorgenommen werden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wird. Die durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen sind auf gesonderter Anlage zu erläutern (ggf. unter Beifügung entsprechender Nachweise) und diese Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag und sofern kein Teilnahmewettbewerb erfolgt mit dem Angebot vorzulegen. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (vorzulegen von Einzelbewerber, Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied) Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wird. Falls das Angebot/ der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorgelegt. Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (vorzulegen von Einzelbewerber, Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Oder: Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird dieser vorgelegt. Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorgelegt. Erklärung Russland-Sanktion (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022) (Ausschlusskriterium) (vorzulegen von Einzelbewerber, Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied) Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich folgende Erklärung einzureichen: • Erklärung Tarif- und Mindestlohn (Ausschlusskriterium) • Erklärung Antikorruption (Ausschlusskriterium) Jeweils vorzulegen von Einzelbewerber, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied)
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von drei Jahren zur Etablierung eines digitalen Entlass- und Überleitungsmanagement.
Die Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und danach durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des (Kartell-) Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB ohnehin an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden.
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Dementsprechend ist vorliegend beabsichtigt, die in den Vergabeunterlagen bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung der Auftraggeber zu beschaffen, die in Vertragsanlage 3 aufgeführt sind. Diese werden auf der Seite des Auftraggebers Rahmenvereinbarungspartner.
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Krankenhäuser sind verpflichtet, ein Entlassmanagement in die Anschlussversorgung zu gewährleisten. Das digitale Entlass- und Überleitungsmanagement soll vor allem die Mitarbeiter im Krankenhaus entlasten, die die Anschlussversorgung/ Anschlussheilbehandlung organisieren.
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Ebenso soll der strukturierte und digitale Datenaustausch mit den nachgelagerten Leistungserbringern umgesetzt werden. Der Übergang von der Krankenhausversorgung in eine weitergehende medizinische, rehabilitative oder pflegerische Versorgung ist eine besonders kritische Phase in der adäquaten Versorgung für die betroffenen Patienten.
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Dabei sind insbesondere folgende Muss-Kriterien zu erfüllen:
• Strukturierter Datenaustausch:
Es wird ein strukturierter Datenaustausch zwischen Leistungserbringern sowie die Bereitstellung von Dokumenten an nachgelagerte Leistungserbringer ermöglicht. Neben den klassischen Stammdaten betrifft dies z.B. Medikamenteneinnahmen, Hinweise zur Ernährung, Unverträglichkeiten, Allergien, Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit, notwendige Kontrolluntersuchungen, Ansprechpartner bei Komplikationen oder pflegerische Fragen, etc. Der Datenaustausch und die Dokumentenübermittlung müssen auf Basis anerkannter Standards erfolgen. Hierdurch wird ein effizienter Überleitungsprozess erwartet.
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• Melde- und Suchsystem für nachgelagerte Prozesse:
Mitarbeitern im Krankenhaus müssen innerhalb eines Netzwerkes von ambulanten und stationären Pflege- oder Rehabilitationsanbietern den Versorgungsbedarf ihrer Patienten melden können. Weiterhin müssen sie innerhalb eines Netzwerkes zeitnahe Rückmeldungen hinsichtlich passender freier Kapazitäten empfangen können und weiterführende Schritte digital einleiten können. Hier ist vor allem eine Reservierung der freien Kapazitäten gemeint, die nach Rücksprache mit dem Patienten fest gebucht werden kann.
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Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
Die vom Bieter umzusetzenden Muss-Kriterien aus dem FTB 2 KHZG stellen sich aus Sicht der Sana wie folgt dar:
- Mitarbeitern im Krankenhaus müssen innerhalb eines Netzwerkes von ambulanten und stationären Pflege- oder Rehabilitationsanbietern den Versorgungsbedarf ihrer Patienten melden können. Hierzu gehört auch der komplette Genehmigungsprozess mit den Krankenkassen und eventuelle Auswahlprozesse durch die Patienten.
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- Weiterhin müssen sie innerhalb eines Netzwerkes zeitnahe Rückmeldungen hinsichtlich passender freier Kapazitäten empfangen können und weiterführende Schritte digital einleiten können. Hier ist vor allem eine Reservierung der freien Kapazitäten gemeint, die nach Rücksprache mit dem Patienten fest gebucht werden kann.
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Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Dauer: 36 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Der Ausführungsort ist jeweils bei der Klinik, die den Einzelabruf aus der Rahmenvereinbarung tätigt. Die einzelnen Adressen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Eintragung in das Berufs-/Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
(vorzulegen von Einzelbewerber, Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied).
Erklärung über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister mit Angabe der Registernummer und des Amtsgerichts nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV).
oder: Eine Pflicht zu Eintragung im Berufs-/Handelsregister besteht nicht, es kann aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachgewiesen werden.
