Das Ziel der Autobahn GmbH des Bundes ist es, ein SAP-AddOn für das Fuhrparkmanagement schnellstmöglich einzuführen und zu nutzen. Dabei soll es unter anderem Informationen zum Fuhrpark unternehmensweit zur Verfügung stellen und die einheitliche, fristgerechte Bearbeitung und Dokumentation, der mit dem Betrieb des Fuhrparks zusammenhängenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben gewährleisten. Das AddOn soll für den dezentralen Bedarf eine Nutzung auf mobilen Endgeräten ermöglichen. Letztendlich soll es durch die Nutzung von Daten aus den vorhandenen Systemen, wie zum Beispiel SAP oder dem DMS möglich sein, den gesamten Fuhrpark an allen Standorten des Unternehmens papierlos, gesetzeskonform und effizient zu steuern und zu managen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-08-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2022-07-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2022-07-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Kurze Beschreibung:
Das Ziel der Autobahn GmbH des Bundes ist es, ein SAP-AddOn für das Fuhrparkmanagement schnellstmöglich einzuführen und zu nutzen. Dabei soll es unter anderem Informationen zum Fuhrpark unternehmensweit zur Verfügung stellen und die einheitliche, fristgerechte Bearbeitung und Dokumentation, der mit dem Betrieb des Fuhrparks zusammenhängenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben gewährleisten. Das AddOn soll für den dezentralen Bedarf eine Nutzung auf mobilen Endgeräten ermöglichen.
Letztendlich soll es durch die Nutzung von Daten aus den vorhandenen Systemen, wie zum Beispiel SAP oder dem DMS möglich sein, den gesamten Fuhrpark an allen Standorten des Unternehmens papierlos, gesetzeskonform und effizient zu steuern und zu managen.
Das Ziel der Autobahn GmbH des Bundes ist es, ein SAP-AddOn für das Fuhrparkmanagement schnellstmöglich einzuführen und zu nutzen. Dabei soll es unter anderem Informationen zum Fuhrpark unternehmensweit zur Verfügung stellen und die einheitliche, fristgerechte Bearbeitung und Dokumentation, der mit dem Betrieb des Fuhrparks zusammenhängenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben gewährleisten. Das AddOn soll für den dezentralen Bedarf eine Nutzung auf mobilen Endgeräten ermöglichen.
Letztendlich soll es durch die Nutzung von Daten aus den vorhandenen Systemen, wie zum Beispiel SAP oder dem DMS möglich sein, den gesamten Fuhrpark an allen Standorten des Unternehmens papierlos, gesetzeskonform und effizient zu steuern und zu managen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Das Ziel der Autobahn GmbH des Bundes ist es, ein SAP-AddOn für das Fuhrparkmanagement schnellstmöglich einzuführen und zu nutzen. Dabei soll es unter anderem Informationen zum Fuhrpark unternehmensweit zur Verfügung stellen und die einheitliche, fristgerechte Bearbeitung und Dokumentation, der mit dem Betrieb des Fuhrparks zusammenhängenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben gewährleisten. Das AddOn soll für den dezentralen Bedarf eine Nutzung auf mobilen Endgeräten ermöglichen.
Das Ziel der Autobahn GmbH des Bundes ist es, ein SAP-AddOn für das Fuhrparkmanagement schnellstmöglich einzuführen und zu nutzen. Dabei soll es unter anderem Informationen zum Fuhrpark unternehmensweit zur Verfügung stellen und die einheitliche, fristgerechte Bearbeitung und Dokumentation, der mit dem Betrieb des Fuhrparks zusammenhängenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben gewährleisten. Das AddOn soll für den dezentralen Bedarf eine Nutzung auf mobilen Endgeräten ermöglichen.
Letztendlich soll es durch die Nutzung von Daten aus den vorhandenen Systemen, wie zum Beispiel SAP oder dem DMS möglich sein, den gesamten Fuhrpark an allen Standorten des Unternehmens papierlos, gesetzeskonform und effizient zu steuern und zu managen.
Letztendlich soll es durch die Nutzung von Daten aus den vorhandenen Systemen, wie zum Beispiel SAP oder dem DMS möglich sein, den gesamten Fuhrpark an allen Standorten des Unternehmens papierlos, gesetzeskonform und effizient zu steuern und zu managen.
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption zweimalig um 12 Monate bzgl. Wartung/Pflege und Support.
Beschreibung der Optionen: Ausweislich der Vergabeunterlagen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB. Hierfür ist das Formblatt F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu verwenden, das den Vergabeunterlagen. Diese Erklärung ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem Unternehmen vorzulegen,
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123,124 GWB. Hierfür ist das Formblatt F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu verwenden, das den Vergabeunterlagen. Diese Erklärung ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem Unternehmen vorzulegen,
auf dessen wirtschaftliche und finanzielle bzw. auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (§ 47 VgV) beigefügt ist.
