Für Brandschutz und Hilfeleistungen unterhält die Gemeinde Anröchte eine freiwillige Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung. Diese ist in zwei Löschzüge, eine Kinderfeuerwehr, eine Jugendfeuerwehr sowie einige weitere Unterstützungsabteilungen und Fachbereiche geglie-dert. Die zwei Löschzüge setzen sich aus insgesamt sieben Löschgruppen zusammen. Die Einheiten bestehen aus insgesamt ca. 173 aktiven Mitgliedern. Sie bewältigen im Mittel deutlich über 200 Einsätze pro Jahr. Der Löschzug 1 ist am Standort Anröchte ansässig. Er setzt sich organisatorisch aus vier Löschgruppen zusammen. Dabei sind die Löschgruppen 1 und 2 als Brand- und Hilfeleistungs-löschzüge mit den Gruppen 3 und 4 als ABC- und Logistikzüge kombiniert. Im Löschzug An-röchte versehen aktuell 90 Feuerwehrangehörige ihren Dienst. Die außerhalb des Ortskerns Anröchte liegenden Löschgruppen Altengeseke, Berge und Mellrich bilden gemeinsam den Löschzug 2. Das bestehende Feuerwehrgerätehaus im Zentralort Anröchte, das von der Löschgruppe 1 genutzt wird, stammt aus dem Jahr 1969. Er weist erhebliche Defizite auf, eine Sanierung im Bestand ist mit Blick auf die erforderlichen Anforderungen und Maße nicht wirtschaftlich realisierbar. Auf Grundlage des aktuellen Brandschutzbedarfsplanes plant die Gemeinde Anröchte daher den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Anröchte. Zur kurzfristigen Schließung von Bedarfslücken wurde übergangsweise in der Dieselstraße in Anröchte zwei Hallen angemietet, die aktuell als Außenstelle genutzt werden. Der Neubau des neuen Feuerwehrgerätehauses soll nahe der temporären Außenstelle an der Kliever Straße erfolgen. Der Neubau verteilt sich auf die Flurstücke 1602 und 1709 der Ge-markung Anröchte. Insgesamt steht damit eine Fläche von ca. 9.000 m2 zur Verfügung. Beide Grundstücke liegen bereits im Eigentum der Gemeinde. Parallel zu dem Vergabeverfahren der hier gegenständlichen Leistungen strebt die Gemeinde den Erwerb einer weiteren, angrenzenden Erweiterungsfläche mit einer Größe von ca. 1.500 m2 an. Der Neubau erhält nach gegenwärtigem Planungsstand eine Fahrzeughalle für 12 Fahrzeuge sowie einen Reservestellplatz mit einer Brutto-Grundfläche von 890 m2. Nach gegenwärtigem Planungsstand erhält das neue Feuerwehrgerätehaus eine Brutto-Grundfläche von ca. 2.220 m2. Dabei unterliegen – neben den Flächen der Fahrzeughalle – ca. 930 m2 einer zwingend erdgeschoss-gebunden Nutzung. Das Feuerwehrgerätehaus er-hält im Wesentlichen erdgeschosss-gebundene und nicht erdgeschoss-gebundene Räume für die Einsatzabwicklung, Räume für Ausbildung, Aufenthalt und Verwaltung, Werkstätten und Lager sowie sonstige Räume (z. B. für die Energieversorgung, die Haustechnik und Technikzentralen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-11-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-10-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Für Brandschutz und Hilfeleistungen unterhält die Gemeinde Anröchte eine freiwillige Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung. Diese ist in zwei Löschzüge, eine Kinderfeuerwehr, eine Jugendfeuerwehr sowie einige weitere Unterstützungsabteilungen und Fachbereiche geglie-dert. Die zwei Löschzüge setzen sich aus insgesamt sieben Löschgruppen zusammen. Die Einheiten bestehen aus insgesamt ca. 173 aktiven Mitgliedern. Sie bewältigen im Mittel deutlich über 200 Einsätze pro Jahr.