Falls die Bewerbung/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird zur Bestätigung eine Erklärung auf gesondertes Verlangen vorgelegt:
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Erklärung über die Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Falls die Bewerbung/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers vorgelegt.
Nur auf gesonderte Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers
(vorzulegen von Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaft insgesamt)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung zum Nettojahresgesamtumsatz, einschließlich eines bestimmten Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (es wird auf die Definition der vergleichbaren Leistungen bei den Referenzen verwiesen) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
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(vorzulegen von Einzelbewerber, Bewerbergemeinschaft insgesamt)
Falls die Bewerbung/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Betätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorgelegt.
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Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe (§ 122 Abs. 2 Nr. 2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV) (Ausschlusskriterium)
(vorzulegen von Einzelbewerber, Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied)
Erklärung, dass das Unternehmen im Auftragsfalle verpflichtet ist, für die Lasten aus dem abzuschließenden Vertrag entstehenden Haftungen eine Haftpflichtversicherung mit ausreichenden Deckungssummen abzuschließen und gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich nach Zuschlagserteilung nachzuweisen.
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Abgedeckte Mindestsummen pro Schadensfall wenigstens:
− Personenschäden 10.000.000,00 Euro
− Sach- und Umweltschäden 10.000.000,00 Euro
− Produkthaftpflicht 10.000.000,00 Euro
− Vermögensschäden 10.000.000,00 Euro
jeweils p.a. und jeweils zweifach maximiert.
Falls die Bewerbung/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen eine Kopie der Versicherungspolice eingereicht.
Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied einen Nachweis über den Bestand/Abschluss der geforderten Versicherungen sowie deren Mindestdeckungssummen erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
IV. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Angaben geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. (Ausschlusskriterium)
(vorzulegen von Einzelbewerber, Bewerbergemeinschaft insgesamt)
Erklärung, dass in den letzten drei Geschäftsjahren in mindestens drei Fällen Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung (in Art und Umfang) vergleichbar sind §122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV.
Jede der drei Referenzen muss die Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen.
Als in den letzten drei Jahren erbracht gelten Leistungen, die in diesem Zeitraum beendet, durchgeführt oder begonnen wurden. Sofern innerhalb der letzten drei Jahre mit der Leistung begonnen wurde, muss zumindest die Hälfte der Leistungen zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Erklärung erbracht worden sein.
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Die entsprechenden Angaben sind in der Anlage 2.2 „Erklärung Referenzen“ einzutragen.
- Es sind mindestens drei Referenzen (mit Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer, Art des Referenzgebers) anzugeben.
- Die Referenzen müssen in Art und Rechnungswert mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sein.
- Eine Vergleichbarkeit liegt vor bei Etablierung und Einsatz eines digitalen Entlass- und Überleitungsmanagement in Kliniken mit mindestens 400 Betten
- Es ist der Zeitraum der erbrachten Leistung, der Auftragswert des Referenzauftrags in EUR netto sowie die Art des Referenzgebers (öffentlicher oder privater AG) anzugeben.
- Erforderlich sind zudem eine Kurzbeschreibung des Referenzprojekts, eine ausführliche Projektbeschreibung der im Rahmen der Referenzleistungen erbrachten Leistungen, Angaben zur Dauer der Einführung des Projektes, die Darstellung der Vergleichbarkeit zum Projekt der Vergabestelle, die Darstellung der Prozess- und Infrastrukturumgeben im Referenzhaus sowie Angaben zur Anzahl der Vermittlungstätigkeit im Referenzhaus pro Jahr.
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- Ein nachträglicher Austausch der genannten Referenzen durch andere Referenzen ist nicht zulässig.
Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.
Bei Bietergemeinschaften müssen die Mitglieder insgesamt die geforderten drei Referenzen erbringen.
Angaben/Nachweise zur Qualitätssicherung (Ausschlusskriterium)
Erklärung, dass das Unternehmen gem. DIN EN ISO 27001 (oder gleichwertig) zertifiziert ist.
