Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Anmietung von digitalen Multifunktionsgeräten in drei Leistungsklassen für die Münchner Bildungseinrichtungen
VGSt3-Z41-2021-0014”
Produkte/Dienstleistungen: Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen📦
Kurze Beschreibung:
“Anmietung von digitalen Multifunktionsgeräten in drei Leistungsklassen für die Münchner Bildungseinrichtung”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fotokopiergeräte und Thermokopiergeräte📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Mietvertrag beinhaltet die Lieferung und Erbringung von Serviceleistungen an digitalen Multifunktionsgeräten (MFG) in drei Leistungsklassen (LK). Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Mietvertrag beinhaltet die Lieferung und Erbringung von Serviceleistungen an digitalen Multifunktionsgeräten (MFG) in drei Leistungsklassen (LK). Die digitalen Multifunktionsgeräte des AN erfüllen folgende Anforderungen:
- die grundlegenden Anforderungen sind: Kopier-, Druck-, Scan- und Faxfunktion,
- Farb- und Schwarzweiß-Funktion (wobei schwarzweiß nicht gemischt zusammengesetzt werden darf),
- Integrationsfähigkeit in die Infrastrukturen des AG, wie z. B. das pädagogische und das Verwaltungs-Netz,
- zentrales Management der Geräte (Flottenmanagement).
Vom AN wird eine enge Zusammenarbeit und Unterstützung der Serviceprozesse, die der SPoC gegenüber den Service- und Leistungsempfängern zu verantworten hat erwartet. Dies beinhaltet insbesondere:
- Rollout,
- Lieferleistungen,
- Installationsleistungen,
- Wartungsleistungen,
- Instandsetzungsleistungen,
- Verbrauchsmaterial-Service,
- Implementierungsleistungen,
- Supportleistungen,
- Umzugsleistungen,
- Zwischenlagerungs-Service,
- Consultingleistungen,
- Technische Dokumentationsleistungen,
- Schulungen,
- Rollback, Rückgabe und Entsorgung.
Die MFG werden von dem AG grundsätzlich als Ressource für eine Vielzahl von Nutzenden und multifunktional eingesetzt, d. h. mit Netzwerkanbindung betrieben. An Sonderstandorten ohne Netzwerk ist ein Stand-Alone Betrieb denkbar. Aus dem Vertrag sollen zusätzlich zur Auslieferung der ca. 1.800 Geräte zu Vertragsbeginn im Rahmen von Nachbestellungen ca. 280 weitere Geräte bis zum Ablauf des Vertrages gemietet werden können.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-05-01 📅
Datum des Endes: 2028-04-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: siehe Leistungsbeschreibung
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“optionales Zubehör und weitere optionale Anmietungen von zusätzlich während Vertragslaufzeit benötigten Geräten”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17dc343dff0-25f04179b2d4fd40” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17dc343dff0-25f04179b2d4fd40” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17dc343dff0-25f04179b2d4fd40”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-05-19
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-05-19
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
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Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
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Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch...”
****
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.
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Bieterfragen:
Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 28.04.2022, 12.00 Uhr, an die unter I.1) genannte(n) Kontaktstelle(n) zu richten.
Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.
Die LHM behält sich vor, weitere als die in den Vergabeunterlagen genannten
Leistungskategorien, die in einem unmittelbaren thematischen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, abzurufen bzw. zu beauftragen. Da die Bedarfserhebung nach dem zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung aktuellen Stand getroffen wurde, sich dessen ungeachtet die Anforderungen der LHM während der Vertragslaufzeit aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen noch ändern können, ist ein Abruf weiterer als der aufgeführten Leistungen möglich.
Dies geschieht jeweils nach individueller Absprache und im beiderseitigen Einvernehmen mit dem Auftragnehmer. Es wird keinerlei Verpflichtung für die Vertragsparteien zum Abruf solcher Leistungen begründet.
****
Abweichend vom Grundsatz der Losvergabe wird die Leistung im Rahmen einer Gesamtvergabe ausgeschrieben.
Bei einer Aufteilung nach Fachlosen wäre es wahrscheinlich, dass der Fall auftritt, dass jedes Los an einen separaten Bieter vergeben wird und alle Teilnehmer am Wettbewerb jeweils Modelle von verschiedenen Herstellfirmen anbieten, so dass letztendlich drei unterschiedliche Multifunktionssysteme (inkl. Flottenmanagementlösung) von unterschiedlichen Herstellfirmen zum Einsatz kommen.
