Der Bieter ist verpflichtet, regelmäßig auch über den Ablauf der
Angebotsfrist hinaus, sein Postfach auf der Vergabeplattform
auf neue Nachrichten zu prüfen, da z.B. Änderungen an den
Vergabeunterlagen, Erläuterungen, Konkretisierungen,
Nachrichten durch die Vergabestelle, Aufklärungs- und
Absageschreiben i.d.R. nur elektronisch auf der
Vergabeplattform bereitgestellt werden.
Die Vergabeplattform versendet zusätzlich automatisiert EMails
an die vom Bieter bei der Registrierung angegeben EMail-
Adresse, sobald Nachrichten auf der Vergabeplattform
eingehen; allerdings kann in seltenen Fällen die Zustellung von
E-Mails aus technischen Gründen scheitern, die keine Seite zu
vertreten hat.
Die vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform bereitgestellten
Dokumente bzw. Nachrichten gelten dem Bieter als zugestellt,
wenn unter Berücksichtigung seiner Verpflichtung zur
regelmäßigen Prüfung seines Postfachs unter gewöhnlichen
Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann.
Angebote, die über die Vergabeplattform eingereicht
(hochgeladen) werden, können bis zum Ende der Angebotsfrist
berichtigt oder geändert werden, indem der Bieter ein neues
Angebot über die Vergabeplattform einreicht. Zuvor muss das
eingereichte Angebot im Bietercockpit/Vergabemanager
zurückgezogen werden. Weitere Informationen können auf
https://www.vergabe24.de nachgelesen werden.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters
Unklarheiten, insbesondere solche, welche die Preisermittlung
beeinflussen können, so hat der Bieter die Vergabestelle
umgehend darauf hinzuweisen.
Der Bieter hat den Auftraggeber auf evtl. Widersprüche in den
Ausschreibungsunterlagen und die evtl. Unvollständigkeit der
ausgeschriebenen Leistung unverzüglich aufmerksam zu
machen.
Die Bieter haben die Möglichkeit, das Vergabeverfahren und
den Leistungsgegenstand betreffende Fragen zu stellen.
Fragen, die mit dem Vergabeverfahren in Zusammenhang stehen, müssen über die Vergabeplattform (Vergabe24) an die ausschreibende Stelle gerichtet werden. Antworten und Auskünfte zu rechtzeitig gestellten Bieterfragen werden von der ausschreibenden Stelle über die Vergabeplattform bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt.
Fragen, die bis zum 27.07.2022 gestellt werden, werden i.d.R. als rechtzeitig angesehen. Es wird den Bewerbern empfohlen, sich bei Vergabe24 kostenlos zu registrieren, damit sie (automatisch) Informationen zu Erläuterungen, Konkretisierungen und/oder Änderungen erhalten.
Die zusätzlichen Auskünfte werden ausschließlich in dem oben
genannten Vergabeportal (Vergabe24) bereitgestellt.