Der Löschzug 1 ist am Standort Anröchte ansässig. Er setzt sich organisatorisch aus vier Löschgruppen zusammen. Dabei sind die Löschgruppen 1 und 2 als Brand- und Hilfeleistungs-löschzüge mit den Gruppen 3 und 4 als ABC- und Logistikzüge kombiniert. Im Löschzug An-röchte versehen aktuell 90 Feuerwehrangehörige ihren Dienst. Die außerhalb des Ortskerns Anröchte liegenden Löschgruppen Altengeseke, Berge und Mellrich bilden gemeinsam den Löschzug 2.
Das bestehende Feuerwehrgerätehaus im Zentralort Anröchte, das von der Löschgruppe 1 genutzt wird, stammt aus dem Jahr 1969. Er weist erhebliche Defizite auf, eine Sanierung im Bestand ist mit Blick auf die erforderlichen Anforderungen und Maße nicht wirtschaftlich realisierbar. Auf Grundlage des aktuellen Brandschutzbedarfsplanes plant die Gemeinde Anröchte daher den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Anröchte. Zur kurzfristigen Schließung von Bedarfslücken wurde übergangsweise in der Dieselstraße in Anröchte zwei Hallen angemietet, die aktuell als Außenstelle genutzt werden.
Der Neubau des neuen Feuerwehrgerätehauses soll nahe der temporären Außenstelle an der Kliever Straße erfolgen. Der Neubau verteilt sich auf die Flurstücke 1602 und 1709 der Ge-markung Anröchte. Insgesamt steht damit eine Fläche von ca. 9.000 m2 zur Verfügung. Beide Grundstücke liegen bereits im Eigentum der Gemeinde. Parallel zu dem Vergabeverfahren der hier gegenständlichen Leistungen strebt die Gemeinde den Erwerb einer weiteren, angrenzenden Erweiterungsfläche mit einer Größe von ca. 1.500 m2 an.
Der Neubau erhält nach gegenwärtigem Planungsstand eine Fahrzeughalle für 12 Fahrzeuge sowie einen Reservestellplatz mit einer Brutto-Grundfläche von 890 m2.
Nach gegenwärtigem Planungsstand erhält das neue Feuerwehrgerätehaus eine Brutto-Grundfläche von ca. 2.220 m2. Dabei unterliegen – neben den Flächen der Fahrzeughalle – ca. 930 m2 einer zwingend erdgeschoss-gebunden Nutzung. Das Feuerwehrgerätehaus er-hält im Wesentlichen erdgeschosss-gebundene und nicht erdgeschoss-gebundene Räume für die Einsatzabwicklung, Räume für Ausbildung, Aufenthalt und Verwaltung, Werkstätten und Lager sowie sonstige Räume (z. B. für die Energieversorgung, die Haustechnik und Technikzentralen).
Für Brandschutz und Hilfeleistungen unterhält die Gemeinde Anröchte eine freiwillige Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung. Diese ist in zwei Löschzüge, eine Kinderfeuerwehr, eine Jugendfeuerwehr sowie einige weitere Unterstützungsabteilungen und Fachbereiche geglie-dert. Die zwei Löschzüge setzen sich aus insgesamt sieben Löschgruppen zusammen. Die Einheiten bestehen aus insgesamt ca. 173 aktiven Mitgliedern. Sie bewältigen im Mittel deutlich über 200 Einsätze pro Jahr.
Der Löschzug 1 ist am Standort Anröchte ansässig. Er setzt sich organisatorisch aus vier Löschgruppen zusammen. Dabei sind die Löschgruppen 1 und 2 als Brand- und Hilfeleistungs-löschzüge mit den Gruppen 3 und 4 als ABC- und Logistikzüge kombiniert. Im Löschzug An-röchte versehen aktuell 90 Feuerwehrangehörige ihren Dienst. Die außerhalb des Ortskerns Anröchte liegenden Löschgruppen Altengeseke, Berge und Mellrich bilden gemeinsam den Löschzug 2.
Das bestehende Feuerwehrgerätehaus im Zentralort Anröchte, das von der Löschgruppe 1 genutzt wird, stammt aus dem Jahr 1969. Er weist erhebliche Defizite auf, eine Sanierung im Bestand ist mit Blick auf die erforderlichen Anforderungen und Maße nicht wirtschaftlich realisierbar. Auf Grundlage des aktuellen Brandschutzbedarfsplanes plant die Gemeinde Anröchte daher den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Anröchte. Zur kurzfristigen Schließung von Bedarfslücken wurde übergangsweise in der Dieselstraße in Anröchte zwei Hallen angemietet, die aktuell als Außenstelle genutzt werden.