Die IT-Infrastruktur der Münchner Bildungseinrichtungen ist aufgrund der hohen Anzahl mit insgesamt 881 städtischen und staatlichen öffentlichen pädagogischen Einrichtungen an rund 500 Standorten, die über das gesamte Stadtgebiet der LHM und teilweise darüber hinaus verteilt sind und der unterschiedlichen IT-Anforderungen zwischen den 116 beruflichen Schulen (inkl. Filialen), 44 Gymnasien, 29 Realschulen, 263 Grund- und Mittelschulen mit Kindertageseinrichtungen, 411 Horte, Kitas und Kinderkrippen und 6 Schullandheime (an verschiedenen Standorten in Oberbayern) hoch komplex. Erschwerend kommt hinzu, dass immer zwei Betriebssysteme (LiMux und Windows) bedient werden müssen. Dadurch vervielfacht sich der Aufwand für die Risikoanalysen und die datenschutzrechtlichen Betrachtungen, da für drei verschiedene Leistungsklassen von Multifunktionsgeräten jeweils zwei verschiedene Betriebssysteme betrachtet werden müssen.
Dadurch entstehen unverhältnismäßig hohe Mehrkosten, ein deutlich größeres datenschutzrechtliches Risiko und technische Schwierigkeiten, die einen fehlerfreien Betrieb stark erschweren.
Nach umfassender Würdigung aller Umstände, einer breit gefächerten Markterkundung im Vorfeld und einer realistischen willkürfreien Einschätzung der Risiken ist festzustellen, dass eine Losvergabe aus monetären und technischen Gründen sowie einem hohen Risiko für den Datenschutz in diesem Verfahren nicht durchgeführt werden kann. Folglich kommt nur eine Gesamtvergabe der Leistung in Betracht.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Angaben zu den Rechtsbehelfen:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 072-191663 (2022-04-07)
Ergänzende Angaben (2022-04-25)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2022/S 072-191663
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.3)
Ort des zu ändernden Textes: Zusätzliche Angaben:
Alter Wert
Text:
“****Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.****Bieterfragen:Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch...”
Text
****Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.****Bieterfragen:Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 28.04.2022, 12.00 Uhr, an die unter I.1) genannte(n) Kontaktstelle(n) zu richten.Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.Die LHM behält sich vor, weitere als die in den Vergabeunterlagen genanntenLeistungskategorien, die in einem unmittelbaren thematischen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, abzurufen bzw. zu beauftragen. Da die Bedarfserhebung nach dem zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung aktuellen Stand getroffen wurde, sich dessen ungeachtet die Anforderungen der LHM während der Vertragslaufzeit aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen noch ändern können, ist ein Abruf weiterer als der aufgeführten Leistungen möglich.Dies geschieht jeweils nach individueller Absprache und im beiderseitigen Einvernehmen mit dem Auftragnehmer. Es wird keinerlei Verpflichtung für die Vertragsparteien zum Abruf solcher Leistungen begründet.****Abweichend vom Grundsatz der Losvergabe wird die Leistung im Rahmen einer Gesamtvergabe ausgeschrieben. Bei einer Aufteilung nach Fachlosen wäre es wahrscheinlich, dass der Fall auftritt, dass jedes Los an einen separaten Bieter vergeben wird und alle Teilnehmer am Wettbewerb jeweils Modelle von verschiedenen Herstellfirmen anbieten, so dass letztendlich drei unterschiedliche Multifunktionssysteme (inkl. Flottenmanagementlösung) von unterschiedlichen Herstellfirmen zum Einsatz kommen. Die IT-Infrastruktur der Münchner Bildungseinrichtungen ist aufgrund der hohen Anzahl mit insgesamt 881 städtischen und staatlichen öffentlichen pädagogischen Einrichtungen an rund 500 Standorten, die über das gesamte Stadtgebiet der LHM und teilweise darüber hinaus verteilt sind und der unterschiedlichen IT-Anforderungen zwischen den 116 beruflichen Schulen (inkl. Filialen), 44 Gymnasien, 29 Realschulen, 263 Grund- und Mittelschulen mit Kindertageseinrichtungen, 411 Horte, Kitas und Kinderkrippen und 6 Schullandheime (an verschiedenen Standorten in Oberbayern) hoch komplex. Erschwerend kommt hinzu, dass immer zwei Betriebssysteme (LiMux und Windows) bedient