Die Stadt Karlsruhe - Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe - als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist für die Reinigung von Straßen und Plätzen im Stadtgebiet zuständig.
Die Verwertung und Entsorgung des bei der Straßenreinigung anfallenden Straßenkehrichts ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-01-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-12-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Annahme, Verwertung und Entsorgung von Straßenkehricht (AVV 20 03 03)
Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Karlsruhe - Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe - als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist für die Reinigung von Straßen und Plätzen im...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Karlsruhe - Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe - als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist für die Reinigung von Straßen und Plätzen im Stadtgebiet zuständig.
Die Verwertung und Entsorgung des bei der Straßenreinigung anfallenden Straßenkehrichts ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
1️⃣
Ort der Leistung: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsruhe
Beschreibung der Beschaffung:
“Die anfallenden Straßenreinigungsrückstände sind der Hauptkategorie der Abfallschlüsselnummern „20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche...”
Beschreibung der Beschaffung
Die anfallenden Straßenreinigungsrückstände sind der Hauptkategorie der Abfallschlüsselnummern „20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen) und der Untergruppen „20 03 Andere Siedlungsabfälle“ bzw. „20 03 03 Straßenkehricht“ zugeordnet.
Die Reinigungsrückstände unterscheiden sich Jahreszeitbedingt in der Zusammensetzung. Daher ist der zu verwertende und zu entsorgende Straßenkehricht in 3 Kategorien untergliedert.
1) Frühjahrskehricht mit einem hohen Anteil an Splitt und mineralischen Abfällen,
Januar – Mai 2) Sommerkehricht mit einem hohen Anteil an erdigen Komponenten und Litteringabfällen aufgrund von Veranstaltungen,
Juni – August 3) Herbstkehricht mit einem hohen bis sehr hohen Anteil an Laub und Ästen September - Dezember Bei den kalkulierten Mengen handelt es sich um das ermittelte durchschnittliche Aufkommen der vergangenen Jahre.
Frühjahrskehricht (Januar – Mai) 1.300 Mg Sommerkehricht (Juni – August) 700 Mg Herbstkehricht (September – Dezember) 1.100 Mg Der Auftraggeber (AG) hat keinen Einfluss auf die Mengen der anfallenden Straßenreinigungsrückstände, so dass Abweichungen nach oben und unten möglich sind. Mögliche Änderungen, auf deren Entwicklung der AG keinen Einfluss hat, sind vom Bieter bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen.
Seitens des AG werden keine Mindestmengen garantiert.
Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich angelieferten Mengen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltkosten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Preis (Gewichtung): 60 %
Dauer
Datum des Beginns: 2023-05-01 📅
Datum des Endes: 2025-04-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Optionale Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate bis spätestens 30.04.2026.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass:
- nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, d. h. keine Person, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat (auch Überwachung der Geschäftsführung oder sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung) aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig verurteilt wurde und gegen das Unternehmen auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten aus den Gründen des § 123 GWB rechtskräftig festgesetzt wurde,
- der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
- nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen,
- eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
- der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
- der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass:
- über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass:
- über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens),
- eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorliegt:
• mind. 1 Mio. € für Sachschäden je Schadensfall,
• mind. 2,5 Mio. € für Personenschäden je Schadensfall.
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt, ist im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsschluss abzuschließen. Dem Angebot ist eine Bestätigung eines Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall das Risiko abgesichert wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“) über:
- Referenzprojekte (mindestens 3):
Liste geeigneter Projekte innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre, die bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-01-17
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-04-28 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-01-17
11:05 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum...”
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform subreport/ELViS (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E82494416. Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Fragen von Bietern oder Bewerbern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die Vergabeplattform subreport übermittelten Antworten/Bieterinformationen.
Angebote müssen ausschließlich elektronisch und verschlüsselt über die Vergabeplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden.
Bei technischen Fragen zu subreport/ELViS wenden Sie sich an die Mitarbeiter von subreport kostenlos unter der Tel.Nr.: +49 221 985 78-0.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 72192-68730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de📧
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 243-700209 (2022-12-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die anfallenden Straßenreinigungsrückstände sind der Hauptkategorie der Abfallschlüsselnummern „20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche...”
Beschreibung der Beschaffung
Die anfallenden Straßenreinigungsrückstände sind der Hauptkategorie der Abfallschlüsselnummern „20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen) und der Untergruppen „20 03 Andere Siedlungsabfälle“ bzw. „20 03 03 Straßenkehricht“ zugeordnet.
Die Reinigungsrückstände unterscheiden sich Jahreszeitbedingt in der Zusammensetzung. Daher ist der zu verwertende und zu entsorgende Straßenkehricht in 3 Kategorien untergliedert.
1) Frühjahrskehricht mit einem hohen Anteil an Splitt und mineralischen Abfällen,
Januar – Mai
2) Sommerkehricht mit einem hohen Anteil an erdigen Komponenten und Litteringabfällen aufgrund von Veranstaltungen,
Juni – August
3) Herbstkehricht mit einem hohen bis sehr hohen Anteil an Laub und Ästen
September - Dezember
Bei den kalkulierten Mengen handelt es sich um das ermittelte durchschnittliche Aufkommen der vergangenen Jahre.
Frühjahrskehricht (Januar – Mai) 1.300 Mg
Sommerkehricht (Juni – August) 700 Mg
Herbstkehricht (September – Dezember) 1.100 Mg
Der Auftraggeber (AG) hat keinen Einfluss auf die Mengen der anfallenden Straßenreinigungsrückstände, so dass Abweichungen nach oben und unten möglich sind. Mögliche Änderungen, auf deren Entwicklung der AG keinen Einfluss hat, sind vom Bieter bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen.
Seitens des AG werden keine Mindestmengen garantiert.
Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich angelieferten Mengen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2022/S 243-700209
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-04-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AKG Achauer Kompostierungs GmbH & Co. KG
Postanschrift: Stettenklinge 1
Postort: Pfaffenhofen
Postleitzahl: 74397
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Heilbronn, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 106-331781 (2023-05-31)