Der Neubau des neuen Feuerwehrgerätehauses soll nahe der temporären Außenstelle an der Kliever Straße erfolgen. Der Neubau verteilt sich auf die Flurstücke 1602 und 1709 der Ge-markung Anröchte. Insgesamt steht damit eine Fläche von ca. 9.000 m2 zur Verfügung. Beide Grundstücke liegen bereits im Eigentum der Gemeinde. Parallel zu dem Vergabeverfahren der hier gegenständlichen Leistungen strebt die Gemeinde den Erwerb einer weiteren, angrenzenden Erweiterungsfläche mit einer Größe von ca. 1.500 m2 an.
Der Neubau erhält nach gegenwärtigem Planungsstand eine Fahrzeughalle für 12 Fahrzeuge sowie einen Reservestellplatz mit einer Brutto-Grundfläche von 890 m2.
Nach gegenwärtigem Planungsstand erhält das neue Feuerwehrgerätehaus eine Brutto-Grundfläche von ca. 2.220 m2. Dabei unterliegen – neben den Flächen der Fahrzeughalle – ca. 930 m2 einer zwingend erdgeschoss-gebunden Nutzung. Das Feuerwehrgerätehaus er-hält im Wesentlichen erdgeschosss-gebundene und nicht erdgeschoss-gebundene Räume für die Einsatzabwicklung, Räume für Ausbildung, Aufenthalt und Verwaltung, Werkstätten und Lager sowie sonstige Räume (z. B. für die Energieversorgung, die Haustechnik und Technikzentralen).
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Anröchte
Postanschrift: Hauptstraße 74
Postleitzahl: 59609
Postort: Anröchte
Kontakt
Internetadresse: https://www.anroechte.de/🌏
E-Mail: siedenberg@kommunalagentur.nrw📧
Telefon: +49 211/43077-275📞
Fax: +49 211/43077-22 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E15684761🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-10-21 📅
Einreichungsfrist: 2022-11-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-26 📅
Datum des Beginns: 2023-01-31 📅
Datum des Endes: 2026-09-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 207-591665
ABl. S-Ausgabe: 207
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für Brandschutz und Hilfeleistungen unterhält die Gemeinde Anröchte eine freiwillige Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung. Diese ist in zwei Löschzüge, eine Kinderfeuerwehr, eine Jugendfeuerwehr sowie einige weitere Unterstützungsabteilungen und Fachbereiche geglie-dert. Die zwei Löschzüge setzen sich aus insgesamt sieben Löschgruppen zusammen. Die Einheiten bestehen aus insgesamt ca. 173 aktiven Mitgliedern. Sie bewältigen im Mittel deutlich über 200 Einsätze pro Jahr.
Für Brandschutz und Hilfeleistungen unterhält die Gemeinde Anröchte eine freiwillige Feuerwehr als gemeindliche Einrichtung. Diese ist in zwei Löschzüge, eine Kinderfeuerwehr, eine Jugendfeuerwehr sowie einige weitere Unterstützungsabteilungen und Fachbereiche geglie-dert. Die zwei Löschzüge setzen sich aus insgesamt sieben Löschgruppen zusammen. Die Einheiten bestehen aus insgesamt ca. 173 aktiven Mitgliedern. Sie bewältigen im Mittel deutlich über 200 Einsätze pro Jahr.
Der Löschzug 1 ist am Standort Anröchte ansässig. Er setzt sich organisatorisch aus vier Löschgruppen zusammen. Dabei sind die Löschgruppen 1 und 2 als Brand- und Hilfeleistungs-löschzüge mit den Gruppen 3 und 4 als ABC- und Logistikzüge kombiniert. Im Löschzug An-röchte versehen aktuell 90 Feuerwehrangehörige ihren Dienst. Die außerhalb des Ortskerns Anröchte liegenden Löschgruppen Altengeseke, Berge und Mellrich bilden gemeinsam den Löschzug 2.