2. Eigenerklärung zur Bieterstruktur, das heißt, ob sich der Bieter als Einzelbieter, Bietergemeinschaft, unter Berufung auf Unterauftragnehmer oder unter Berufung auf eignungsverleihende andere Unternehmen am Vergabeverfahren beteiligt. Die Erklärung ist von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft einzureichen.
2. Eigenerklärung zur Bieterstruktur, das heißt, ob sich der Bieter als Einzelbieter, Bietergemeinschaft, unter Berufung auf Unterauftragnehmer oder unter Berufung auf eignungsverleihende andere Unternehmen am Vergabeverfahren beteiligt. Die Erklärung ist von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft einzureichen.
Hierfür ist das Formblatt F-BS zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
3. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer. Der Nachweis ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
3. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer. Der Nachweis ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein.
4. Eigenerklärung iRd Russland-Sanktionen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder alternativ im Auftragsfall abgeschlossen und nachgewiesen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird. Hierfür ist das Formblatt F-3.1 zu verwenden, das den vergabeunterlagen beigefügt ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder alternativ im Auftragsfall abgeschlossen und nachgewiesen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird. Hierfür ist das Formblatt F-3.1 zu verwenden, das den vergabeunterlagen beigefügt ist.
2. Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens) über seine Gesamtumsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018, 2019, 2020). (Formblatt F3.2).
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
Mindeststandards:
Zu 1) Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 1.000.000,00 EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
- Für Vermögensschäden mindestens 1.000.000,00 EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Liste der Referenzen des Bieters der letzten 3 Jahre (ab 2019), die Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten in den Bereich der Softwareherstellung für Fuhrparks belegen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.1):
- Branche des Auftraggebers (AG), mit Kontaktstelle des AG und Angabe, ob es soch um einen öffentlichen Auftraggeber handelt
- Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen
Leistung nachvollziehbar zu belegen) - Leistungszeitraum
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen Unternehmen vorzulegen.
Das Formblatt F4.1 ist zu verwenden.
2. Zum Nachweis der Vertrautheit im Umgang mit den Methodiken des BSI IT-Grundschutzes ist vom Bieter entweder - der Nachweis einer Zertifizierung nach ISO/IEC 27001 auf Basis von IT-Grundschutz in Kopie einzureichen
- oder als BSI IT-Grundschutz Praktiker zertifiziertes Personal benennen
- oder drei Referenzprojekt in einem vergleichbaren Umfang und unter Einbeziehung der BSI IT-Grundschutz Methodiken aus den letzten drei Jahren einzureichen.
Reicht der Bieter als Nachweis drei Referenzprojekte ein, sind zu jeder Referenz folgende Angaben zu machen:
- Auftraggeber (AG)
- Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bewerber/Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen)
- Leistungszeitraum
Mindeststandards:
Zu 1) Es sind mindestens 2 Referenzprojekte in dem Bereich der Softwareherstellung für Fuhrparks nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken. Mindestens 1 Referenz muss dabei ein SAP-AddOn beinhalten.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bewertung der geeigneten und vergleichbaren Referenzen:
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte in dem Bereich der Softwareherstellung für Fuhrparks nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken. Mindestens 1 Referenz muss dabei ein SAP-AddOn beinhalten.
Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Für jede über die Mindestanforderung hinausgehende Referenz in dem Bereich der Softwarelösung für Fuhrparks erhält der Bieter jeweils 10 Punkte.
Wenn das Referenzprojekt zusätzlich für einen öffentlichen Auftraggeber durchgeführt wurde, erhält der Bieter jeweils 5 Punkte.
Für jede über die Mindestanforderung hinausgehende Referenz, die ein SAP-AddOn beinhaltete, erhält der Bieter jeweils 5 Punkte.
Insgesamt werden maximal 10 Referenzen bewertet. Ein Bieter kann maximal 175 Punkte erhalten.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-09-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-11-30 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Die Autobahn GmbH des Bundes
Kontakt
Internetadresse: www.autobahn.de🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E11166953🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: 52123
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage,
bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: OJS 2022/S 143-409803 (2022-07-22)
Ergänzende Angaben (2022-08-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-05-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-01-09 📅
Name: T-Systems International GmbH
Postort: Frankfurt am Main
Land: Deutschland 🇩🇪 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bieter sowie auf die
Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von
Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle
anzubringen.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134
GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach
Maßgabedes §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage,
bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information
geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es