Die Nachweise sind dem Teilnahmeantrag beifügt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Auftrags,-Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-12-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regio Kliniken GmbH
Postanschrift: Ramskamp 71-75
Postort: Elmshorn
Land: Pinneberg 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheitseinrichtungen Hameln-Pyrmont/ Sana Klinikum Hameln GmbH
Postanschrift: Saint-Maur-Platz 1
Postort: Hameln
Postleitzahl: 31785
Land: Hameln-Pyrmont 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sana Kliniken Lübeck GmbH
Postanschrift: Kronsforder Allee 71-73
Postort: Lübeck
Postleitzahl: 23560
Land: Lübeck, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sana Klinikum Offenbach GmbH
Postanschrift: Starkenburgring 66
Postort: Offenbach
Postleitzahl: 63069
Land: Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sana Krankenhaus Hürth GmbH
Postanschrift: Krankenhausstr. 42
Postort: Hürth
Postleitzahl: 50354
Land: Rhein-Erft-Kreis 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sana Dreifaltigkeits-Krankenhaus Köln GmbH
Postanschrift: Aachener Str. 445-449
Postort: Köln
Postleitzahl: 50933
Land: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sana Kliniken Duisburg GmbH
Postanschrift: Zu den Rehwiesen 9
Postort: Duisburg
Postleitzahl: 47055
Land: Duisburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sana Klinikum Remscheid GmbH
Postanschrift: Burger Str. 211
Postort: Remscheid
Postleitzahl: 42859
Land: Remscheid, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sana Kliniken Düsseldorf GmbH
Postanschrift: Gräulinger Str. 120
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40625
Land: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sana Krankenhaus Radevormwald gGmbH
Postanschrift: Siepenstr. 33
Postort: Radevormwald
Postleitzahl: 42477
Land: Oberbergischer Kreis 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sana Fabricius Klinik Remscheid GmbH
Postanschrift: Brüderstr. 65
Postleitzahl: 42853
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sana Klinikum Hof GmbH
Postanschrift: Eppenreuther Str. 9
Postort: Hof
Postleitzahl: 95032
Land: Hof, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sana Klinik Pegnitz GmbH
Postanschrift: Langer Berg 12
Postort: Pegnitz
Postleitzahl: 91257
Land: Bayreuth, Landkreis 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sana Kliniken des Landkreises Cham GmbH
Postanschrift: Tiergartenstr. 4
Postort: Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Cham 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Krankenhaus Rummelsberg GmbH
Postanschrift: Rummelsberg 71
Postort: Schwarzenbruck
Postleitzahl: 90592
Land: Nürnberger Land 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sana Klinik München GmbH
Postanschrift: Steinerstr. 3
Postort: München
Postleitzahl: 81369
Land: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sana Herzchirurgie Stuttgart GmbH
Postanschrift: Herdweg 2
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Land: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sana Klinik Bethesda Stuttgart gGmbH
Postanschrift: Hohenheimer Str. 21
Postleitzahl: 70184
Name des öffentlichen Auftraggebers: Karl-Olga-Krankenhaus GmbH
Postanschrift: Hackstr. 61
Postleitzahl: 70190
Name des öffentlichen Auftraggebers: Krankenhaus vom Roten Kreuz Bad Cannstatt GmbH
Postanschrift: Badstr. 35-37
Postleitzahl: 70372
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sana Kliniken Landkreis Biberach GmbH
Postanschrift: Marie-Curie-Str. 4
Postort: Biberach
Postleitzahl: 88400
Land: Biberach 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sana Krankenhaus Rügen GmbH
Postanschrift: Calandstr. 7/8
Postort: Bergen
Postleitzahl: 18528
Land: Vorpommern-Rügen 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sana Herzzentrum Cottbus GmbH
Postanschrift: Leipziger Str. 50
Postort: Cottbus
Postleitzahl: 03048
Land: Cottbus, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sana Hanse-Klinikum Wismar GmbH
Postanschrift: Störtebekerstr. 6
Postort: Wismar
Postleitzahl: 23966
Land: Nordwestmecklenburg 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sana Klinikum Lichtenberg
Postanschrift: Fannigerstr. 32
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10365
Land: Berlin 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sana Krankenhaus Templin
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 24
Postort: Templin
Postleitzahl: 17268
Land: Uckermark 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sana Kliniken Sommerfeld
Postanschrift: Waldhausstraße 44
Postort: Sommerfeld
Postleitzahl: 16766
Land: Oberhavel 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Dahme-Spreewald GmbH
Postanschrift: Köpenicker Str. 29
Postort: Königs Wusterhausen
Postleitzahl: 15711
Land: Dahme-Spreewald 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sana Krankenhaus Bad Doberan GmbH
Postanschrift: Am Waldrand 1
Postort: Hohenfelde
Postleitzahl: 18209
Land: Landkreis Rostock 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sana Krankenhaus Gottesfriede Woltersdorf gGmbH
Postanschrift: Schleusenstr. 50
Postort: Woltersdorf
Postleitzahl: 15569
Land: Oder-Spree 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Lausitzer Seenland Klinikum GmbH
Postanschrift: Maria-Grollmuß-Str. 10
Postort: Hoyerswerde
Postleitzahl: 02977
Land: Bautzen 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Herzzentrum Dresden Universitätsklinik
Postanschrift: Fetscherstr. 76, Haus 68
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01307
Land: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sana Kliniken Leipziger Land GmbH
Postanschrift: Rudolf-Virchow-str. 2
Postort: Borna
Postleitzahl: 04552
Land: Leipzig 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sana Kliniken Niederlausitz gGmbH
Postanschrift: Krankenhausstr. 10
Postort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Oberspreewald-Lausitz 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sana-Kliniken Bad Wildbad GmbH
Postanschrift: König-Karl-Straße 5
Postort: Bad Wildbad
Postleitzahl: 75323
Land: Calw 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitäts- und Rehabilitationskliniken Ulm
Postanschrift: Oberer Eselsberg 45