werden müssen. Dadurch vervielfacht sich der Aufwand für die Risikoanalysen und die datenschutzrechtlichen Betrachtungen, da für drei verschiedene Leistungsklassen von Multifunktionsgeräten jeweils zwei verschiedene Betriebssysteme betrachtet werden müssen.Dadurch entstehen unverhältnismäßig hohe Mehrkosten, ein deutlich größeres datenschutzrechtliches Risiko und technische Schwierigkeiten, die einen fehlerfreien Betrieb stark erschweren.Nach umfassender Würdigung aller Umstände, einer breit gefächerten Markterkundung im Vorfeld und einer realistischen willkürfreien Einschätzung der Risiken ist festzustellen, dass eine Losvergabe aus monetären und technischen Gründen sowie einem hohen Risiko für den Datenschutz in diesem Verfahren nicht durchgeführt werden kann. Folglich kommt nur eine Gesamtvergabe der Leistung in Betracht.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“****Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.****Bieterfragen:Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch...”
Text
****Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen.****Bieterfragen:Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 10.05.2022, 18.00 Uhr, an die unter I.1) genannte(n) Kontaktstelle(n) zu richten.Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch.Die LHM behält sich vor, weitere als die in den Vergabeunterlagen genanntenLeistungskategorien, die in einem unmittelbaren thematischen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, abzurufen bzw. zu beauftragen. Da die Bedarfserhebung nach dem zum Zeitpunkt der Angebotsaufforderung aktuellen Stand getroffen wurde, sich dessen ungeachtet die Anforderungen der LHM während der Vertragslaufzeit aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen noch ändern können, ist ein Abruf weiterer als der aufgeführten Leistungen möglich.Dies geschieht jeweils nach individueller Absprache und im beiderseitigen Einvernehmen mit dem Auftragnehmer. Es wird keinerlei Verpflichtung für die Vertragsparteien zum Abruf solcher Leistungen begründet.****Abweichend vom Grundsatz der Losvergabe wird die Leistung im Rahmen einer Gesamtvergabe ausgeschrieben. Bei einer Aufteilung nach Fachlosen wäre es wahrscheinlich, dass der Fall auftritt, dass jedes Los an einen separaten Bieter vergeben wird und alle Teilnehmer am Wettbewerb jeweils Modelle von verschiedenen Herstellfirmen anbieten, so dass letztendlich drei unterschiedliche Multifunktionssysteme (inkl. Flottenmanagementlösung) von unterschiedlichen Herstellfirmen zum Einsatz kommen. Die IT-Infrastruktur der Münchner Bildungseinrichtungen ist aufgrund der hohen Anzahl von insgesamt 881 städtischen und staatlichen öffentlichen pädagogischen Einrichtungen an rund 500 Standorten, die über das gesamte Stadtgebiet der LHM und teilweise darüber hinaus verteilt sind und der unterschiedlichen IT-Anforderungen zwischen den 116 beruflichen Schulen (inkl. Filialen), 44 Gymnasien, 29 Realschulen, 263 Grund- und Mittelschulen mit Kindertageseinrichtungen, 411 Horte, Kitas und Kinderkrippen und 6 Schullandheime (an verschiedenen Standorten in Oberbayern) hoch komplex. Neben der oben dargestellten verschiedenartigen und daher hochkomplexen IT-Umgebung werden auch für diverse Anforderungen Speziallösungen (z. B. für Berufsschulen) gefordert.Bei der Aufteilung des Auftragsgegenstandes in Lose würde sich daher der Aufwand für die Risikoanalysen und die datenschutzrechtlichen Betrachtungen (in Bezug auf personenbezogene Daten von Minderjährigen, sowie personenbezogene Gesundheitsdaten von Minderjährigen), aufgrund der für die verschiedenen Teil- und/oder Fachlose verantwortlichen Auftragnehmer vervielfachen.Darüber hinaus würden bei einer Losvergabe unverhältnismäßig hohe Mehrkosten und technische Schwierigkeiten, die einen fehlerfreien Betrieb stark erschweren würden, entstehen.Nach umfassender Würdigung aller Umstände, einer breit gefächerten Markterkundung im Vorfeld und einer realistischen willkürfreien Einschätzung der Risiken ist festzustellen, dass eine Losvergabe aus monetären und technischen Gründen sowie einem hohen Risiko für den Datenschutz in diesem Verfahren nicht durchgeführt werden kann. Folglich kommt nur eine Gesamtvergabe der Leistung in Betracht.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2022-05-19 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2022-06-09 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2023-01-31 📅
Neuer Wert