Der Löschzug 1 ist am Standort Anröchte ansässig. Er setzt sich organisatorisch aus vier Löschgruppen zusammen. Dabei sind die Löschgruppen 1 und 2 als Brand- und Hilfeleistungs-löschzüge mit den Gruppen 3 und 4 als ABC- und Logistikzüge kombiniert. Im Löschzug An-röchte versehen aktuell 90 Feuerwehrangehörige ihren Dienst. Die außerhalb des Ortskerns Anröchte liegenden Löschgruppen Altengeseke, Berge und Mellrich bilden gemeinsam den Löschzug 2.
Das bestehende Feuerwehrgerätehaus im Zentralort Anröchte, das von der Löschgruppe 1 genutzt wird, stammt aus dem Jahr 1969. Er weist erhebliche Defizite auf, eine Sanierung im Bestand ist mit Blick auf die erforderlichen Anforderungen und Maße nicht wirtschaftlich realisierbar. Auf Grundlage des aktuellen Brandschutzbedarfsplanes plant die Gemeinde Anröchte daher den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Anröchte. Zur kurzfristigen Schließung von Bedarfslücken wurde übergangsweise in der Dieselstraße in Anröchte zwei Hallen angemietet, die aktuell als Außenstelle genutzt werden.
Das bestehende Feuerwehrgerätehaus im Zentralort Anröchte, das von der Löschgruppe 1 genutzt wird, stammt aus dem Jahr 1969. Er weist erhebliche Defizite auf, eine Sanierung im Bestand ist mit Blick auf die erforderlichen Anforderungen und Maße nicht wirtschaftlich realisierbar. Auf Grundlage des aktuellen Brandschutzbedarfsplanes plant die Gemeinde Anröchte daher den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Anröchte. Zur kurzfristigen Schließung von Bedarfslücken wurde übergangsweise in der Dieselstraße in Anröchte zwei Hallen angemietet, die aktuell als Außenstelle genutzt werden.
Der Neubau des neuen Feuerwehrgerätehauses soll nahe der temporären Außenstelle an der Kliever Straße erfolgen. Der Neubau verteilt sich auf die Flurstücke 1602 und 1709 der Ge-markung Anröchte. Insgesamt steht damit eine Fläche von ca. 9.000 m2 zur Verfügung. Beide Grundstücke liegen bereits im Eigentum der Gemeinde. Parallel zu dem Vergabeverfahren der hier gegenständlichen Leistungen strebt die Gemeinde den Erwerb einer weiteren, angrenzenden Erweiterungsfläche mit einer Größe von ca. 1.500 m2 an.
Der Neubau des neuen Feuerwehrgerätehauses soll nahe der temporären Außenstelle an der Kliever Straße erfolgen. Der Neubau verteilt sich auf die Flurstücke 1602 und 1709 der Ge-markung Anröchte. Insgesamt steht damit eine Fläche von ca. 9.000 m2 zur Verfügung. Beide Grundstücke liegen bereits im Eigentum der Gemeinde. Parallel zu dem Vergabeverfahren der hier gegenständlichen Leistungen strebt die Gemeinde den Erwerb einer weiteren, angrenzenden Erweiterungsfläche mit einer Größe von ca. 1.500 m2 an.
Der Neubau erhält nach gegenwärtigem Planungsstand eine Fahrzeughalle für 12 Fahrzeuge sowie einen Reservestellplatz mit einer Brutto-Grundfläche von 890 m2.
Nach gegenwärtigem Planungsstand erhält das neue Feuerwehrgerätehaus eine Brutto-Grundfläche von ca. 2.220 m2. Dabei unterliegen – neben den Flächen der Fahrzeughalle – ca. 930 m2 einer zwingend erdgeschoss-gebunden Nutzung. Das Feuerwehrgerätehaus er-hält im Wesentlichen erdgeschosss-gebundene und nicht erdgeschoss-gebundene Räume für die Einsatzabwicklung, Räume für Ausbildung, Aufenthalt und Verwaltung, Werkstätten und Lager sowie sonstige Räume (z. B. für die Energieversorgung, die Haustechnik und Technikzentralen).
