Beschreibung der Beschaffung
Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW), vertreten durch das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW), dieses vertreten durch das Polizeipräsidium Recklinghausen, beabsichtigt, eine neue zentrale polizeiliche Liegenschaft anzumieten. Diese Liegenschaft besteht aus einem Dienstgebäude, einer Kfz-Werkstatt sowie einem Regionalen Trainingszentrum (im Folgenden: "RTZ") (zusammen: "die zentrale polizeiliche Liegenschaft").
Das Projekt ist durch Planung und Neubau einer speziell auf die Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnittenen Immobilie zu verwirklichen. Ausgeschlossen ist die Anmietung einer Bestandsimmobilie; dies gilt nicht für die geforderten Stellplätze, die auch in einem Bestandsbau untergebracht werden können.
Auftragsgegenstand ist der Abschluss eines Mietvertrags über ein nach den Anforderungen des Auftraggebers zu errichtende zentrale polizeiliche Liegenschaft im näher definierten Auswahlgebiet. Der Mietvertrag soll dabei eine Laufzeit von 20 Jahren haben mit der Option für den Auftraggeber, den Vertrag einmalig um fünf Jahre zu verlängern. Das Vergabeverfahren soll im Februar 2024 abgeschlossen werden.
Für die zentrale polizeiliche Liegenschaft wird voraussichtlich ein ca. 50.000 m² großes Grundstück benötigt, wobei die vorgenannten Größenangaben eine erste Orientierung für die erforderliche Grundstücksgröße geben sollen. Auf diesem Grundstück sind die zentrale polizeiliche Liegenschaft sowie Außenanlagen und 570 Stellplätze, Carports und Garagen unterzubringen. Diese Nutzungen müssen entweder auf einem zusammenhängenden Grundstück oder auf mehreren unmittelbar aneinander angrenzenden Grundstücken angeordnet werden. Hinzu kommt eine zusätzliche Aufstellfläche von 1.000m² im Außenbereich. Die Brutto-Grundfläche der Gebäude beträgt insgesamt ca. 33.000 m².
Das neue Dienstgebäude bedarf laut genehmigtem Raumprogramm ca. 12.400 m² NF erforderliche Programmfläche. Unter Berücksichtigung von Nebenflächen, Verkehrsflächen, technischen Funktionsflächen etc. kann entwurfsabhängig von einer Bruttogrundfläche von ca. 25.000 m² BGF(a) ausgegangen werden. Die Programmfläche umfasst eine Bereitschaftspolizeihundertschaft, eine Kriminalwache, die zentrale Asservatenstelle des Polizeipräsidiums, die kriminaltechnische Untersuchungsstelle, den polizeiärztlichen Dienst und Büroflächen für verschiedene Abteilungen, die in unterschiedlichen Beziehungen zueinander stehen und nach Anforderung des Auftraggebers zueinander angeordnet sein müssen, sowie weitere polizeispezifische Räume sowie Flächen im Außenbereich für eine Müllsammelstelle/ Containeraufstellung und Zweiradstellplätze. Darüber hinaus werden ca. 440 PKW-Stellplätze, 35 Carports und 20 Großraumgaragen sowie 80 Fahrradstellplätze benötigt.
Die für das RTZ genehmigte Raumprogrammfläche beträgt ca. 4.600 m². Entwurfsabhängig kann unter Berücksichtigung von Nebenflächen, Verkehrsflächen, technischen Funktionsflächen etc. von einer Bruttogrundfläche von ca. 6.000 m² ausgegangen werden. Das RTZ gliedert sich im Wesentlichen in eine Trainingsstätte, eine Raumschließanlage mit drei 25m-Schießständen, ein Trainingshaus mit einer befahrbaren Halle und Ringstraße, eine Amok/TE-Trainingshalle sowie Außenanlagen auf. Darüber hinaus werden 45 Stellplätze benötigt.
Die genehmigte Raumprogrammfläche der Kfz-Werkstatt beträgt ca. 1.000 m². Unter Berücksichtigung von Nebenflächen, Verkehrsflächen, technischen Funktionsflächen etc. kann ent-wurfsabhängig von einer Bruttogrundfläche von ca. 1.400 m² ausgegangen werden. Die Programmfläche umfasst u. a. sechs PKW-Arbeitsplätze, eine Waschhalle und eine Pflegehalle sowie diverse Lagerflächen für Reifen, Gefahrstoffe etc. Es werden 30 Stellplätze benötigt.
Wegen der besonderen Anforderungen der Polizeischießstandsachverständigen des Landes NRW an die Planung und Ausführung der Schießstätten und hierbei insbesondere an die Lüftungstechnik, spielt die Planung der Technischen Ausrüstung in diesem Projekt eine wichtige Rolle.
Die neue zentrale polizeiliche Liegenschaft soll in für Polizeieinsätze und Kundenverkehr zentraler, verkehrsgünstiger Lage liegen. Hierunter ist ein Standort zu verstehen, der eine schnelle Anbindung an das überörtliche Straßennetz ermöglicht, und innerhalb des festgelegten Auswahlgebietes liegt. Außerdem muss das Grundstück alle in den Vergabeunterlagen benannten Mindestkriterien erfüllen.
Da für den Auftraggeber der neue Standort von besonderer Bedeutung und die Angabe des Grundstücks unabdingbare Voraussetzung zur Abgabe eines ersten Angebotes in dem Ver-handlungsverfahren ist, wird er nur solche Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebotes auffordern, die bereits mit ihrem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie über ein geeignetes Grundstück bzw. mehrere unmittelbar aneinander angrenzende Grundstücke verfügen, auf dem die zentrale polizeiliche Liegenschaft zukünftig adäquat untergebracht werden kann. Den Bewerbern steht offen, mit ihrem Teilnahmeantrag mehrere geeignete Grundstücke zu benennen, auf denen jeweils die zentrale polizeiliche Liegenschaft samt Außenanlagen und Stellplätzen vollständig angeordnet werden kann. Sollten sich mehrere Grundstücke - entweder als Einzelgrundstück oder als unmittelbar aneinander angrenzende Grundstücke - als geeignet erweisen, muss der Bewerber nach Aufforderung zur Angebotsabgabe entscheiden, fürwelches seiner geeigneten Grundstücke er ein Angebot abgeben will. Sollte der Bewerber nur ein geeignetes Grundstück in seinem Teilnahmeantrag benennen, steht es ihm im Übrigen frei, ein anderes geeignetes Grundstück zum Gegenstand seines ersten indikativen Angebots zu machen; ein Wechsel des Grundstücks ist also bis zur Abgabe des ersten indikativen Angebots möglich. Der Auftragnehmer muss spätestens zum Zeitpunkt der Überlassung der Mietsache auch Eigentümer oder Erbbauberechtigter des Grundstücks sein, auf dem die neue zentrale polizeiliche Liegenschaft errichtet wird.