Datum: 2023-02-28 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2022-05-19 📅
Zeit: 14:00
Neuer Wert
Datum: 2022-06-09 📅
Zeit: 14:00
Quelle: OJS 2022/S 084-225264 (2022-04-25)
Ergänzende Angaben (2022-05-19)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2022-06-09 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2022-06-20 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2022-06-09 📅
Zeit: 14:00
Neuer Wert
Datum: 2022-06-20 📅
Zeit: 11:00
Quelle: OJS 2022/S 100-276855 (2022-05-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Mietvertrag beinhaltet die Lieferung und Erbringung von Serviceleistungen an digitalen Multifunktionsgeräten (MFG) in drei Leistungsklassen (LK). Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Mietvertrag beinhaltet die Lieferung und Erbringung von Serviceleistungen an digitalen Multifunktionsgeräten (MFG) in drei Leistungsklassen (LK). Die digitalen Multifunktionsgeräte des AN erfüllen folgende Anforderungen: - die grundlegenden Anforderungen sind: Kopier-, Druck-, Scan- und Faxfunktion, - Farb- und Schwarzweiß-Funktion (wobei schwarzweiß nicht gemischt zusammengesetzt werden darf), - Integrationsfähigkeit in die Infrastrukturen des AG, wie z. B. das pädagogische und das Verwaltungs-Netz, - zentrales Management der Geräte (Flottenmanagement). Vom AN wird eine enge Zusammenarbeit und Unterstützung der Serviceprozesse, die der SPoC gegenüber den Service- und Leistungsempfängern zu verantworten hat erwartet. Dies beinhaltet insbesondere: - Rollout, - Lieferleistungen, - Installationsleistungen, - Wartungsleistungen, - Instandsetzungsleistungen, - Verbrauchsmaterial-Service, - Implementierungsleistungen, - Supportleistungen, - Umzugsleistungen, - Zwischenlagerungs-Service, - Consultingleistungen, - Technische Dokumentationsleistungen, - Schulungen, - Rollback, Rückgabe und Entsorgung. Die MFG werden von dem AG grundsätzlich als Ressource für eine Vielzahl von Nutzenden und multifunktional eingesetzt, d. h. mit Netzwerkanbindung betrieben. An Sonderstandorten ohne Netzwerk ist ein Stand-Alone Betrieb denkbar. Aus dem Vertrag sollen zusätzlich zur Auslieferung der ca. 1.800 Geräte zu Vertragsbeginn im Rahmen von Nachbestellungen ca. 280 weitere Geräte bis zum Ablauf des Vertrages gemietet werden können.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Allgemeine Rahmenbedingungen (Gewichtungspunkte nach UfAB)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 200,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Rahmenbedingungen (Gewichtungspunkte nach UfAB)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 229,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Software (Gewichtungspunkte nach UfAB)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 350,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsklasse I (Gewichtungspunkte nach UfAB)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 67,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsklasse II (Gewichtungspunkte nach UfAB)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 78,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungsklasse III (Gewichtungspunkte nach UfAB)
Preis (Gewichtung): 1.000,00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 072-191663
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Anmietung von digitalen Multifunktionsgeräten in drei Leistungsklassen für die Münchner Bildungseinrichtungen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-09-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Canon Deutschland GmbH
Postanschrift: Europark Fichtenhain A10
Postort: Krefeld
Postleitzahl: 47807
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 21513450📞
E-Mail: bidcenter@canon.de📧
Region: Krefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht...”
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages/Loses wird gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.
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Quelle: OJS 2022/S 196-555850 (2022-10-06)