Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Anzahl Beschäftigte nach folgenden Personalkategorien (PK):
PK 1 (Projektleitung): Ingenieur mit Hochschulabschluss + mind. 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Leitung von einschlägigen Projekten.
PK 2: Ingenieure mit Hochschullabschluss + mind. 5 Jahren einschlägiger Berufserfahrung.
PK 3: Ingenieure oder technisches Fachpersonal + mind. 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung.
PK 4: Mitarbeiter mit Hochschulabschluss + mind. 3 Jahren Berufserfahrung im Bereich Qualitäts- und Projektmanagement einschlägiger Projekte.
Zu einschlägiger Berufserfahrung bzw. Projekten gehören alle Tätigkeiten, auf die sich auf die Referenzkategorien (vgl. unten unter "Referenzen“) beziehen.
[Nachweis: Eigenerklärung Formblatt Los2_11].
b) Zertifizierung gemäß ISO 14001 oder gleichwertige Zertifizierung oder - bei Vorliegen der Voraussetzungen in Anlehnung an § 49 Abs. 2 S. 3 VgV - Nachweis über gleichwertige Umweltmanagementmaßnahmen.
[Nachweis: Vorlage Zertifikat oder Eigenerklärung über Erfüllung der Voraussetzungen des § 49 Abs. 2 Satz 3 VgV sowie Vorlage von Dokumenten zum Nachweis über Vorhandensein gleichwertiger Umweltmanagementmaßnahmen und Erläuterung der Gleichwertigkeit].
c) Zertifizierung gemäß ISO 50001 oder gleichwertige Zertifizierung oder - bei Vorliegen der Voraussetzungen in Anlehnung an § 49 Abs. 1 S. 3 VgV - Nachweis über gleichwertige Maßnahmen/Systeme.
[Nachweis: Vorlage Zertifikat oder Eigenerklärung über Erfüllung der Voraussetzungen des § 49 Abs. 1 Satz 3 VgV sowie Vorlage von Dokumenten zum Nachweis über Vorhandensein gleichwertiger Maßnahmen/Systeme und Erläuterung der Gleichwertigkeit].
d) Wenn eine bestehende Zertifizierung nach ISO 14001 nicht nachgewiesen wird: weitere Eigenerklärung, dass im Falle der Beauftragung ein Umweltmanagementsystem i.S.v. Ziff. 7 des Annex 6.2 HPA eingeführt wird und man sich entsprechend den dortigen Vorgaben zertifizieren lässt.
e) Referenzen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen seit dem 1.1.2016; die Referenz muss mind. eine der Referenzkategorien (RK) abdecken:
- RK 1: Erzeugung von Wasserstoff (kein Farbbezug, d.h. die Referenzkategorie ist nicht auf die Erzeugung von grünem Wasserstoff beschränkt) in vergleichbarer Größenordnung. Die Vergleichbarkeit setzt voraus, dass innerhalb des maßgeblichen Zeitraums (1.1.2016 bis heute) in mindestens 3 Jahren die Schwelle von 5.000 t/a erzeugtem Wasserstoff erreicht oder überschritten worden ist.
- RK 2: Lieferung bzw. Erzeugung von grünem Strom (PPA, d.h. Stromliefervertrag, oder Selbsterzeugung bzw. Direktbezug). Die Vergleichbarkeit setzt voraus, dass innerhalb des maßgeblichen Zeitraums (1.1.2016 bis heute) in mindestens 3 Jahren die Schwelle von 100 GWh/a erreicht oder überschritten worden ist.
- RK 3: Bau von großtechnischen Anlagen für die Erzeugung von Wasserstoff, Wasserstoffderivaten (synthetisches Methan, Ammoniak, LOHCs, Methanol, Synfuels) oder technisch/chemisch vergleichbare Produkte. Von einer „großtechnischen Anlage“ ist auszugehen, wenn die Anlage eine Kapazität von 5.000 t/a oder mehr hat
- RK 4: Betrieb von großtechnischen Anlagen im Sinne der RK3.
- RK 5: vergleichbare Transportleistungen von Gefahrengütern mit einer dem angebotenen Wasserstoffderivat vergleichbaren GHS-Einstufung. Die Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die Transportleistung via Seetransport (per Schiff) erbracht worden ist und innerhalb des maßgeblichen Zeitraums (1.1.2016 bis heute) in mindestens drei Jahren die Schwelle von 1.000 t/a erreicht oder überschritten worden ist.
- RK 6: Abscheidung oder Beschaffung von CO2 in vergleichbarer Größenordnung für stoffliche Nutzung oder vergleichbare technische Prozesse einschließlich der (dauerhaften) Lagerung. Eine vergleichbare Größenordnung liegt vor, wenn innerhalb des maßgeblichen Zeitraums (1.1.2016 bis heute) in mindestens drei Jahren ein Abscheide- oder Beschaffungsvolumen von 10.000 t CO2/a erreicht oder überschritten worden ist.
[Nachweis: Referenzliste Formblatt Los2_12].