Nach gegenwärtigem Planungsstand erhält das neue Feuerwehrgerätehaus eine Brutto-Grundfläche von ca. 2.220 m2. Dabei unterliegen – neben den Flächen der Fahrzeughalle – ca. 930 m2 einer zwingend erdgeschoss-gebunden Nutzung. Das Feuerwehrgerätehaus er-hält im Wesentlichen erdgeschosss-gebundene und nicht erdgeschoss-gebundene Räume für die Einsatzabwicklung, Räume für Ausbildung, Aufenthalt und Verwaltung, Werkstätten und Lager sowie sonstige Räume (z. B. für die Energieversorgung, die Haustechnik und Technikzentralen).
Bei der zu vergebenden Leistung handelt es sich um die Vergabe die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen oberhalb der für die Anwendung der VgV maßgeblichen Schwellenwerte.
Das Vergabeverfahren erfolgt daher nach den allgemeinen Vorschriften der VgV unter Berücksichtigung des Abschnittes 6, Unterabschnitt 1 der VgV als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1283415.39 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine Verlängerung ist möglich, sofern es der Baufortschritt erfordert und die Auftraggeberin und die Fördermittelgeberin der Verlängerung zustimmt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Vor Ort in Anröchte und am Sitz des Auftragnehmers
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 € für Sach- und über 5.000.000 € für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
Mindeststandards: A)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von Planungsleistungen für mindestens 2 Aufträge im Bereich des Neubaus von Feuerwehrgerätehäusern/ Rettungs-stationen oder Gebäuden mit einer vergleichbaren Komplexität in den letzten 5 Jahren. Der vorgenannte Zeitraum bestimmt sich dem Datum der letzten Rechnungsstellung im jeweiligen Verfahren einerseits und dem Abgabeschluss für die Teilnahmeanträge für dieses Verfahren andererseits.
A) Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von Planungsleistungen für mindestens 2 Aufträge im Bereich des Neubaus von Feuerwehrgerätehäusern/ Rettungs-stationen oder Gebäuden mit einer vergleichbaren Komplexität in den letzten 5 Jahren. Der vorgenannte Zeitraum bestimmt sich dem Datum der letzten Rechnungsstellung im jeweiligen Verfahren einerseits und dem Abgabeschluss für die Teilnahmeanträge für dieses Verfahren andererseits.
Mindeststandards: A)+B)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Ausführungsbedingungen des TVgG NRW sind bei der Auftragsausführung zu beachten.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die drei Bewerber, welche bei der Bewertung der Teilnahmeanträge die höchste Punktzahl erreichen, werden aufgefordert, ein Ange-bot abzugeben. Maximal werden fünf Bewerber aufgefordert, ein Angebot abzugeben.
Mehr als drei Bewerber werden nur aufgefordert, wenn ihre Teilnahmeanträge einen Abstand von maximal 10% zur Punktzahl des drittplatzierten Bewerbers aufweisen.
Erreichen mehrere Bewerber die sich auf Platz 5 der Bewertung der Teilnahmeanträge befinden dieselbe Punktzahl, wird derjenige Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der die höchste Punktzahl innerhalb des Unterkriteriums „Planungsleistungen für die Errichtung von Schwarz-Weiß Trennbereichen innerhalb der Referenz“ erhalten hat.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erreichen mehrere Bewerber die sich auf Platz 5 der Bewertung der Teilnahmeanträge befinden dieselbe Punktzahl, wird derjenige Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, der die höchste Punktzahl innerhalb des Unterkriteriums „Planungsleistungen für die Errichtung von Schwarz-Weiß Trennbereichen innerhalb der Referenz“ erhalten hat.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-11-30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-03-01 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schriftliches Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personalqualifikation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20%
Preis (Gewichtung): 40%
Auf die Rügeverpflichtung vor Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2022/S 207-591665 (2022-10-21)
Ergänzende Angaben (2022-11-07) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1121353.35 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-05-30 📅
Name: just architects .
Postanschrift: Technologiepark 31
Postort: Paderborn
Postleitzahl: 33100
Land: Deutschland 🇩🇪 Paderborn
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1121353.35 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Rügen und die dazu gehörigen Antworten anonymisiert im Rahmen der Bieterkommunikation zu veröffentlichen, sofern diese nach seiner Ansicht verfahrensrelevante Informationen enthalten.