Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2019 bis 2021 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
- Jahresmittel ? 300.000 EUR/a (5 Punkte)
- Jahresmittel < 300.000 EUR/a und ? 200.000 EUR/a (2,5 Punkte)
- Jahresmittel < 200.000 EUR/a (0 Punkte)
2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2019 bis 2021 für das gesamte Büro des Bewerbers, aufgeteilt in Führungskräfte, Architekten/Ingenieure, sonstige technische Mitarbeiter (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeiter (Ingenieure, Meister, Techniker u. ä.) werden wie folgt abgestuft:
- durchschnittlich ? 5 Ingenieure und technische Mitarbeiter (5 Punkte)
- durchschnittlich < 5 und ? 3 Ingenieure und technische Mitarbeiter (2,5 Punkte)
- durchschnittlich < 3 Ingenieure und technische Mitarbeiter (0 Punkte)
3. Darstellung von maximal drei Referenzprojekten aus den letzten 10 Jahren ab 1. Januar 2012 und dem Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (in Anlehnung an § 75 Abs. 5 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). DEUTLICHER HINWEIS: Referenzprojekte, die vor 2012 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl hat jedes der geforderten Referenzprojekte folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt.
| ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme.
| ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte
- Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 410 + 420 + 430 + 480 ? 600.000 EUR brutto.
| max. 5 Punkte interpoliert
- Durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 gemäß § 53 HOAI erbracht.
| max. 5 Punkte anteilig
- Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 gemäß § 55 HOAI erbracht.
| max. 5 Punkte anteilig
- Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
| ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte
Folgende Angaben sind neben der Beantwortung der abgefragten Kriterien bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
- Projektgegenstand
- verantwortlicher Projektleiter
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon- und Faxnummer)
- Leistungszeitraum (von - bis)
Es können maximal 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs beträgt 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte).
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Die Wertungssystematik ist Vergabeunterlage E - Kriterienkatalog zu entnehmen.