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89081
Land: Ulm, Stadtkreis 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sana-Klinik am Birkenwald GmbH
Postanschrift: Weiltinger Str. 11
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90449
Land: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreikrankenhaus Freiberg gGmbH
Postanschrift: Donatsring 20
Postort: Freiberg
Postleitzahl: 09599
Land: Mittelsachsen 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikverbund Kempten - Oberallgäu gGmbH
Postanschrift: Robert-Weixler-Str. 50
Postort: Kempten
Postleitzahl: 87439
Land: Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt 🏙️
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Krankenhaus
Kontakt
Internetadresse: www.gk.de 🌏
: https://www.sana.de/regiokliniken 🌏
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E-Mail: ausschreibungen@san.de 📧
Internetadresse: https://www.sana.de/biberach 🌏
: https://www.sana.de/ruegen 🌏
: https://www.sana.de/herzzentrum-cottbus 🌏
: https://www.sana.de/wismar 🌏
: https://www.sana.de/gesundheitszentren-berlin/ueber-uns/sana-berlin-brandenburg-gmbh 🌏
: https://www.sana.de/templin 🌏
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: https://www.klinikum-ds.de/ 🌏
: https://www.sana.de/bad-doberan 🌏
: https://www.sana.de/woltersdorf 🌏
: https://www.seenlandklinikum.de/ 🌏
: https://www.sana.de/herzzentrum-dresden 🌏
: https://www.sana.de/leipzigerland 🌏
: https://www.sana.de/niederlausitz 🌏
: https://www.sana.de/bad-wildbad 🌏
: https://www.apheresezentrum-rku.de 🌏
: https://www.sana.de/nuernberg 🌏
: https://www.kkh-freiberg.com/ 🌏
: https://klinikverbund-allgaeu.de/ 🌏
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/376400ac-4ebf-4d59-bfee-6a5c764484a4 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Angabe über Ausschlussgründe
Erklärung, dass für die Unternehmen keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht
• gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurden.
Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
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Angaben zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB (Ausschlusskriterium)
(vorzulegen von Einzelbewerber, Nachunternehmer, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied)
Erklärung, dass keine Person, deren Verhalten zuzurechnen ist, wegen eines im Folgenden genannten Straftatbestandes oder wegen mehrerer dieser Straftatbestände rechtskräftig verurteilt ist:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
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c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
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Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB (Ausschlusskriterium)
Erklärung, dass keine der nachfolgenden fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 Abs.1 Nr.1, Nr.3 – 9 GWB in Bezug auf eine Person oder das Unternehmen vorliegen. Der Auftraggeber behält sich einen Ausschluss unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vor, wenn
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a) das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
b) das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
c) der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
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d) ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
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e) eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
f) das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
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g) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
h) das Unternehmen
a. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Angaben zu Maßnahmen zur Selbstreinigung (sofern zutreffend)
Erklärung, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB vorgenommen werden, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wird.
Die durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen sind auf gesonderter Anlage zu erläutern (ggf. unter Beifügung entsprechender Nachweise) und diese Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag und sofern kein Teilnahmewettbewerb erfolgt mit dem Angebot vorzulegen.
Mehr anzeigen
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wird.
Falls das Angebot/ der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorgelegt.
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Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Oder: Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird dieser vorgelegt.
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorgelegt.
Erklärung Russland-Sanktion (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022) (Ausschlusskriterium)
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich folgende Erklärung einzureichen:
• Erklärung Tarif- und Mindestlohn (Ausschlusskriterium)
• Erklärung Antikorruption (Ausschlusskriterium)
Jeweils vorzulegen von Einzelbewerber, Bewerbergemeinschaft: von jedem einzelnen Mitglied)

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Stiftsstrasse 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994 📞
Fax: +49 6815013506 📠
Internetadresse: www.vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Weitere Angaben Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4). Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Quelle: OJS 2022/S 156-447159 (2022-08-11)
Ergänzende Angaben (2022-09-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinsoftwarepaket 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 175-495573
Verweist auf Bekanntmachung: 2022/S 156-447159
ABl. S-Ausgabe: 175
Quelle: OJS 2022/S 175-495573 (2022-09-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-01-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 959 500 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 006-014082
ABl. S-Ausgabe: 6

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60 %
Preis (Gewichtung): 40 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-01-04 📅
Name: Recare Deutschland GmbH
Postanschrift: Alt-Moabit 103
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10559
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2023/S 006-014082 (2023-01-04)