Anmietung von 86 Druck- und Kopiersystemen einschließlich Materialversorgung und Service über 60 Monate

SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier (SWT-AöR)

Anmietung von 86 Druck- und Kopiersystemen einschließlich Materialversorgung und Service über 60 Monate

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-12-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-11-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2022-11-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2022-11-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Drucker und Plotter
Kurze Beschreibung:
Anmietung von 86 Druck- und Kopiersystemen einschließlich Materialversorgung und Service über 60 Monate
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Drucker und Plotter 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Trier, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier (SWT-AöR)
Postanschrift: Ostallee 7-13
Postleitzahl: 54290
Postort: Trier
Kontakt
Internetadresse: http://www.swt.de 🌏
E-Mail: e-vergabe@swt.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E13953876 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-11-21 📅
Einreichungsfrist: 2022-12-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-11-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 228-658378
ABl. S-Ausgabe: 228
Zusätzliche Informationen
1.) Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können. 2.) Das Angebot ist elektronisch (in Textform) bis zum 22.12.2022, 11:00 Uhr auf der Vergabeplattform subreport einzureichen. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen. 3.) Fragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zurichten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Nur die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden automatisch per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Sofern keine Registrierung erfolgt, müssen Bieter sich aktiv darüber informieren, ob neue Informationen vorliegen. Das Risiko, ein Angebot auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen bzw. Informationen abzugeben, liegt in diesem Fall ausschließlich beim Bieter. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren. 4.) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Anmietung von 86 Druck- und Kopiersystemen einschließlich Materialversorgung und Service über 60 Monate,
hierzu zählen:
- die Vorkonfiguration (hardware- und softwaremäßig), Installation und Anlieferung der beschriebenen Geräte
- der Anschluss der Geräte an den verschiedenen Standorten der SWT-AöR
- die Bereitstellung der Geräte während der Vertragslaufzeit
- die Versorgung der Geräte mit sämtlichen Verbrauchsmaterialien (außer Papier)
- die Bereitstellung und Installation von verschiedenen Software-Lösungen
- Einweisung der Administratoren und Anwender
- die Entstörung/Wartung der Geräte durch den Anbieter (Full Service - 2nd-Level)
- Rückführung der Tonerkartuschen
- der Abbau / die Entsorgung der Geräte zum Ende der Vertragslaufzeit
sowie zugehörige Nebenarbeiten
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis 3 Monate vor Ablauf durch schriftliche Erklärung bis zu viermal um 3 Monate verlängern.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen.
- Nachweis zur Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Nichtvorliegen der in den §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen.
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. € oder Bestätigung eines Versicherer, dass er den AN im Falle der Auftragsvergabe gegen die genannten Risiken versichert.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise sind mit Angebotsabgabe einzureichen.
-Referenzliste über erbrachte vergleichbare Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
-Autorisierungsnachweis des Herstellers für Vertrieb und Wartung
-Patronatserklärung des Herstellers für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung (LTTG RLP)
- Eigenerklärung Sanktionspaket

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-02-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-12-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltkriterien (Anlage 2.1)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Systemkriterien (Anlage 2.2)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Software,- Bedienungs- und Servicekriterien (Anlage 2.3)
Preis (Gewichtung): 60 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.swt.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E13953876 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1.) Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können.
2.) Das Angebot ist elektronisch (in Textform) bis zum 22.12.2022, 11:00 Uhr auf der Vergabeplattform subreport einzureichen. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
3.) Fragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zurichten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Nur die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden automatisch per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Sofern keine Registrierung erfolgt, müssen Bieter sich aktiv darüber informieren, ob neue Informationen vorliegen. Das Risiko, ein Angebot auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen bzw. Informationen abzugeben, liegt in diesem Fall ausschließlich beim Bieter.
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Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
4.) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz
Postort: Mainz
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
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Quelle: OJS 2022/S 228-658378 (2022-11-21)