Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Soweit möglich führen präqualifizierte Unternehmen den Nachweis der folgenden Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Soweit Präqualifikation und/oder Formblatt 124 die erforderliche Erklärung nicht beinhalten, führt der Bieter die Erklärung mit dem angegebenen Formblatt.
1) Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A nicht vorliegen.
Hinweis: Soweit Ausschlussgründe gem. § 6e EU VOB/A vorliegen, ist dies vom Bieter anzuzeigen. Auf
Anforderung sind vom Bieter die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bieter zur
Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung).
2) Erklärung, dass die als Verantwortliche handelnden Personen des Unternehmens in den letzten 2 Jahren
nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer
Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden sind.
3) Erklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle am Sitz oder Wohnsitz des Bieters. Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch nicht präqualifizierte Unternehmen als Nachweis auf Anforderung zudem folgende Belege vorzulegen:
- Gewerbeanmeldung,
- Handelsregisterauszug,
- Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.
4) Erklärung bezüglich der Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
5) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 ("Russland-Sanktionspaket"). Den Vergabeunterlagen liegt eine Eigenerklärung bei, die mit dem Angebot einzureichen ist.
6) Verzeichnis derjenigen Leistungen (Art und Umfang), die der Bieter im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu
vergeben gedenkt (Formblatt 233). Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, sind durch präqualifizierte
und nicht präqualifizierte Unternehmen die Namen der Nachunternehmer zu nennen. Darüber hinaus sind auf
Anforderung für jedes als Nachunternehmer genanntes Unternehmen die Verpflichtungserklärung des Formblattes 236 sowie zum
Nachweis der Eignung des Nachunternehmers für jeden Nachunternehmer die Erklärungen und Nachweise
nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) dieser Bekanntmachung zu übergeben. Präqualifizierte Nachunternehmer führen den Nachweis der Anforderungen durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Nicht präqualifizierte Nachunternehmer haben als
vorläufigen Nachweis mit dem Angebot das in diesem Punkt ausgefüllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen und auf Anforderung die in den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) dieser
Auftragsbekanntmachung festgelegten Nachweise zu übergeben.
7) Erklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder einschließlich Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt (Formblatt 234). Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
8) Erklärung zur Eignungsleihe (soweit erforderlich): Eigenerklärung zur Eignungsleihe (Formblatt 235) einschließlich der Verpflichtungserklärung des Unternehmens/sonstigen Dritten (Formblatt 236). Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers
oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens
vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 6d Abs. 1 Satz 3 EU VOB/A) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.