Die Leistung umfasst die Übernahme an einer vom AN zu stellenden Übergabestelle sowie die Verwertung von Bioabfällen aus privaten Haushalten im Landkreis Mansfeld-Südharz. Der ggf. Weitertransport von der Übergabestelle zur Verwertungsanlage obliegt ebenfalls dem AN. Die ausgeschriebene Leistung bezieht sich auf die Abfälle der Abfallschlüsselnummern 20 03 01 – gemischte Siedlungsabfälle (Biotonne) gemäß der „Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung – AVV)“. In Bezug auf das Vorgenannte wird ausdrücklich daraus hingewiesen, dass die Sammlung und der Transport der Abfälle nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist. Diese werden von der RES durchgeführt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-06-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-05-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-05-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Referenznummer: RES VG 04/2022
Kurze Beschreibung:
Die Leistung umfasst die Übernahme an einer vom AN zu stellenden Übergabestelle sowie die Verwertung von Bioabfällen aus privaten Haushalten im Landkreis Mansfeld-Südharz. Der ggf. Weitertransport von der Übergabestelle zur Verwertungsanlage obliegt ebenfalls dem AN. Die ausgeschriebene Leistung bezieht sich auf die Abfälle der Abfallschlüsselnummern 20 03 01 – gemischte Siedlungsabfälle (Biotonne) gemäß der „Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung – AVV)“. In Bezug auf das Vorgenannte wird ausdrücklich daraus hingewiesen, dass die Sammlung und der Transport der Abfälle nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist. Diese werden von der RES durchgeführt.
Die Leistung umfasst die Übernahme an einer vom AN zu stellenden Übergabestelle sowie die Verwertung von Bioabfällen aus privaten Haushalten im Landkreis Mansfeld-Südharz. Der ggf. Weitertransport von der Übergabestelle zur Verwertungsanlage obliegt ebenfalls dem AN. Die ausgeschriebene Leistung bezieht sich auf die Abfälle der Abfallschlüsselnummern 20 03 01 – gemischte Siedlungsabfälle (Biotonne) gemäß der „Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung – AVV)“. In Bezug auf das Vorgenannte wird ausdrücklich daraus hingewiesen, dass die Sammlung und der Transport der Abfälle nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist. Diese werden von der RES durchgeführt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Mansfeld-Südharz
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-05-03 📅
Einreichungsfrist: 2022-06-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-05-06 📅
Datum des Beginns: 2023-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 089-242577
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter und Berater des AG teil. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG hat nach § 13 der Besonderen Vertragsbedingungen das Recht, die Laufzeit zweimalig um jeweils ein Jahr, d.h. bis zum 31.12.2024 und bis zum 31.12.2025 zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption des AG). Spätestens sechs Monate vor Vertragsende muss die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den AG schriftlich angezeigt werden.
Der AG hat nach § 13 der Besonderen Vertragsbedingungen das Recht, die Laufzeit zweimalig um jeweils ein Jahr, d.h. bis zum 31.12.2024 und bis zum 31.12.2025 zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption des AG). Spätestens sechs Monate vor Vertragsende muss die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption durch den AG schriftlich angezeigt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sangerhausen, DE
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Nachweis Eintrag Berufs- oder Handelsregister (falls eingetragen)
Bestätigung Konformität ILO Kernarbeitsnorm
Eigenerklärung Tariftreue und Entgeltgleichheit
Erklärung über Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis Vorliegen Betriebshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe
Technische und berufliche Fähigkeiten:
– Erklärung über Referenzen zu der ausgeschriebenen Leistung oder vergleichbare Referenzen in den letzten drei Jahren (Mindestanforderung: 1 Referenz der letzten drei Jahre über mindestens 8.000 Mg),
– Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfbV-Zertifikat oder gleichwertiger Nachweis des jeweiligen Landes) nach § 57 KrWG in Verbindung mit der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV):
- Lagern und Behandeln von gemischten Siedlungsabfällen, hier Biotonne (AS 20 03 01)
- Für den Fall des Weitertransportes von der Übergabestelle zur Verwertungsanlage: Beförderung von gemischten Siedlungsabfällen, hier Biotonne (AS 20 03 01)
Des Weiteren sind folgende auftragsbezogene Erklärungen und Nachweise durch die Bieter einzureichen.
– Benennung des Standortes (Adresse) von dem die Leistung aus erbracht werden soll (Betriebsstätte) sowie eines festen Ansprechpartners
– Benennung der Übergabestelle (Betreiber/Adresse),
– Benennung der vorgesehenen Verwertungsanlage(n) (Standort, Betreiber) sowie Kurzdarstellung des Verwertungskonzeptes,
– Eichschein mit ausgewiesenem Messbereich der installierten Waagen an der vom AN zu stellenden Übergabestelle,
– die erforderlichen Genehmigungen der Verwertungsanlage zum Umschlag, das Lagern oder behandeln der Bioabfälle sowie die Ansprechpartner der überwachenden Behörden.
Nur auf Aufforderung der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen:
– Urkalkulation.
Die beizubringenden Nachweise/Bescheinigungen dürfen, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist gemäß Punkt 4.1, nicht älter als sechs Monate sein. Das EfbV-Zertifikat kann im Gegensatz dazu auch zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellt sein, muss jedoch zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein.
Die beizubringenden Nachweise/Bescheinigungen dürfen, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist gemäß Punkt 4.1, nicht älter als sechs Monate sein. Das EfbV-Zertifikat kann im Gegensatz dazu auch zu einem früheren Zeitpunkt ausgestellt sein, muss jedoch zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-06-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Zusätzliche Informationen:
An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter und Berater des AG teil. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst - Kamieth - Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Internetadresse: www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Quelle: OJS 2022/S 089-242577 (2022-05-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge